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Steuererklärung in der Rente: Bescheinigung nicht mehr nötig

⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 06.07.2026

Rentner müssen für ihre Steuererklärung keine Bescheinigung über ihre Rente mehr anfordern. Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt alle relevanten Daten direkt an das Finanzamt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rentenbescheinigung nicht mehr nötig
  • Datenübermittlung seit 2019
  • Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro

Die Steuererklärung ist für viele Rentner ein wichtiges Thema, insbesondere wenn es um die korrekte Angabe ihrer Einkünfte geht. Ein aktueller Trend zeigt, dass Rentner keine Bescheinigung über ihre bezogene Rente mehr anfordern müssen, um ihre Steuererklärung abzugeben. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat in einer Pressemitteilung klargestellt, dass alle relevanten Daten direkt an das Finanzamt übermittelt werden. Diese Regelung gilt bereits seit 2019 und vereinfacht den Prozess erheblich.

Was ist die neue Regelung für Rentner?

Rentner bei der Steuererklärung
Symbolbild: Rentner bei der Steuererklärung · Foto: Polina Tankilevitch / Pexels

Die DRV Nordbayern hat betont, dass Rentner keine separate Bescheinigung mehr benötigen, um ihre Rente in der Steuererklärung anzugeben. Stattdessen werden alle notwendigen Informationen automatisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Dies bedeutet, dass Rentner sich nicht mehr um die Beantragung einer Bescheinigung kümmern müssen, was den bürokratischen Aufwand erheblich reduziert. Diese Änderung ist besonders relevant für Rentner, die möglicherweise nicht über die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht informiert sind.

Die Bescheinigung, die früher angefordert werden musste, war eine „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Diese gab einen Überblick über alle steuerrechtlich relevanten Beträge, die für das entsprechende Jahr von der gesetzlichen Rentenversicherung an die Finanzverwaltung übermittelt wurden. Die DRV weist darauf hin, dass diese Bescheinigung kostenlos beantragt werden konnte, jedoch nun nicht mehr erforderlich ist.

Wie wirkt sich die Regelung auf die Steuerpflicht aus?

Grundsätzlich sind Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Für das Jahr 2025, für das die Steuererklärung im Jahr 2026 fällig wird, liegt dieser Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 12.096 Euro und für Verheiratete bei 24.192 Euro. Jeder Euro, der über diesen Betrag hinausgeht, muss versteuert werden. Diese Regelung betrifft nicht nur die gesetzliche Altersrente, sondern auch andere Rentenarten wie Hinterbliebenenrenten und die Rürup-Rente.

Die nachgelagerte Besteuerung von Renten, die seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) im Jahr 2005 gilt, bedeutet, dass die Renteneinkünfte später voll versteuert werden müssen. Dies ist ein wichtiger Aspekt, den Rentner bei der Abgabe ihrer Steuererklärung berücksichtigen sollten, um mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Praktische Hinweise für Rentner

Fakten auf einen Blick

  • Bescheinigung über bezogene Rente nicht mehr erforderlich
  • Datenübermittlung an das Finanzamt seit 2019
  • Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro für Alleinstehende
Tipp: Rentner, die sich mithilfe eines Steuerprogramms, wie zum Beispiel Elster, vorab ihre mögliche Rückerstattung ausrechnen möchten, können dies tun, ohne die Bescheinigung anfordern zu müssen. Die DRV informiert, dass die Daten über die gesetzliche Rente nicht mehr in die „Anlage R“ und „Altersvorsorgeaufwand“ eingetragen werden müssen. Dies vereinfacht den Prozess der Steuererklärung erheblich.

Die DRV hat zudem angekündigt, dass Rentner, die einmal eine Bescheinigung beantragt haben, diese in den Folgejahren automatisch zugeschickt bekommen. Diese wird zwischen Mitte Januar und Ende Februar versendet, sodass Rentner rechtzeitig über ihre steuerlichen Verpflichtungen informiert sind.

Ausnahmen und besondere Fälle

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Rentner die Bescheinigung dennoch benötigen könnten. Insbesondere für Hinterbliebenenrenten muss die Versicherungsnummer des Verstorbenen angegeben werden, wenn eine Bescheinigung angefordert wird. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen korrekt an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Die DRV weist darauf hin, dass die Bescheinigung immer erst im Jahr nach dem Steuerjahr ausgestellt werden kann. Das bedeutet, dass Rentner, die Informationen für das Jahr 2025 benötigen, diese erst im Jahr 2026 anfordern können. Diese Regelung kann für einige Rentner verwirrend sein, da sie möglicherweise sofortige Informationen benötigen.

Fazit

Rentner bei der Steuererklärung
Symbolbild: Rentner bei der Steuererklärung · Foto: Harsh Itauriya / Pexels

Die aktuelle Regelung zur Steuererklärung für Rentner, die keine separate Bescheinigung mehr benötigen, stellt eine erhebliche Erleichterung dar. Die automatische Datenübermittlung an das Finanzamt reduziert den bürokratischen Aufwand und ermöglicht es Rentnern, sich auf ihre finanziellen Angelegenheiten zu konzentrieren. Es ist jedoch wichtig, die steuerlichen Verpflichtungen im Blick zu behalten und sich über die geltenden Freibeträge und Regelungen zu informieren, um mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Häufige Fragen

Warum ist die Bescheinigung über die Rente nicht mehr nötig?
Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt alle relevanten Daten direkt an das Finanzamt, sodass eine separate Bescheinigung nicht mehr erforderlich ist.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Rentner?
Im Jahr 2025 liegt der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 12.096 Euro und für Verheiratete bei 24.192 Euro.
Wann wird die Bescheinigung für die Steuererklärung ausgestellt?
Die Bescheinigung kann erst im Jahr nach dem Steuerjahr beantragt werden, also beispielsweise 2026 für die Steuererklärung 2025.
Wie können Rentner ihre Steuererklärung abgeben?
Rentner müssen ihre Daten nicht mehr in die Anlage R eintragen, da die Rentenversicherung die Informationen automatisch übermittelt.
Was sollten Rentner beachten, wenn sie eine Hinterbliebenenrente beziehen?
Für Hinterbliebenenrenten muss die Versicherungsnummer des Verstorbenen angegeben werden, wenn eine Bescheinigung benötigt wird.

Quellen: Google News

Symbolbild: Rentner bei der Steuererklärung · Foto: Kampus Production / Pexels

Carolin Berger
Carolin Berger
Carolin Berger schreibt über alles rund um die persönliche Finanzplanung: Sparen, Budgetieren und der Umgang mit dem eigenen Geld im Alltag. Ihr ist wichtig, dass Finanzthemen niemanden überfordern, sondern praktisch und nachvollziehbar bleiben. In ihren Beiträgen verbindet sie konkrete Tipps mit einem realistischen Blick auf das, was im Alltag tatsächlich umsetzbar ist.
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