⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 06.07.2026
Die Wahl der Rechtsform für ärztliche Gruppenpraxen hat erhebliche steuerliche Konsequenzen. Der Unterschied zwischen einer GmbH und einer OG kann bis zu 11% an Steuerbelastung ausmachen.
- GmbH als Kapitalgesellschaft mit Körperschaftsteuer von 23%
- OG als Personengesellschaft mit progressivem Einkommensteuertarif bis zu 55%
- Kapitalertragsteuer von 27,5% bei Ausschüttungen aus der GmbH
Die Wahl der Rechtsform für ärztliche Gruppenpraxen ist ein entscheidendes Thema, das nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die steuerlichen Belastungen erheblich beeinflusst. Aktuelle Analysen zeigen, dass der Unterschied zwischen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Offenen Gesellschaft (OG) bis zu 11% an Steuerbelastung ausmachen kann. Dies ist besonders relevant in Zeiten steigender Inflation und wirtschaftlicher Unsicherheiten, wo jede Steuerersparnis einen signifikanten Unterschied für die finanzielle Gesundheit einer Praxis darstellen kann.
Was sind die steuerlichen Unterschiede zwischen GmbH und OG?

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und wird als eigenes Steuersubjekt behandelt. Der Gewinn der GmbH unterliegt derzeit einer Körperschaftsteuer von 23%. Bei Ausschüttungen an die Gesellschafter fällt zusätzlich eine Kapitalertragsteuer von 27,5% an. Dies führt zu einer Gesamtsteuerbelastung von bis zu 45,625%, wenn die Gewinne vollständig ausgeschüttet werden. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der OG um eine Personengesellschaft, die keine eigenen Steuern zahlt. Stattdessen versteuern die Gesellschafter ihren Gewinnanteil mit einem progressiven Einkommensteuertarif, der zwischen 0% und 55% liegt. Ab einem Jahreseinkommen von etwa 104.860 Euro greift bereits der Steuersatz von 50%.
Diese Unterschiede in der Besteuerung können für Ärzte, die eine Gruppenpraxis gründen oder umstrukturieren möchten, von großer Bedeutung sein. Insbesondere bei höheren Gewinnen kann die Wahl der GmbH auf den ersten Blick vorteilhaft erscheinen. Doch die steuerlichen Vorteile der OG, insbesondere die Möglichkeit, Zinsen für den Kauf von Anteilen abzuziehen, können in bestimmten Situationen erhebliche finanzielle Vorteile bieten.
Vorteile der GmbH für Ärzte
Die GmbH bietet mehrere Vorteile, die für Ärzte attraktiv sein können. Einer der größten Vorteile ist die Haftungsbeschränkung. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen oder finanziellen Schwierigkeiten haftet die GmbH nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, was das persönliche Risiko der Gesellschafter minimiert. Zudem ermöglicht die GmbH eine klare Trennung zwischen den persönlichen Finanzen der Gesellschafter und den Finanzen der Praxis.
Ein weiterer Vorteil der GmbH ist die Möglichkeit der Gewinnthesaurierung. Gewinne, die im Unternehmen bleiben, können reinvestiert oder zur Rückzahlung von Krediten verwendet werden, ohne dass sofortige Steuerbelastungen anfallen. Dies kann insbesondere für Praxen von Vorteil sein, die in neue Technologien oder Erweiterungen investieren möchten. Die GmbH ist jedoch auch mit höheren administrativen Anforderungen verbunden, einschließlich der Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses und der Offenlegung im Firmenbuch.
Wann ist die OG die bessere Wahl?
- Steuersatz GmbH: 23% Körperschaftsteuer
- Steuersatz OG: bis zu 55% Einkommensteuer
- Kapitalertragsteuer: 27,5% bei Ausschüttung
Die OG hingegen bietet eine flexiblere und oft einfachere Struktur, die für kleinere Praxen oder bei niedrigeren Erträgen vorteilhaft sein kann. Da die OG keine eigenen Steuern zahlt, sondern die Gesellschafter ihren Gewinnanteil versteuern, können die steuerlichen Belastungen in vielen Fällen niedriger ausfallen. Zudem ist die OG nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss im Firmenbuch offenzulegen, was die finanzielle Transparenz gegenüber Dritten reduziert und den Gesellschaftern mehr Privatsphäre bietet.
Für Ärzte, die keine Einblicke in die finanzielle Lage ihrer Praxis gewähren möchten, kann die OG daher eine attraktive Option sein. Auch die Möglichkeit, Zinsen für den Kauf von Anteilen abzuziehen, kann bei der Rückzahlung von Krediten einen erheblichen Unterschied machen. Diese Aspekte machen die OG zu einer bevorzugten Wahl für viele Ärzte, die eine Gruppenpraxis gründen oder umstrukturieren möchten.
Steuerliche Planung und langfristige Überlegungen
Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform sollte nicht leichtfertig getroffen werden. Eine vorausschauende steuerliche Planung ist entscheidend, um die optimale Strategie für die jeweilige Praxis zu finden. Ärzte sollten ihre langfristigen Ziele, die geplante Gewinnentwicklung und mögliche zukünftige Partner in die Überlegungen einbeziehen. Eine mehrjährige Gewinnprognose kann helfen, die beste Rechtsform zu bestimmen und diese alle paar Jahre zu hinterfragen.
Besonders in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit, wie sie durch Inflation und steigende Zinsen geprägt sind, ist es wichtig, die steuerlichen Rahmenbedingungen regelmäßig zu überprüfen. Die Wahl der Rechtsform kann nicht nur die Steuerbelastung beeinflussen, sondern auch die langfristige wirtschaftliche Struktur der Praxis und die Möglichkeit der Nachfolgeplanung.
Fazit: Die richtige Wahl treffen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Wahl zwischen GmbH und OG für Ärzte erhebliche steuerliche Auswirkungen hat. Während die GmbH mit einer Körperschaftsteuer von 23% und einer Kapitalertragsteuer von 27,5% bei Ausschüttungen belastet ist, müssen Gesellschafter einer OG ihren Gewinnanteil mit einem progressiven Einkommensteuertarif versteuern, der bis zu 55% betragen kann. Die Entscheidung sollte auf einer sorgfältigen Analyse der individuellen Situation und der langfristigen Ziele basieren. In einer Zeit, in der wirtschaftliche Stabilität und steuerliche Effizienz von größter Bedeutung sind, kann die richtige Wahl der Rechtsform entscheidend für den Erfolg einer Praxis sein.
Häufige Fragen
Was sind die steuerlichen Unterschiede zwischen GmbH und OG?
Welche Vorteile bietet die GmbH?
Wann ist die OG die bessere Wahl?
Wie wirkt sich die Rechtsform auf die Praxisnachfolge aus?
Was sind die aktuellen Steuersätze für Ärzte?
Quellen: Google News
Symbolbild: Ärztliche Rechtsform und Steuerbelastung · Foto: www.kaboompics.com / Pexels


