⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 26.06.2026
Beim Wechsel des Arbeitgebers bleibt die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bestehen. Doch welche Optionen haben Arbeitnehmer, um ihre Ansprüche zu sichern?
- Die bAV kann beim Jobwechsel nicht ausgezahlt werden.
- Arbeitnehmer haben vier Optionen zur Fortführung ihrer bAV.
- Die Übertragung muss innerhalb eines Jahres nach dem Wechsel erfolgen.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) spielt eine entscheidende Rolle in der finanziellen Absicherung im Alter. Besonders beim Wechsel des Arbeitgebers ist es wichtig, die eigenen Ansprüche und Optionen zu kennen. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass ihre bAV beim Jobwechsel nicht verloren geht, jedoch spezifische Regelungen gelten, die es zu beachten gilt.
Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge in Deutschland. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und kann durch verschiedene Modelle wie Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds realisiert werden. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, durch Gehaltsumwandlung in die bAV einzuzahlen, was steuerliche Vorteile mit sich bringt. Diese Form der Altersvorsorge wird zunehmend wichtiger, da die gesetzliche Rente oft nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten.
Was passiert mit meiner bAV beim Jobwechsel?
Beim Wechsel des Arbeitgebers bleibt die betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich bestehen. Eine Auszahlung oder Kündigung des Kapitals ist jedoch gesetzlich ausgeschlossen. Arbeitnehmer haben verschiedene Optionen, um ihre Ansprüche zu sichern und die bAV fortzuführen. Diese Optionen sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt und bieten eine gewisse Flexibilität, die es ermöglicht, die Altersvorsorge an die neue berufliche Situation anzupassen.
Die vier Optionen zur Fortführung der bAV
Beim Jobwechsel stehen Arbeitnehmer vier Hauptoptionen zur Verfügung:
- Vertragsübernahme: Der neue Arbeitgeber übernimmt den bestehenden bAV-Vertrag des Arbeitnehmers. Dies geschieht in der Regel, wenn der neue Arbeitgeber ebenfalls eine bAV anbietet und die Zustimmung zur Übernahme erteilt.
- Deckungskapitalübertragung: Hierbei wird das angesparte Kapital zum neuen Arbeitgeber übertragen. Der Arbeitnehmer erhält einen neuen bAV-Vertrag, der den aktuellen Konditionen des neuen Arbeitgebers entspricht.
- Ruhendstellung: Der bestehende Vertrag bleibt beim alten Anbieter bestehen, und der Arbeitnehmer zahlt keine weiteren Beiträge ein. Das vorhandene Guthaben wird jedoch bis zum Rentenbeginn verzinst.
- Private Weiterführung: Der Arbeitnehmer kann den bisherigen Vertrag selbst fortführen und die Beiträge von seinem privaten Konto zahlen. Allerdings verliert er dabei die steuerlichen Vorteile der bAV.
Wichtige Fristen und Bedingungen
Die Übertragung der bAV muss innerhalb eines Jahres nach dem Jobwechsel beantragt werden. Dies ist eine wichtige Frist, die Arbeitnehmer im Blick behalten sollten, um ihre Ansprüche nicht zu verlieren. Zudem ist es entscheidend, dass der alte Arbeitgeber ab 2005 mit der bAV begonnen hat, um einen Rechtsanspruch auf die Übertragung zu haben. Bei älteren Verträgen gibt es keinen solchen Anspruch.
Steuerliche Aspekte der bAV
Die betriebliche Altersvorsorge bietet zahlreiche steuerliche Vorteile, die bei der Planung der Altersvorsorge berücksichtigt werden sollten. Bei der Gehaltsumwandlung sind die Beiträge bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies kann insbesondere in Zeiten von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten von Bedeutung sein, da die bAV eine Möglichkeit darstellt, Vermögen aufzubauen, ohne sofortige Steuerlasten zu generieren.
Einfluss von Inflation und Zinsen auf die bAV
In der aktuellen wirtschaftlichen Lage, geprägt von Inflation und schwankenden Zinsen, ist es wichtig, die Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge zu verstehen. Steigende Preise können die Kaufkraft der späteren Rentenansprüche mindern. Daher sollten Arbeitnehmer bei der Auswahl ihrer bAV-Optionen auch die langfristige Entwicklung von Zinsen und Inflation im Blick haben. Eine gut strukturierte bAV kann helfen, die finanziellen Auswirkungen von Inflation abzufedern und eine stabile Altersvorsorge zu gewährleisten.
Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge, insbesondere beim Jobwechsel. Arbeitnehmer sollten sich über ihre Optionen informieren und die Fristen zur Übertragung im Auge behalten. Mit der richtigen Strategie können sie ihre Ansprüche sichern und von den steuerlichen Vorteilen der bAV profitieren. In einer Zeit, in der wirtschaftliche Unsicherheiten zunehmen, ist es umso wichtiger, die eigene Altersvorsorge aktiv zu gestalten und an die persönlichen Lebensumstände anzupassen.
Häufige Fragen
Was passiert mit meiner bAV beim Jobwechsel?
Welche Optionen habe ich für meine bAV?
Wie lange habe ich Zeit für die Übertragung meiner bAV?
Was ist eine Deckungskapitalübertragung?
Verliere ich steuerliche Vorteile bei der privaten Weiterführung?
Quellen: Google News
Symbolbild: Betriebliche Altersvorsorge und Jobwechsel · Foto: RDNE Stock project / Pexels


