⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 13.09.2026
Bybit kündigt das Delisting der Kryptowährungen Viction (VIC) und Layer3 (L3) an, was bedeutende Fristen für Anleger mit sich bringt.
- Handel mit VIC und L3 endet am 17. September 2026
- Abhebungen für VIC bis zum 16. Dezember 2026 möglich
- Steuerliche Aspekte bei der Abhebung und dem Delisting
Am 10. September 2026 gab die Krypto-Börse Bybit bekannt, dass der Handel mit den Kryptowährungen Viction (VIC) und Layer3 (L3) am 17. September 2026 eingestellt wird. Diese Entscheidung hat für Anleger weitreichende Konsequenzen, insbesondere in Bezug auf Fristen für Abhebungen und steuerliche Aspekte. In diesem Artikel werden die wichtigsten Informationen zu diesem Delisting zusammengefasst und die Auswirkungen auf die Anleger erläutert.
Was ist das Bybit-Delisting von VIC und L3?

Das Bybit-Delisting bezieht sich auf die Entscheidung der Handelsplattform, den Handel mit den beiden Kryptowährungen VIC und L3 einzustellen. Ab dem 17. September 2026 um 08:00 UTC (10:00 CEST) können Anleger diese Token nicht mehr auf Bybit handeln. Dies bedeutet, dass alle offenen Handelsaufträge automatisch storniert werden und keine neuen Aufträge mehr platziert werden können. Anleger sollten sich bewusst sein, dass ihre Bestände nach dem Delisting weiterhin in ihrem Konto verbleiben, jedoch nicht mehr handelbar sind.
Fristen für die Auszahlung von VIC und L3
Für Anleger, die VIC oder L3 auf Bybit halten, sind die Fristen für Abhebungen von entscheidender Bedeutung. Die Abhebungen für VIC sind bis zum 16. Dezember 2026 um 08:00 UTC (10:00 CEST) möglich. Für L3 hingegen hat Bybit kein festgelegtes Enddatum für Abhebungen angegeben, empfiehlt jedoch, die Token frühzeitig abzuheben. Dies bedeutet, dass Anleger, die L3 halten, sich nicht auf eine unbefristete Abhebemöglichkeit verlassen sollten, da die Börse möglicherweise in Zukunft eine Frist festlegen könnte.
Steuerliche Aspekte des Delistings
- Delisting von VIC und L3 am 17. September 2026
- VIC-Abhebungen bis zum 16. Dezember 2026 möglich
- L3-Abhebungen ohne festgelegtes Enddatum
Ein wichtiger Punkt, den Anleger beachten sollten, sind die steuerlichen Konsequenzen des Delistings. Eine Abhebung Ihrer Token auf eine eigene Wallet gilt nicht als Veräußung, was bedeutet, dass keine steuerlichen Verpflichtungen entstehen. Im Gegensatz dazu wird ein Verkauf der Token vor dem Delisting als private Veräußergeschäfte betrachtet, die steuerpflichtig sein können, wenn die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt oder die Freigrenze von 1.000 Euro überschreitet. Anleger sollten sich daher gut überlegen, ob sie ihre Token vor dem Delisting verkaufen oder abheben möchten.
Was sollten Anleger jetzt tun?
Für Anleger, die VIC oder L3 auf Bybit halten, gibt es einige wichtige Schritte, die sie jetzt unternehmen sollten. Zunächst sollten sie ihre Bestände überprüfen und sicherstellen, dass sie über alle notwendigen Informationen verfügen. Es ist ratsam, aktive Handelsbots, die auf die betroffenen Paare eingestellt sind, rechtzeitig zu schließen, um unerwartete Verluste zu vermeiden. Zudem sollten Anleger entscheiden, ob sie ihre Token vor dem Delisting verkaufen oder abheben möchten. Wer sich für eine Abhebung entscheidet, sollte sicherstellen, dass die Zieladresse zu einer eigenen Wallet gehört.
Die Bedeutung des Delistings im Kontext der Krypto-Märkte
Das Delisting von VIC und L3 auf Bybit ist ein weiteres Beispiel für die dynamischen Veränderungen im Krypto-Markt. Solche Entscheidungen können durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, darunter regulatorische Anforderungen, Marktbedingungen und die allgemeine Akzeptanz von Kryptowährungen. Anleger sollten sich der Risiken bewusst sein, die mit dem Halten von weniger etablierten Token verbunden sind, und ihre Investitionsstrategien entsprechend anpassen. In einem Markt, der von Volatilität geprägt ist, ist es entscheidend, informiert zu bleiben und rechtzeitig zu handeln.
Fazit

Das Bybit-Delisting von VIC und L3 bringt wichtige Fristen und Überlegungen für Anleger mit sich. Während die Abhebungen für VIC bis zum 16. Dezember 2026 möglich sind, bleibt die Frist für L3 unklar. Anleger sollten sich der steuerlichen Implikationen bewusst sein und rechtzeitig handeln, um ihre Investitionen zu sichern. In einem sich schnell verändernden Markt ist es unerlässlich, informiert zu bleiben und proaktive Entscheidungen zu treffen.
Häufige Fragen
Was ist das Bybit-Delisting von VIC und L3?
Bis wann kann ich VIC und L3 abheben?
Was passiert mit meinen Token nach dem Delisting?
Wie wirkt sich das Delisting auf meine Steuererklärung aus?
Was sollte ich jetzt tun, wenn ich VIC oder L3 halte?
Quellen: Google News
Symbolbild: Bybit Delisting VIC und L3 · Foto: Rafael Minguet Delgado / Pexels


