⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 06.07.2026
Rentner müssen für ihre Steuererklärung keine Bescheinigung über ihre Rente mehr anfordern. Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt alle relevanten Daten direkt an das Finanzamt.
- Rentenbescheinigung nicht mehr nötig
- Datenübermittlung seit 2019
- Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro
Die Steuererklärung ist für viele Rentner ein wichtiges Thema, insbesondere wenn es um die korrekte Angabe ihrer Einkünfte geht. Ein aktueller Trend zeigt, dass Rentner keine Bescheinigung über ihre bezogene Rente mehr anfordern müssen, um ihre Steuererklärung abzugeben. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat in einer Pressemitteilung klargestellt, dass alle relevanten Daten direkt an das Finanzamt übermittelt werden. Diese Regelung gilt bereits seit 2019 und vereinfacht den Prozess erheblich.
Was ist die neue Regelung für Rentner?

Die DRV Nordbayern hat betont, dass Rentner keine separate Bescheinigung mehr benötigen, um ihre Rente in der Steuererklärung anzugeben. Stattdessen werden alle notwendigen Informationen automatisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Dies bedeutet, dass Rentner sich nicht mehr um die Beantragung einer Bescheinigung kümmern müssen, was den bürokratischen Aufwand erheblich reduziert. Diese Änderung ist besonders relevant für Rentner, die möglicherweise nicht über die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht informiert sind.
Die Bescheinigung, die früher angefordert werden musste, war eine „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Diese gab einen Überblick über alle steuerrechtlich relevanten Beträge, die für das entsprechende Jahr von der gesetzlichen Rentenversicherung an die Finanzverwaltung übermittelt wurden. Die DRV weist darauf hin, dass diese Bescheinigung kostenlos beantragt werden konnte, jedoch nun nicht mehr erforderlich ist.
Wie wirkt sich die Regelung auf die Steuerpflicht aus?
Grundsätzlich sind Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Für das Jahr 2025, für das die Steuererklärung im Jahr 2026 fällig wird, liegt dieser Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 12.096 Euro und für Verheiratete bei 24.192 Euro. Jeder Euro, der über diesen Betrag hinausgeht, muss versteuert werden. Diese Regelung betrifft nicht nur die gesetzliche Altersrente, sondern auch andere Rentenarten wie Hinterbliebenenrenten und die Rürup-Rente.
Die nachgelagerte Besteuerung von Renten, die seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) im Jahr 2005 gilt, bedeutet, dass die Renteneinkünfte später voll versteuert werden müssen. Dies ist ein wichtiger Aspekt, den Rentner bei der Abgabe ihrer Steuererklärung berücksichtigen sollten, um mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Praktische Hinweise für Rentner
- Bescheinigung über bezogene Rente nicht mehr erforderlich
- Datenübermittlung an das Finanzamt seit 2019
- Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro für Alleinstehende
Die DRV hat zudem angekündigt, dass Rentner, die einmal eine Bescheinigung beantragt haben, diese in den Folgejahren automatisch zugeschickt bekommen. Diese wird zwischen Mitte Januar und Ende Februar versendet, sodass Rentner rechtzeitig über ihre steuerlichen Verpflichtungen informiert sind.
Ausnahmen und besondere Fälle
Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Rentner die Bescheinigung dennoch benötigen könnten. Insbesondere für Hinterbliebenenrenten muss die Versicherungsnummer des Verstorbenen angegeben werden, wenn eine Bescheinigung angefordert wird. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen korrekt an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Die DRV weist darauf hin, dass die Bescheinigung immer erst im Jahr nach dem Steuerjahr ausgestellt werden kann. Das bedeutet, dass Rentner, die Informationen für das Jahr 2025 benötigen, diese erst im Jahr 2026 anfordern können. Diese Regelung kann für einige Rentner verwirrend sein, da sie möglicherweise sofortige Informationen benötigen.
Fazit

Die aktuelle Regelung zur Steuererklärung für Rentner, die keine separate Bescheinigung mehr benötigen, stellt eine erhebliche Erleichterung dar. Die automatische Datenübermittlung an das Finanzamt reduziert den bürokratischen Aufwand und ermöglicht es Rentnern, sich auf ihre finanziellen Angelegenheiten zu konzentrieren. Es ist jedoch wichtig, die steuerlichen Verpflichtungen im Blick zu behalten und sich über die geltenden Freibeträge und Regelungen zu informieren, um mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Häufige Fragen
Warum ist die Bescheinigung über die Rente nicht mehr nötig?
Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Rentner?
Wann wird die Bescheinigung für die Steuererklärung ausgestellt?
Wie können Rentner ihre Steuererklärung abgeben?
Was sollten Rentner beachten, wenn sie eine Hinterbliebenenrente beziehen?
Quellen: Google News
Symbolbild: Rentner bei der Steuererklärung · Foto: Kampus Production / Pexels


