⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 27.08.2026
Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg hat die steuerliche Behandlung von Steuerberatungskosten bei der schenkweisen Übertragung von Kommanditanteilen neu definiert.
- Vorsteuerabzug aus Steuerberatungskosten bei Schenkungen nicht zulässig.
- Urteil könnte erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben.
- Revision beim Bundesfinanzhof könnte rechtliche Klarheit bringen.
Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg hat die steuerliche Behandlung von Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit der schenkweisen Übertragung von Kommanditanteilen neu beleuchtet. Am 11. März 2026 entschied das Gericht, dass eine GmbH & Co. KG keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den angefallenen Steuerberatungskosten hat. Diese Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Planung von Unternehmen haben, die in der Vergangenheit möglicherweise von einem Vorsteuerabzug ausgegangen sind.
Was ist der Hintergrund des Urteils?

Im konkreten Fall übertrug ein Kommanditist im Jahr 2015 schenkweise Kommanditanteile an zwei Empfänger. Um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen, beauftragte die GmbH & Co. KG eine Steuerberatungsgesellschaft mit der Unternehmensbewertung und der Erstellung einer Feststellungserklärung. Die Kosten für diese Dienstleistungen beliefen sich auf 12.020 Euro, wovon die Gesellschaft einen Vorsteuerabzug in Höhe von 2.283,80 Euro geltend machte. Das Finanzamt stellte jedoch fest, dass diese Kosten nicht abzugsfähig sind, da sie nicht durch die unternehmerische Tätigkeit der Gesellschaft veranlasst sind.
Warum ist der Vorsteuerabzug nicht zulässig?
Das Finanzgericht entschied, dass die Steuerberatungskosten nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Ausgangsumsätzen der GmbH & Co. KG stehen. Die Klägerin selbst räumte ein, dass ein solcher Zusammenhang nicht besteht. Die Aufwendungen sind nicht als allgemeine Kosten zu qualifizieren, da die Übertragung der Gesellschaftsanteile keine Auswirkungen auf die Ausgangsumsätze hat. Die Schenkung beruht auf privaten Interessen des Schenkers und der Beschenkten, was bedeutet, dass die Kosten nicht als unternehmerisch veranlasst gelten können.
Welche rechtlichen Implikationen hat das Urteil?
Die Entscheidung des FG Baden-Württemberg hat weitreichende Konsequenzen für Unternehmen, die Kommanditanteile schenkweise übertragen möchten. Unternehmen müssen nun sorgfältig prüfen, ob die anfallenden Kosten für Steuerberatung im Zusammenhang mit solchen Übertragungen tatsächlich abzugsfähig sind. Dies könnte dazu führen, dass Unternehmen in Zukunft höhere Kosten für die steuerliche Beratung einkalkulieren müssen, da sie nicht mehr mit einem Vorsteuerabzug rechnen können.
Wie reagieren Steuerberater auf die Entscheidung?
- Urteil des FG Baden-Württemberg: 11. März 2026
- Revision beim BFH anhängig: Az. V R 13/26
- Vorsteuerabzug aus Steuerberatungskosten nicht zulässig
Für Steuerberater bedeutet dies, dass sie ihre Mandanten umfassend über die steuerlichen Implikationen von Schenkungen informieren müssen. Insbesondere sollten sie darauf hinweisen, dass die Kosten für die Erstellung von Feststellungserklärungen und Bewertungen nicht abziehbar sind, was die Gesamtsteuerlast der Mandanten erhöhen könnte. Eine proaktive Beratung ist daher unerlässlich, um Mandanten vor unerwarteten finanziellen Belastungen zu schützen.
Was bedeutet die anhängige Revision beim Bundesfinanzhof?
Das Urteil des FG Baden-Württemberg ist nicht endgültig, da bereits eine Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig ist. Diese Revision könnte möglicherweise zu einer Klärung der rechtlichen Situation führen und die Frage beantworten, ob ein Vorsteuerabzug in solchen Fällen doch zulässig ist. Der Ausgang dieser Revision ist jedoch ungewiss, und es bleibt abzuwarten, wie der BFH entscheiden wird. Unternehmen sollten sich auf verschiedene Szenarien vorbereiten und gegebenenfalls ihre steuerliche Planung anpassen.
Tipp für Unternehmen
Unternehmen, die eine schenkweise Übertragung von Kommanditanteilen in Betracht ziehen, sollten sich frühzeitig mit einem Steuerberater in Verbindung setzen. Eine umfassende steuerliche Planung kann helfen, unerwartete Kosten zu vermeiden und die steuerlichen Auswirkungen der Schenkung zu minimieren. Es ist ratsam, alle relevanten Informationen und Dokumente bereitzustellen, um eine fundierte Beratung zu gewährleisten.
Fazit

Das Urteil des FG Baden-Württemberg zur Frage des Vorsteuerabzugs bei der schenkweisen Übertragung von Kommanditanteilen hat wichtige rechtliche und steuerliche Implikationen. Unternehmen müssen sich bewusst sein, dass die Kosten für Steuerberatung in solchen Fällen nicht abziehbar sind, was die steuerliche Planung erheblich beeinflussen kann. Die anhängige Revision beim BFH könnte möglicherweise zu einer Klärung der rechtlichen Situation führen, jedoch bleibt der Ausgang ungewiss. Eine frühzeitige und umfassende steuerliche Beratung ist daher unerlässlich.
Häufige Fragen
Was besagt das Urteil des FG Baden-Württemberg?
Warum ist der Vorsteuerabzug nicht zulässig?
Welche Auswirkungen hat das Urteil auf Unternehmen?
Was ist eine Revision beim Bundesfinanzhof?
Wie sollten Unternehmen auf diese Entscheidung reagieren?
Quellen: Google News
Symbolbild: Steuerberatungskosten und Vorsteuerabzug · Foto: RDNE Stock project / Pexels


