⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 22.06.2026
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Bulgarien bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Steueroptimierung. In diesem Artikel beleuchten wir die aktuellen Erfahrungen und Trends.
- Bulgarien bietet mit 10% Körperschaftsteuer und 5% Dividendensteuer attraktive Steuervorteile.
- Das DBA zwischen Deutschland und Bulgarien verhindert doppelte Besteuerung.
- Steuerresidenz in Bulgarien kann auch ohne Wohnsitz vorteilhaft sein.
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Bulgarien ist ein zentrales Thema für Steuerzahler, die ihre Steuerlast optimieren möchten. Mit der Einführung des Euro als offizieller Währung in Bulgarien seit dem 1. Januar 2026 und der Vollmitgliedschaft im Schengen-Raum seit dem 1. Januar 2025, hat sich das Land zu einem attraktiven Standort für Investoren und Unternehmer entwickelt. In diesem Artikel untersuchen wir die aktuellen Erfahrungen mit dem DBA und die damit verbundenen steuerlichen Vorteile.
Was ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Bulgarien?

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Bulgarien zielt darauf ab, die doppelte Besteuerung von Einkünften zu vermeiden. Dies bedeutet, dass Einkünfte, die in einem der beiden Länder erzielt werden, nicht in beiden Ländern besteuert werden. Dies ist besonders vorteilhaft für Unternehmen und Einzelpersonen, die grenzüberschreitend tätig sind. Das Abkommen regelt die Besteuerung von verschiedenen Einkunftsarten, darunter Dividenden, Zinsen und Unternehmensgewinne.
Ein zentraler Aspekt des DBA ist die Regelung der Quellensteuern. Beispielsweise unterliegen Dividenden, die von einer bulgarischen Gesellschaft an eine in Deutschland ansässige Gesellschaft gezahlt werden, einer Quellensteuer von maximal 5%, wenn die Beteiligung mindestens 25% beträgt. Bei einer Beteiligung von weniger als 25% liegt die Quellensteuer bei 15%. Diese Regelungen ermöglichen es deutschen Steuerzahlern, ihre Steuerlast erheblich zu reduzieren.
Steuervorteile in Bulgarien
Bulgarien bietet mit einer Körperschaftsteuer von nur 10% und einer Einkommensteuer von ebenfalls 10% einige der niedrigsten Steuersätze in der Europäischen Union. Diese attraktiven Steuersätze machen das Land zu einem beliebten Ziel für Unternehmer und Investoren, die ihre Steuerlast optimieren möchten. Zudem beträgt die Dividendensteuer nur 5%, was im Vergleich zu anderen europäischen Ländern äußerst vorteilhaft ist.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Steuerzahler in Bulgarien auch ohne Wohnsitz von diesen niedrigen Steuersätzen profitieren können. Dies bedeutet, dass es möglich ist, eine Firma in Bulgarien zu gründen und die steuerlichen Vorteile zu nutzen, während man weiterhin im Heimatland lebt. Dies ist besonders interessant für digitale Nomaden und internationale Unternehmer, die ihre Steuerlast legal minimieren möchten.
Wie wird die Steuerresidenz in Bulgarien bestimmt?
- Körperschaftsteuer in Bulgarien: 10%
- Einkommensteuer in Bulgarien: 10%
- Dividendensteuer in Bulgarien: 5%
- Bulgarien seit 2026 Mitglied im Euro-Raum
- Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
Die Steuerresidenz in Bulgarien wird durch den gewöhnlichen Aufenthalt oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen definiert. Wenn eine Person in Bulgarien lebt oder dort ihre wirtschaftlichen Interessen hat, kann sie als steueransässig gelten. Dies hat zur Folge, dass alle Einkünfte, egal wo sie erzielt werden, dem bulgarischen Steuerrecht unterliegen.
Für EU-Bürger, die in Bulgarien steueransässig werden möchten, ist es wichtig, die entsprechenden Schritte zu unternehmen. Dazu gehört die korrekte Dokumentation und Registrierung bei den zuständigen Behörden. Ein klarer Nachweis über den Lebensmittelpunkt in Bulgarien kann helfen, die Steuerresidenz zu begründen und von den Vorteilen des DBA zu profitieren.
Praktische Tipps zur Steueroptimierung in Bulgarien
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Dokumentation. Steuerzahler sollten sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise bereitstellen, um ihre Steuerresidenz und die Herkunft ihrer Einkünfte zu belegen. Dies ist besonders wichtig, um mögliche Probleme mit den Steuerbehörden zu vermeiden und die Vorteile des DBA voll auszuschöpfen.
Erfahrungen mit GO EU und dem DBA
Die Erfahrungen von Nutzern, die die Dienstleistungen von GO EU in Anspruch genommen haben, zeigen, dass die Unterstützung bei der Gründung einer Firma in Bulgarien und der Nutzung des DBA sehr hilfreich sein kann. Viele berichten von einer erheblichen Reduzierung ihrer Steuerlast und einer verbesserten finanziellen Situation. Die Kombination aus niedrigen Steuersätzen und der Möglichkeit, legal Steuern zu sparen, macht Bulgarien zu einem attraktiven Ziel für Steuerzahler.
Die positiven Rückmeldungen beziehen sich häufig auf die einfache Handhabung der bürokratischen Prozesse und die professionelle Unterstützung durch Steuerberater. Dies hat dazu beigetragen, dass viele Unternehmer und Investoren erfolgreich in Bulgarien Fuß fassen konnten und von den steuerlichen Vorteilen profitieren.
Fazit

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Bulgarien bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Mit niedrigen Steuersätzen und der Möglichkeit, auch ohne Wohnsitz in Bulgarien von diesen Vorteilen zu profitieren, ist das Land eine attraktive Option für Steuerzahler. Die Erfahrungen mit GO EU zeigen, dass eine professionelle Unterstützung bei der Gründung und Steuerplanung entscheidend sein kann, um die Vorteile des DBA voll auszuschöpfen. Steuerzahler sollten die Möglichkeiten in Bulgarien ernsthaft in Betracht ziehen, um ihre Steuerlast zu optimieren und von einem stabilen wirtschaftlichen Umfeld zu profitieren.
Häufige Fragen
Was ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Bulgarien?
Wie hoch sind die Steuersätze in Bulgarien?
Wie wird die Steuerresidenz in Bulgarien bestimmt?
Welche Vorteile bietet Bulgarien für Steuerzahler?
Wie kann ich von den Steuervorteilen in Bulgarien profitieren?
Quellen: Google News
Symbolbild: Doppelbesteuerungsabkommen und Steueroptimierung in Bulgarien · Foto: Polina Tankilevitch / Pexels


