⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 30.07.2026
Die Frage, ob Originalbelege oder Kopien für die Steuererklärung eingereicht werden müssen, beschäftigt viele Steuerpflichtige. Aktuelle Informationen und Tipps helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.
- Belege müssen nicht mehr zwingend im Original eingereicht werden.
- Kopien sind in vielen Fällen ausreichend, solange sie leserlich sind.
- Die Aufbewahrungspflicht für Originalbelege bleibt bestehen.
Die Frage, ob Steuerpflichtige Originalbelege oder Kopien für ihre Steuererklärung einreichen müssen, ist besonders in der aktuellen Steuersaison von Bedeutung. Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 ist es nicht mehr zwingend erforderlich, Belege im Original einzureichen. Stattdessen können in vielen Fällen auch Kopien ausreichend sein, solange diese leserlich sind. Dies stellt eine Erleichterung für viele Steuerzahler dar, die sich mit der Aufbewahrung und Einreichung von Belegen auseinandersetzen müssen.
Was sind die aktuellen Anforderungen an Belege?

Die Anforderungen an die Einreichung von Belegen haben sich in den letzten Jahren geändert. Steuerpflichtige sind nicht mehr verpflichtet, alle Belege im Original einzureichen. Stattdessen reicht es aus, die Belege in Kopie vorzulegen, wenn das Finanzamt dies anfordert. Diese Regelung gilt für alle Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2017. Für frühere Jahre müssen jedoch weiterhin die Originalbelege eingereicht werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Belege, die eingereicht werden, gut lesbar sein müssen. Unleserliche Kopien können vom Finanzamt zurückgewiesen werden, was zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Steuererklärung führen kann. Daher sollten Steuerpflichtige darauf achten, dass die Qualität der Kopien hoch genug ist, um alle relevanten Informationen klar darzustellen.
Aufbewahrungspflicht für Originalbelege
Trotz der Möglichkeit, Kopien einzureichen, bleibt die Aufbewahrungspflicht für Originalbelege bestehen. Steuerpflichtige sind verpflichtet, ihre Originalbelege für einen Zeitraum von zehn Jahren aufzubewahren. Dies ist besonders wichtig, da das Finanzamt im Falle von Rückfragen oder Prüfungen die Originalbelege anfordern kann. Die Aufbewahrung der Belege sollte daher gut organisiert erfolgen, um im Bedarfsfall schnell darauf zugreifen zu können.
Ein Tipp für Steuerpflichtige ist, die Originalbelege in einem Ordner systematisch abzulegen. Eine chronologische Sortierung kann dabei helfen, die Belege schnell zu finden, wenn sie benötigt werden. Zudem sollten Steuerpflichtige darauf achten, dass sie alle relevanten Belege, wie Spendenquittungen oder Rechnungen, aufbewahren, um mögliche steuerliche Vorteile nicht zu verlieren.
Digitale Einreichung von Belegen über ELSTER
Mit der zunehmenden Digitalisierung ist es auch möglich, Belege digital über das ELSTER-Portal einzureichen. Dies bietet eine praktische Möglichkeit, die Steuererklärung effizienter zu gestalten. Bei der digitalen Einreichung müssen jedoch bestimmte technische Vorgaben beachtet werden. So dürfen maximal 20 Anhänge hochgeladen werden, wobei jeder Anhang nicht größer als 10 MB sein darf. Die Gesamtgröße aller Anhänge darf 36,91 MB nicht überschreiten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die hochgeladenen Belege im PDF-Format vorliegen müssen. Steuerpflichtige sollten darauf achten, dass die Dateien korrekt formatiert sind, um Probleme beim Hochladen zu vermeiden. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Belege erneut zu speichern oder in ein anderes Format zu konvertieren, um die Anforderungen des ELSTER-Portals zu erfüllen.
Praktische Tipps zur Belegablage
Um die Einreichung von Belegen zu erleichtern, sollten Steuerpflichtige einige praktische Tipps beachten. Zunächst ist es ratsam, alle Belege zeitnah nach Erhalt zu sortieren und abzulegen. Dies verhindert, dass wichtige Dokumente verloren gehen oder vergessen werden. Zudem sollten Steuerpflichtige regelmäßig ihre Belege überprüfen und sicherstellen, dass sie alle notwendigen Unterlagen für die Steuererklärung haben.
Ein weiterer Tipp ist, digitale Kopien der Originalbelege zu erstellen. Dies kann durch Scannen oder Fotografieren der Belege erfolgen. Digitale Kopien bieten den Vorteil, dass sie einfach gespeichert und bei Bedarf schnell abgerufen werden können. Allerdings sollten die Originalbelege weiterhin aufbewahrt werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Fazit

Die Einreichung von Belegen zur Steuererklärung hat sich in den letzten Jahren vereinfacht. Steuerpflichtige müssen nicht mehr zwingend Originalbelege einreichen, sondern können in vielen Fällen auch Kopien verwenden. Dennoch bleibt die Aufbewahrungspflicht für Originalbelege bestehen, und es ist wichtig, diese gut organisiert zu halten. Die digitale Einreichung über das ELSTER-Portal bietet eine moderne Lösung, die den Prozess der Steuererklärung effizienter gestaltet. Mit den richtigen Tipps und einer sorgfältigen Vorbereitung können Steuerpflichtige ihre Steuererklärung erfolgreich einreichen und mögliche steuerliche Vorteile optimal nutzen.
Häufige Fragen
Muss ich Originalbelege einreichen?
Was passiert, wenn ich keine Belege einreiche?
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Kann ich Belege digital einreichen?
Was sind die technischen Grenzen beim Hochladen von Belegen?
Quellen: Google News
Symbolbild: Belege zur Steuererklärung einreichen · Foto: MART PRODUCTION / Pexels


