⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 12.09.2026
Der hypothekarische Referenzzins bleibt in der Schweiz stabil bei 1,25 Prozent. Mieter sollten dennoch ihre Mietverträge überprüfen, um mögliche Ansprüche auf Mietzinsanpassungen geltend zu machen.
- Referenzzins bleibt bei 1,25 Prozent
- Mieter sollten Mietverträge überprüfen
- Nächste Zinsbekanntgabe am 1. Dezember 2026
Der hypothekarische Referenzzins in der Schweiz bleibt stabil bei 1,25 Prozent. Diese Entscheidung wurde am 1. September 2026 bekannt gegeben und gilt für die Mietzinsgestaltung im gesamten Land. Mieterinnen und Mieter sollten jedoch nicht inaktiv bleiben, sondern ihre Mietverträge überprüfen, um mögliche Ansprüche auf Mietzinsanpassungen geltend zu machen.
Was ist der hypothekarische Referenzzins?

Der hypothekarische Referenzzins ist ein zentraler Bestandteil des Schweizer Mietrechts. Er wird vierteljährlich vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) ermittelt und basiert auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Der aktuelle Referenzzins von 1,25 Prozent bleibt auf dem Niveau, das seit dem 2. September 2025 gilt. Dies bedeutet, dass Mieterinnen und Mieter vorerst keine höheren Wohnkosten aufgrund eines steigenden Referenzzinses befürchten müssen.
Warum ist die Überprüfung des Mietzinses wichtig?
Obwohl der Referenzzins stabil bleibt, sollten Mieter ihre Mietverträge regelmäßig überprüfen. Insbesondere wenn der Mietzins noch auf einem höheren Referenzzins von 1,5 Prozent oder mehr basiert, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Senkung. Ein Blick in den Mietvertrag oder die letzte Mietzinsanpassung kann Aufschluss darüber geben, ob ein Senkungsanspruch besteht.
Die Überprüfung des Mietzinses ist nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch der Rechte der Mieter. Viele Mieter sind sich nicht bewusst, dass sie möglicherweise Anspruch auf eine Mietzinsreduktion haben, wenn der Referenzzins sinkt oder stabil bleibt. Ein Mietzinsrechner kann dabei helfen, den Anspruch zu berechnen und die nächsten Schritte zu planen.
Wie wird der Referenzzins ermittelt?
- Referenzzins: 1,25 Prozent
- Stichtag: 30. Juni 2026
- Nächste Bekanntgabe: 1. Dezember 2026
Der Referenzzins wird auf Basis des volumengewichteten Durchschnittszinssatzes der inländischen Hypothekarforderungen ermittelt. Dies bedeutet, dass die Zinsen, die von größeren Banken für Hypothekarkredite angeboten werden, in die Berechnung einfließen. Der aktuelle Durchschnittszinssatz beträgt 1,31 Prozent und bleibt im Vergleich zum Vorquartal unverändert. Der Referenzzins wird kaufmännisch gerundet und bleibt bis zu einer Änderung des Durchschnittszinssatzes auf diesem Niveau.
Die nächste Bekanntgabe des Referenzzinses erfolgt am 1. Dezember 2026. Mieter sollten diese Termine im Auge behalten, um rechtzeitig auf mögliche Änderungen reagieren zu können.
Einfluss der Teuerung auf die Mietzinsgestaltung
Zusätzlich zum Referenzzins können auch andere Faktoren wie die Teuerung die Mietzinsgestaltung beeinflussen. Der Landesindex der Konsumentenpreise kann im Umfang von bis zu 40 Prozent in die Berechnung des Mietzinses einfließen. Dies bedeutet, dass Mieter auch auf Veränderungen in der Teuerung achten sollten, da diese die Höhe des Mietzinses beeinflussen kann.
Darüber hinaus können auch Veränderungen der Unterhalts- und Betriebskosten eine Rolle spielen. Diese Kosten können ebenfalls zur Anpassung des Mietzinses führen, was Mieter in ihre Überlegungen einbeziehen sollten.
Rechte der Mieter bei Mietzinsanpassungen
Wenn der Referenzzins steigt, haben Vermieter das Recht, den Mietzins zu erhöhen. Bei einem Anstieg um 0,25 Prozentpunkte können Vermieter den Mietzins um bis zu 3 Prozent erhöhen. Umgekehrt besteht bei einer Senkung des Referenzzinses um denselben Betrag die Möglichkeit, eine Mietzinsreduktion von bis zu 2,9 Prozent zu fordern.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Anpassungen nicht automatisch erfolgen. Mieter müssen in jedem Fall eine formell korrekte Mitteilung erhalten und die entsprechenden Fristen einhalten. Daher ist es ratsam, sich über die eigenen Rechte und Pflichten im Klaren zu sein und gegebenenfalls rechtzeitig zu handeln.
Fazit

Der hypothekarische Referenzzins bleibt bei 1,25 Prozent, was für Mieter in der Schweiz zunächst eine positive Nachricht ist. Dennoch sollten Mieter ihre Mietverträge überprüfen, um mögliche Ansprüche auf Mietzinsanpassungen zu erkennen und geltend zu machen. Die nächste Bekanntgabe des Referenzzinses steht am 1. Dezember 2026 an, und es ist ratsam, die Entwicklungen in der Mietzinsgestaltung aufmerksam zu verfolgen.
Häufige Fragen
Was ist der hypothekarische Referenzzins?
Wie oft wird der Referenzzins aktualisiert?
Wie kann ich meinen Anspruch auf Mietzinsanpassung überprüfen?
Was passiert, wenn der Referenzzins steigt?
Welche Faktoren beeinflussen die Mietzinsgestaltung?
Quellen: Google News
Symbolbild: Mieter überprüft Mietvertrag · Foto: Phát Trương / Pexels


