⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 26.06.2026
Jährlich verschenken Millionen Arbeitnehmer in Deutschland bis zu 40 Euro vom Chef, weil sie nicht wissen, dass ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen. Dieser Artikel beleuchtet, wie Arbeitnehmer von diesen Leistungen profitieren können.
- Vermögenswirksame Leistungen bieten bis zu 480 Euro jährlich.
- Die staatliche Förderung für ETF-Sparpläne beträgt 20 Prozent.
- Einkommensgrenzen für die Sparzulage wurden 2024 angehoben.
In Deutschland verschenken Millionen Arbeitnehmer jedes Jahr bis zu 40 Euro vom Chef, weil sie nicht wissen, dass ihnen vermögenswirksame Leistungen (VL) zustehen. Diese Leistungen bieten eine einfache Möglichkeit, ohne eigenes Geld ein Vermögen aufzubauen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie von diesen Leistungen profitieren können und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in einen Sparvertrag einzahlen. Diese Zahlungen können je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag bis zu 40 Euro pro Monat betragen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer jährlich bis zu 480 Euro geschenkt bekommen können, ohne einen einzigen Cent aus eigener Tasche zu zahlen. Diese Gelder können in verschiedene Anlageformen fließen, darunter Bausparverträge und Fonds- oder ETF-Sparpläne.
Die erste Fehlerquelle für Arbeitnehmer ist oft Unwissenheit. Viele wissen nicht, dass ihnen VL überhaupt zustehen. Ob und wie viel Ihr Arbeitgeber zahlt, steht meist im Arbeits- oder Tarifvertrag. Die Spannen sind groß: Im öffentlichen Dienst sind es oft nur wenige Euro, während in der Metall- und Elektroindustrie deutlich mehr gezahlt wird. Im Bankgewerbe sind die vollen 40 Euro nicht selten. Selbst wenn Ihr Vertrag nichts vorsieht, zahlen manche Arbeitgeber freiwillig, aber eben nur auf Nachfrage. Eine kurze E-Mail an die Personalabteilung kann sich hier wortwörtlich auszahlen.
Die staatliche Förderung für ETF-Sparpläne
Ein weiterer Vorteil von vermögenswirksamen Leistungen ist die staatliche Förderung. Bei einem Fonds- oder ETF-Sparplan gibt es 20 Prozent auf maximal 400 Euro im Jahr, also bis zu 80 Euro jährlich vom Staat obendrauf. Diese Förderung macht ETF-Sparpläne besonders attraktiv für Arbeitnehmer, die ihr Vermögen langfristig aufbauen möchten. Im Vergleich dazu sind die Förderungen für Bausparverträge geringer, mit 9 Prozent auf bis zu 470 Euro, was maximal 43 Euro jährlich bedeutet.
Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage wurden 2024 angehoben. Für Alleinstehende liegt die Grenze nun bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, während sie für zusammen veranlagte Paare bei 80.000 Euro liegt. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen entscheidend ist. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer mit einem höheren Bruttogehalt unter Umständen dennoch Anspruch auf die Zulage haben können.
Die Laufzeit von VL-Verträgen
- Arbeitgeberbeitrag: bis zu 40 Euro monatlich
- Jährliche staatliche Förderung: bis zu 80 Euro
- Einkommensgrenze für Sparzulage: 40.000 Euro (Singles), 80.000 Euro (Paare)
Ein VL-Vertrag läuft in der Regel sieben Jahre, genau genommen sechs Jahre Ansparphase, in denen eingezahlt wird, plus ein Ruhejahr, in dem das Guthaben nur noch liegt. Danach können Arbeitnehmer frei über das Geld verfügen. Diese Struktur sorgt manchmal für Verwirrung, da viele nicht wissen, dass sie nach Ablauf der sieben Jahre über das angesparte Geld verfügen können.
Ein weiterer weit verbreiteter Irrtum ist, dass die 40-Euro-Grenze die eigene Einzahlung deckelt. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer auch einen VL-Vertrag vollständig aus ihrem Bruttogehalt aufstocken können. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter den genannten Grenzen, können sie zusätzlich die staatliche Arbeitnehmersparzulage beantragen.
Die Wahl der richtigen Anlageform
Die Wahl der richtigen Anlageform ist entscheidend für den Erfolg der vermögenswirksamen Leistungen. Ein klassischer Bausparvertrag kann in vielen Fällen wenig attraktiv sein, da er oft niedrige Guthabenzinsen bietet und zusätzlich Abschlussgebühren anfallen, die einen Teil der staatlichen Förderung gleich wieder auffressen. Das vom Chef geschenkte Geld liegt dann zwar an, arbeitet aber kaum.
Im Gegensatz dazu bieten breit gestreute Aktien-ETFs die Möglichkeit, von der Entwicklung der weltweiten Aktienmärkte zu profitieren. Historisch gesehen haben diese Anlagen über einen langen Zeitraum hinweg eine deutlich höhere Rendite erzielt als klassische Sparformen ohne Marktbezug. Arbeitnehmer, die in einen ETF-Sparplan investieren, können somit von den Vorteilen der Kapitalmärkte profitieren und gleichzeitig die staatliche Förderung nutzen.
Fehler, die Arbeitnehmer vermeiden sollten
Um von den vermögenswirksamen Leistungen zu profitieren, sollten Arbeitnehmer einige häufige Fehler vermeiden. Der erste Fehler ist, gar nicht erst nachzufragen. Viele Arbeitnehmer sind sich nicht bewusst, dass ihnen diese Leistungen zustehen. Ein kurzer Kontakt zur Personalabteilung kann hier oft Klarheit schaffen und dazu führen, dass man das geschenkte Geld erhält.
Der zweite Fehler besteht darin, das Geld in einem schwach verzinsten Vertrag versauern zu lassen. Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass sie ihr Geld in eine Anlageform investieren, die eine angemessene Rendite verspricht. ETF-Sparpläne bieten hier eine attraktive Möglichkeit, da sie kostengünstiger sind und eine breite Diversifikation ermöglichen.
Fazit

Vermögenswirksame Leistungen sind eine hervorragende Möglichkeit für Arbeitnehmer, ohne eigenes Geld ein Vermögen aufzubauen. Jährlich verschenken Millionen Menschen bis zu 40 Euro vom Chef, weil sie nicht wissen, dass ihnen diese Leistungen zustehen. Durch die Wahl der richtigen Anlageform, insbesondere ETF-Sparplänen, können Arbeitnehmer von hohen Renditen und staatlichen Förderungen profitieren. Es ist an der Zeit, aktiv zu werden und die eigenen finanziellen Möglichkeiten zu nutzen.
Häufige Fragen
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Wie hoch ist die staatliche Förderung für ETF-Sparpläne?
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Arbeitnehmersparzulage?
Wie lange läuft ein VL-Vertrag?
Was passiert, wenn ich nicht nach vermögenswirksamen Leistungen frage?
Quellen: finanzen.net
Symbolbild: Arbeitnehmer profitiert von vermögenswirksamen Leistungen · Foto: www.kaboompics.com / Pexels


