⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 06.06.2026
Die Steuererklärung kann für viele eine Herausforderung darstellen, doch zahlreiche Ausgaben lassen sich absetzen. Hier sind neun Posten, die fast jeder Steuerpflichtige geltend machen kann.
- Unbegrenzte Absetzbarkeit von Basis-Krankenversicherungsbeiträgen.
- Maximal 4.800 Euro für Kinderbetreuungskosten absetzbar.
- Spenden bis zu 20 Prozent des Einkommens steuerlich absetzbar.
Die Steuererklärung ist für viele Menschen ein jährliches Ritual, das oft mit Unsicherheiten und Fragen verbunden ist. Doch wer sich die Mühe macht, seine Ausgaben genau zu prüfen, kann von erheblichen Steuererleichterungen profitieren. Im Jahr 2026 gibt es zahlreiche Posten, die fast jeder Steuerpflichtige absetzen kann. Hier sind die neun wichtigsten Ausgaben, die Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen sollten.
1. Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zählen zu den Sonderausgaben, die unbegrenzt absetzbar sind. Dies gilt sowohl für den Arbeitnehmeranteil als auch für die freiwillige Krankenversicherung, sofern diese dem Basistarif entspricht. Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitnehmeranteil pauschal um vier Prozent gekürzt wird, da dieser einen Anteil für das Krankengeld enthält, der steuerlich nicht berücksichtigt werden kann.
2. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Ein weiterer wichtiger Posten sind die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese können bis zu einem Höchstbetrag von 30.826 Euro für Alleinstehende und 61.652 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare abgesetzt werden. Dies gilt auch für die Rürup-Rente, die als private Altersvorsorge anerkannt ist. Die Absetzbarkeit dieser Beiträge kann erheblich zur Senkung der Steuerlast beitragen.
3. Private Altersvorsorge: Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine weitere Möglichkeit, steuerliche Vorteile zu nutzen. Hier können bis zu 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. Es ist zu beachten, dass erhaltene Zulagen von diesem Betrag abgezogen werden. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch, um zu ermitteln, ob die Steuerersparnis durch die Riester-Rente höher ist als die erhaltenen Zulagen.
4. Kinderbetreuungskosten und Schulgeld
Eltern können für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren bis zu 6.000 Euro pro Jahr und Kind geltend machen. Das Finanzamt erkennt davon maximal 4.800 Euro an. Bei Kindern mit Behinderung entfällt die Altersgrenze. Zudem können Eltern, deren Kinder eine Privatschule besuchen, 30 Prozent des Schulgeldes, maximal jedoch 5.000 Euro pro Jahr, absetzen.
5. Spenden an gemeinnützige Organisationen
- Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung sind unbegrenzt absetzbar.
- Für die gesetzliche Rentenversicherung können bis zu 30.826 Euro abgesetzt werden.
- Eltern können bis zu 4.800 Euro pro Jahr für Kinderbetreuungskosten absetzen.
Spenden an gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Organisationen sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich absetzbar. Sollte die Spendenhöhe in einem Jahr höher sein, kann der überschüssige Betrag ins nächste Jahr übertragen werden. Für politische Spenden gelten besondere Regelungen, die eine direkte Steuerermäßigung ermöglichen.
6. Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaften und Berufsverbände
Wer Mitglied in einer Gewerkschaft oder einem Berufsverband ist, kann die entsprechenden Beiträge als Werbungskosten absetzen. Dies gilt auch für Abgaben an die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer. Diese Absetzbarkeit kann insbesondere für Arbeitnehmer in bestimmten Branchen von Vorteil sein.
7. Kontoführungsgebühren
Die Kosten für das Girokonto können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt akzeptiert ohne Einzelnachweis pauschal 16 Euro pro Jahr. Höhere Beträge müssen jedoch durch Belege nachgewiesen werden. Dies ist eine einfache Möglichkeit, um zusätzliche Steuererleichterungen zu erhalten.
8. Handwerkerleistungen
Wer Renovierungsarbeiten oder Wartungen im Haushalt durch Fachfirmen durchführen lässt, kann bis zu 1.200 Euro pro Jahr von der Steuer abziehen. Hierbei sind 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten absetzbar, wobei die Rechnung die Kosten getrennt ausweisen und per Überweisung bezahlt werden muss.
9. Haushaltshilfe

Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Reinigung oder Gartenarbeit, können ebenfalls geltend gemacht werden. Das Finanzamt erkennt 20 Prozent von maximal 20.000 Euro an, was bis zu 4.000 Euro im Jahr ergibt. Auch hier ist es wichtig, dass die Hilfe nicht fest angestellt sein muss, gelegentliche Unterstützung zählt ebenfalls.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es zahlreiche Möglichkeiten gibt, die Steuerlast durch gezielte Absetzungen zu senken. Wer sich die Zeit nimmt, seine Ausgaben genau zu prüfen und alle relevanten Belege zu sammeln, kann von erheblichen Rückerstattungen profitieren. Die genannten neun Posten sind nur einige der vielen Möglichkeiten, die Steuerpflichtige in ihrer Steuererklärung nutzen können.
Häufige Fragen
Welche Ausgaben kann ich von der Steuer absetzen?
Wie viel kann ich für Kinderbetreuungskosten absetzen?
Was sind Werbungskosten?
Wie funktioniert die Günstigerprüfung bei der Riester-Rente?
Kann ich auch ohne Quittungen Ausgaben absetzen?
Quellen: Google News
Symbolbild: Steuererklärung und absetzbare Posten · Foto: MART PRODUCTION / Pexels


