⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 26.06.2026
In der Steuererklärung gibt es zahlreiche Pauschalen, die das Finanzamt in der Regel nicht prüft. Hier sind die zehn wichtigsten Angaben, die Sie ohne Nachweise angeben können.
- Das Finanzamt akzeptiert viele Pauschalen ohne Nachweise.
- Wichtige Pauschalen sind unter anderem die Entfernungspauschale und die Telefonkostenpauschale.
- Die Belegvorhaltepflicht erleichtert die Steuererklärung erheblich.
Die Steuererklärung ist für viele Arbeitnehmer ein jährliches Ritual, das oft mit Unsicherheiten und Fragen verbunden ist. Besonders interessant ist, dass es zahlreiche Pauschalen gibt, die das Finanzamt in der Regel nicht prüft. Diese Pauschalen ermöglichen es Steuerpflichtigen, ihre Steuerlast zu optimieren, ohne umfangreiche Nachweise erbringen zu müssen. In diesem Artikel werden die zehn wichtigsten Angaben vorgestellt, die das Finanzamt in der Steuererklärung normalerweise nicht hinterfragt.
Was sind die häufigsten Pauschalen in der Steuererklärung?

Die Steuererklärung bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, verschiedene Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Viele dieser Ausgaben können pauschal angesetzt werden, was bedeutet, dass das Finanzamt in der Regel keine Belege verlangt. Zu den häufigsten Pauschalen gehören die Entfernungspauschale, die Telefonkostenpauschale und die Berufskleidungspauschale. Diese Pauschalen sind gesetzlich festgelegt und werden in der Regel akzeptiert, solange die angegebenen Beträge im üblichen Rahmen liegen.
Entfernungspauschale: Ein wichtiger Posten
Die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, ist eine der am häufigsten genutzten Pauschalen in der Steuererklärung. Arbeitnehmer können für Fahrten zwischen ihrem Wohnort und dem Arbeitsplatz 30 Cent pro Kilometer ansetzen. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich dieser Betrag auf 38 Cent. Das Finanzamt akzeptiert bis zu 230 Arbeitstage pro Jahr ohne Nachweise. Allerdings kann es vorkommen, dass Nachweise verlangt werden, wenn die Anzahl der Arbeitstage ungewöhnlich hoch erscheint oder nicht zum Beruf passt.
Telefonkostenpauschale: Einfach und unkompliziert
Ein weiterer Posten, den das Finanzamt in der Regel nicht prüft, ist die Telefonkostenpauschale. Arbeitnehmer können bis zu 20 Prozent ihrer Telefonkosten, maximal jedoch 20 Euro pro Monat, ohne Nachweise absetzen. Diese Regelung erleichtert es vielen, die beruflich bedingten Telefonkosten geltend zu machen, ohne sich mit Einzelverbindungsnachweisen auseinandersetzen zu müssen.
Berufskleidungspauschale: Für spezielle Kleidung
- Entfernungspauschale: 30 Cent pro Kilometer, bis zu 230 Arbeitstage ohne Nachweis.
- Telefonkostenpauschale: Bis zu 20 Euro pro Monat ohne Belege.
- Berufskleidungspauschale: 150 bis 200 Euro pauschal anerkannt.
Für Arbeitnehmer, die spezielle Berufskleidung tragen, erkennt das Finanzamt pauschal zwischen 150 und 200 Euro an. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn es sich um echte Berufskleidung handelt, die nicht privat genutzt werden kann. Die Anerkennung dieser Pauschale ohne Nachweise ist besonders vorteilhaft für Berufe, in denen spezielle Kleidung erforderlich ist, wie beispielsweise im Gesundheitswesen oder in der Gastronomie.
Sonderausgabenpauschale: Ein weiterer Vorteil
Die Sonderausgabenpauschale ermöglicht es Steuerpflichtigen, jährlich 36 Euro (72 Euro für Verheiratete) pauschal abzusetzen, ohne dass Nachweise erforderlich sind. Diese Pauschale umfasst verschiedene Ausgaben, die nicht direkt mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen, wie beispielsweise Spenden oder Kirchensteuer. Auch hier gilt, dass das Finanzamt in der Regel keine Nachweise verlangt, solange die angegebenen Beträge im üblichen Rahmen bleiben.
Pflegepauschale: Unterstützung für Angehörige
Für die Pflege von Angehörigen gibt es die Pflegepauschale, die je nach Pflegegrad zwischen 600 und 1.800 Euro jährlich beträgt. Diese Pauschale kann ebenfalls ohne Nachweise geltend gemacht werden, was vielen pflegenden Angehörigen eine finanzielle Entlastung bietet. Die Regelung ist besonders wichtig in Zeiten, in denen die Pflege von Angehörigen zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Belegvorhaltepflicht: Was bedeutet das für Steuerpflichtige?
Seit 2017 gilt die Belegvorhaltepflicht, die besagt, dass Steuerpflichtige Belege nicht mehr mit der Steuererklärung einreichen müssen. Stattdessen müssen sie diese nur auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen. Dies hat den Prozess der Steuererklärung erheblich vereinfacht und den Aufwand für viele Steuerpflichtige reduziert. Dennoch ist es ratsam, alle relevanten Unterlagen mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren, um im Falle einer Nachfrage gut vorbereitet zu sein.
Fazit: Nutzen Sie die Vorteile der Pauschalen

Die Nutzung der gängigen Pauschalen in der Steuererklärung kann für viele Arbeitnehmer eine erhebliche Erleichterung darstellen. Wer die genannten Pauschalen anwendet und keine außergewöhnlichen oder überhöhten Beträge angibt, kann seine Steuererklärung meist ohne Nachweise abgeben. Das Finanzamt überprüft diese Angaben in der Regel nicht, was den Prozess unkompliziert und zeitsparend macht. Nutzen Sie die Vorteile dieser Regelungen, um Ihre Steuerlast zu optimieren und gleichzeitig den Aufwand zu minimieren.
Häufige Fragen
Welche Angaben prüft das Finanzamt nicht?
Wie hoch ist die Entfernungspauschale?
Muss ich Belege für die Pauschalen einreichen?
Was ist die Belegvorhaltepflicht?
Welche Pauschalen sind besonders wichtig?
Quellen: Google News
Symbolbild: Wichtige Angaben in der Steuererklärung · Foto: MART PRODUCTION / Pexels


