⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 25.06.2026
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Neuberechnung von Fahrtzeiten hat erhebliche Auswirkungen auf die Lohnabrechnung 2026. Unternehmen müssen ihre Prozesse anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
- EuGH-Urteil klassifiziert Sammelfahrten als Arbeitszeit.
- Pendlerpauschale erhöht sich auf 0,38 Euro pro Kilometer.
- Unternehmen müssen Lohnabrechnungen anpassen, um rechtliche Vorgaben zu erfüllen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9. Oktober 2025 hat weitreichende Konsequenzen für die Lohnabrechnung im Jahr 2026. Insbesondere betrifft es die Neuberechnung von Fahrtzeiten, die nun als Arbeitszeit gelten, wenn sie vom Arbeitgeber organisiert werden. Diese Entscheidung zwingt Unternehmen dazu, ihre internen Prozesse zu überprüfen und anzupassen, um den neuen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Was ist das EuGH-Urteil zur Lohnabrechnung 2026?

Das EuGH-Urteil (Az. C-110/24) stellt klar, dass Sammelfahrten, die vom Arbeitgeber organisiert werden, als vollwertige Arbeitszeit gelten. Dies bedeutet, dass die Zeit, die Mitarbeiter für den Weg zu ihrem Einsatzort aufwenden, in die Berechnung der Arbeitszeit einfließt. Diese Regelung hat direkte Auswirkungen auf den Mindestlohn, der seit Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde liegt. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die effektive Arbeitszeit, einschließlich der Fahrtzeiten, den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Die Entscheidung des EuGH ist besonders relevant für Branchen, in denen Mitarbeiter häufig zwischen verschiedenen Einsatzorten pendeln, wie im Baugewerbe oder im Außendienst. Arbeitgeber sind nun verpflichtet, die Fahrtzeiten korrekt zu erfassen und in die Lohnabrechnung einzubeziehen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Auswirkungen auf die Pendlerpauschale
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Lohnabrechnung 2026 ist die Erhöhung der Pendlerpauschale auf 0,38 Euro pro Kilometer. Diese Regelung gilt ab dem ersten Kilometer und stellt eine signifikante Entlastung für Arbeitnehmer dar, die täglich zur Arbeit pendeln. Die Anpassung der Pendlerpauschale ist Teil der Bemühungen, die finanziellen Belastungen der Arbeitnehmer zu reduzieren und die Mobilität zu fördern.
Die Erhöhung der Pendlerpauschale könnte auch Auswirkungen auf die Steuerlast der Arbeitnehmer haben, da sie nun höhere steuerfreie Beträge geltend machen können. Dies könnte insbesondere für Geringverdiener von Vorteil sein, die von der Erhöhung der Pauschale profitieren, auch wenn Umwelt- und Sozialverbände die Verteilungswirkung kritisieren.
Neuerungen bei der Reisekostenabrechnung
- Urteil des EuGH vom 9. Oktober 2025 (Az. C-110/24)
- Mindestlohn seit Januar 2026: 13,90 Euro pro Stunde
- Pendlerpauschale steigt auf 0,38 Euro pro Kilometer
Mit den Änderungen, die ab Juli 2026 in Kraft treten, müssen Unternehmen ihre Reisekostenabrechnungen anpassen. Die Neuregelungen betreffen nicht nur die Fahrtzeiten, sondern auch die Verpflegungspauschalen für Tagesreisen. Wer mehr als acht Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, erhält die neuen Sätze für die Verpflegungspauschalen. Bei mehrtägigen Reisen ohne Übernachtung werden die Abwesenheitszeiten zusammengerechnet.
Diese Anpassungen sind notwendig, um den neuen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter angemessen für ihre Reisekosten entschädigt werden. Unternehmen sollten daher ihre internen Prozesse überprüfen und gegebenenfalls Schulungen für die Mitarbeiter anbieten, um die neuen Regelungen korrekt umzusetzen.
Rechtliche Konsequenzen für Unternehmen
Die Nichteinhaltung der neuen Regelungen kann für Unternehmen erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Verstößen gegen die Vorgaben zur Erfassung von Arbeitszeiten und Fahrtzeiten drohen empfindliche Bußgelder. Zudem können Nachzahlungsansprüche entstehen, wenn der effektive Stundenlohn aufgrund unbezahlter Fahrtzeiten unter die gesetzliche Mindestlohngrenze fällt. Branchenexperten schätzen, dass das Risiko bei 90 Minuten täglicher Fahrtzeit auf rund 20 Euro pro Tag beziffert werden kann.
Die Verjährungsfrist für solche Nachzahlungsansprüche beträgt drei Jahre zum Jahresende. Unternehmen sind daher gut beraten, ihre Lohnabrechnungen und Reisekostenabrechnungen regelmäßig zu überprüfen, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die Mitarbeiter fair zu entlohnen.
Die Rolle der Digitalisierung in der Lohnabrechnung
Die Digitalisierung spielt eine zunehmend wichtige Rolle in der Lohnabrechnung und Reisekostenabrechnung. Unternehmen nutzen zunehmend Softwarelösungen, um die Erfassung von Arbeitszeiten und Fahrtzeiten zu automatisieren. Diese Systeme helfen nicht nur dabei, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, sondern auch, die Effizienz der Lohnabrechnung zu steigern.
Mit der Einführung von Apps und digitalen Tools können Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten und Reisekosten einfacher erfassen und einreichen. Dies reduziert den administrativen Aufwand für Unternehmen und sorgt für eine schnellere und fehlerfreie Abrechnung. Die Digitalisierung ermöglicht es Unternehmen zudem, ihre Prozesse flexibler zu gestalten und auf die sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen schnell zu reagieren.
Fazit

Das EuGH-Urteil zur Neuberechnung von Fahrtzeiten hat weitreichende Auswirkungen auf die Lohnabrechnung 2026. Unternehmen müssen ihre internen Prozesse anpassen, um den neuen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Die Erhöhung der Pendlerpauschale und die Anpassungen bei der Reisekostenabrechnung sind weitere wichtige Aspekte, die Arbeitgeber berücksichtigen müssen. Die Digitalisierung bietet dabei wertvolle Unterstützung, um die Effizienz und Genauigkeit der Lohnabrechnung zu verbessern. Unternehmen sollten sich proaktiv mit diesen Änderungen auseinandersetzen, um rechtliche Risiken zu minimieren und ihre Mitarbeiter fair zu entlohnen.
Häufige Fragen
Was besagt das EuGH-Urteil zur Lohnabrechnung 2026?
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Welche Auswirkungen hat das Urteil auf die Lohnabrechnung?
Was müssen Unternehmen jetzt beachten?
Wie lange gilt die Verjährungsfrist für Nachzahlungsansprüche?
Quellen: Google News
Symbolbild: Neuerungen in der Lohnabrechnung 2026 · Foto: Pavel Danilyuk / Pexels


