⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 20.06.2026
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hat klargestellt, dass Anwaltskosten im Zusammenhang mit Erbauseinandersetzungen steuerlich absetzbar sind. Dies könnte für viele Erben von erheblichem finanziellen Vorteil sein.
- BFH-Urteil bestätigt Absetzbarkeit von Anwaltskosten
- Kosten für Teilungsversteigerungen als Nachlassverbindlichkeiten
- Wichtige steuerliche Entlastung für Erben
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hat für viele Erben eine wichtige Klarstellung gebracht: Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit Erbauseinandersetzungen entstehen, können steuerlich abgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die Kosten, die bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und bei Teilungsversteigerungen anfallen. In Zeiten steigender Inflation und wirtschaftlicher Unsicherheiten ist es für Erben von großer Bedeutung, solche steuerlichen Entlastungen zu nutzen.
Was ist die rechtliche Grundlage für die Absetzbarkeit von Anwaltskosten?

Die rechtliche Grundlage für die Absetzbarkeit von Anwaltskosten im Erbrecht findet sich im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Insbesondere § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG regelt, dass Kosten, die im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses entstehen, als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind. Dies schließt die Kosten für die anwaltliche Beratung sowie die gerichtliche Vertretung ein, die im Rahmen einer Erbauseinandersetzung anfallen.
Das Urteil des BFH vom 11. März 2026 (Az. II R 10/23) hat diese Regelung konkretisiert und bestätigt, dass auch die Kosten für Teilungsversteigerungen als abziehbare Nachlassverbindlichkeiten gelten. Dies ist besonders relevant für Erben, die in Streitigkeiten über Immobilien verwickelt sind, da solche Verfahren oft hohe Anwaltskosten verursachen.
Wie beeinflussen Anwaltskosten die Erbschaftsteuer?
Die Erbschaftsteuer kann durch die Absetzbarkeit von Anwaltskosten erheblich gemindert werden. Wenn Erben in einer Erbengemeinschaft streiten und dabei Rechtsanwälte einschalten müssen, können die anfallenden Kosten als Nachlassverbindlichkeiten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies führt zu einer Reduzierung der steuerlichen Bemessungsgrundlage und damit zu einer geringeren Erbschaftsteuerlast.
In einem konkreten Fall wurden beispielsweise 95.200 Euro an Rechtsanwaltskosten im Rahmen einer Erbauseinandersetzung berücksichtigt. Diese Kosten betrafen die Teilungsversteigerungsverfahren wegen der Nachlassimmobilien. Das Finanzamt hatte zunächst den Abzug dieser Kosten abgelehnt, doch der BFH wies die Revision des Finanzamtes zurück und bestätigte die Abziehbarkeit.
Welche Kosten sind nicht abziehbar?
- Urteil des BFH vom 11. März 2026 (Az. II R 10/23)
- Rechtsanwaltskosten bei Erbauseinandersetzungen sind abziehbar
- Kosten für Teilungsversteigerungen zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten
Es ist wichtig, zwischen abziehbaren und nicht abziehbaren Kosten zu unterscheiden. Kosten, die lediglich der laufenden Verwaltung, Nutzung oder Verwertung des Nachlassvermögens dienen, sind nicht abziehbar. Dazu zählen beispielsweise Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Aufteilung von Mietkonten entstanden sind. Diese Kosten werden nicht als Nachlassverbindlichkeiten anerkannt, da sie nicht direkt mit der Verteilung des Nachlasses zu tun haben.
Die Grenze zwischen abziehbaren und nicht abziehbaren Kosten verläuft also dort, wo es nicht mehr um die eigentliche Verteilung des Nachlasses geht, sondern um dessen laufende Bewirtschaftung. Erben sollten daher darauf achten, dass sie nur solche Kosten geltend machen, die einen klaren Bezug zur Nachlassverteilung haben.
Praktische Tipps für Erben
Zusätzlich sollten Erben sich frühzeitig über die steuerlichen Möglichkeiten informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Ein erfahrener Anwalt kann helfen, die Kostenstruktur zu verstehen und die Absetzbarkeit der Anwaltskosten optimal zu nutzen.
Fazit

Das Urteil des BFH zur Absetzbarkeit von Anwaltskosten bei Erbauseinandersetzungen stellt für viele Erben eine wichtige steuerliche Entlastung dar. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und steigender Kosten ist es für Erben von großer Bedeutung, solche Möglichkeiten zur Minderung der Erbschaftsteuer zu nutzen. Eine sorgfältige Dokumentation der Anwaltskosten und eine klare Unterscheidung zwischen abziehbaren und nicht abziehbaren Kosten sind dabei unerlässlich.
Häufige Fragen
Was besagt das Urteil des BFH zu Anwaltskosten?
Welche Kosten sind bei Erbauseinandersetzungen absetzbar?
Gilt die Absetzbarkeit auch für Teilungsversteigerungen?
Wie unterscheiden sich abziehbare von nicht abziehbaren Kosten?
Was sollten Erben bei der Dokumentation von Anwaltskosten beachten?
Quellen: Google News
Symbolbild: Anwaltskosten im Erbfall: Steuerliche Aspekte · Foto: Sora Shimazaki / Pexels


