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Rentner mit Eigenheim: Ab 2027 bis zu 300 Euro weniger

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⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 16.09.2026

Ab 2027 müssen Rentner mit Eigenheim mit einem Verlust von bis zu 300 Euro bei der Steuererklärung rechnen. Die Bundesregierung plant eine Kürzung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kürzung der Steuerermäßigung betrifft vor allem Rentner mit Eigenheim.
  • Handwerkerleistungen werden von 20% auf 15% gesenkt.
  • Maximaler Steuerbonus sinkt von 1.200 Euro auf 900 Euro.

Ab dem Jahr 2027 müssen Rentner mit einem Eigenheim mit einem erheblichen Verlust bei ihren Steuervorteilen rechnen. Die Bundesregierung plant, die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zu kürzen, was für viele ältere Menschen, die auf solche Vergünstigungen angewiesen sind, spürbare finanzielle Auswirkungen haben könnte.

Was ändert sich für Rentner ab 2027?

Rentner bei der Renovierung ihres Eigenheims
Symbolbild: Rentner bei der Renovierung ihres Eigenheims · Foto: Ksenia Chernaya / Pexels

Die geplante Reform sieht vor, dass die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, die derzeit bei 20% der begünstigten Kosten liegt, auf 15% gesenkt wird. Gleichzeitig wird der jährliche Höchstbetrag, den Rentner geltend machen können, von 1.200 Euro auf 900 Euro reduziert. Diese Änderungen sind Teil eines umfassenden Einkommensteuerreformgesetzes, das am 2. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

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Für viele Rentner, die regelmäßig Handwerker für Reparaturen oder Renovierungen beauftragen, bedeutet dies einen Verlust von bis zu 300 Euro pro Jahr. Wer beispielsweise 6.000 Euro an begünstigten Handwerkerkosten hat, kann nach der bisherigen Regelung 1.200 Euro abziehen. Nach der geplanten Neuregelung wären es nur noch 900 Euro, was einen direkten Verlust von 300 Euro darstellt.

Warum sind Rentner besonders betroffen?

Ältere Menschen sind oft besonders betroffen, da ein großer Teil ihres Vermögens in ihrem Eigenheim steckt. Mit zunehmendem Alter werden Immobilien reparaturanfälliger, was regelmäßige Ausgaben für Handwerkerleistungen nach sich zieht. Arbeiten wie die Installation einer neuen Heizungsanlage, Dachreparaturen oder die Erneuerung von Sanitäranlagen können schnell hohe Kosten verursachen.

Die geplante Kürzung trifft nicht nur diejenigen, die luxuriöse Renovierungen planen, sondern auch Rentner, die notwendige Erhaltungsarbeiten an ihrem Eigenheim durchführen lassen müssen. Gerade in Zeiten von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten ist es für viele Rentner eine Herausforderung, solche Ausgaben zu stemmen.

Die Auswirkungen auf die Steuererklärung

Fakten auf einen Blick

  • Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen sinkt von 20% auf 15%
  • Jährlicher Höchstbetrag reduziert von 1.200 Euro auf 900 Euro
  • Betroffene Rentner verlieren bis zu 300 Euro Steuervorteil pro Jahr

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ist nicht automatisch auf die gesamte Rechnung anwendbar. Nach § 35a Einkommensteuergesetz können nur die Arbeitskosten abgezogen werden, während Materialkosten nicht berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass Rentner darauf achten müssen, dass die Arbeitskosten auf der Rechnung klar ausgewiesen sind, um die Steuervergünstigung in Anspruch nehmen zu können.

Ein häufiges Missverständnis ist, dass die Steuerermäßigung einfach vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Stattdessen wird der Betrag direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen. Dies kann für Rentner von Bedeutung sein, die möglicherweise nur über ein geringes Einkommen verfügen und daher die Steuerermäßigung nicht vollständig nutzen können.

Finanzielle Planung für Rentner

Für Rentner, die in den kommenden Jahren größere Renovierungen planen, könnte es sinnvoll sein, diese Arbeiten noch vor Inkrafttreten der neuen Regelungen im Jahr 2027 durchzuführen. Wer beispielsweise eine begünstigte Rechnung noch im Jahr 2026 bezahlt, kann die derzeit geltenden steuerlichen Vorgaben nutzen und somit von den höheren Steuervorteilen profitieren.

Es ist wichtig, dass Rentner ihre Ausgaben und die damit verbundenen Steuervergünstigungen genau im Blick behalten. Bei größeren Handwerkerrechnungen kann der Unterschied zwischen den alten und neuen Regelungen erheblich sein, was die finanzielle Belastung im Ruhestand weiter erhöhen könnte.

Die politische Diskussion um die Steuerreform

Die Kürzung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ist Teil eines größeren Reformpakets, das darauf abzielt, steuerliche Vergünstigungen abzubauen, um andere Bereiche der Einkommensteuerreform zu finanzieren. Die Bundesregierung argumentiert, dass diese Maßnahmen notwendig sind, um die Steuerlast gerechter zu verteilen und die Staatsfinanzen zu stabilisieren.

Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die darauf hinweisen, dass gerade Rentner, die oft über ein geringes Einkommen verfügen, von solchen Einschnitten besonders betroffen sind. Die Diskussion über die Auswirkungen dieser Reform auf die Lebensqualität älterer Menschen wird in der politischen Landschaft weiterhin geführt.

Fazit

Rentner bei der Renovierung ihres Eigenheims
Symbolbild: Rentner bei der Renovierung ihres Eigenheims · Foto: SHVETS production / Pexels

Die geplante Kürzung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ab 2027 wird für viele Rentner mit Eigenheim erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen. Ein Verlust von bis zu 300 Euro pro Jahr kann für viele ältere Menschen eine spürbare Belastung darstellen, insbesondere in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten. Es bleibt abzuwarten, ob die Reform in der aktuellen Form umgesetzt wird oder ob es noch Änderungen im Gesetzgebungsverfahren geben wird.

Häufige Fragen

Was ändert sich für Rentner ab 2027?
Ab 2027 wird die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen von 20% auf 15% gesenkt, und der Höchstbetrag sinkt von 1.200 Euro auf 900 Euro.
Wie viel Steuervorteil verlieren Rentner?
Rentner können bis zu 300 Euro Steuervorteil pro Jahr verlieren, wenn sie den bisherigen Höchstbetrag ausschöpfen.
Wer ist von der Kürzung betroffen?
Besonders betroffen sind Rentner mit Eigenheim, die regelmäßig Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen, etwa für Renovierungen oder Reparaturen.
Was sind die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung?
Um die Steuerermäßigung zu nutzen, müssen die Arbeitskosten auf der Rechnung ausgewiesen und die Zahlung auf das Konto des Handwerkers erfolgen.
Wann tritt die Änderung in Kraft?
Die Änderungen sollen ab 2027 in Kraft treten, sind jedoch noch nicht endgültig beschlossen und müssen das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Quellen: Google News

Symbolbild: Rentner bei der Renovierung ihres Eigenheims · Foto: Tima Miroshnichenko / Pexels

Stefan Wagner
Stefan Wagner
Stefan Wagner widmet sich den Themen Altersvorsorge und Versicherungen. Er erklärt verständlich, welche Vorsorgemodelle es gibt und worauf man bei langfristigen Entscheidungen achten sollte. Bei Finanz-Echo möchte er dazu beitragen, dass auch trockene Themen wie Renten- und Absicherungsfragen greifbar werden.
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