⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 29.06.2026
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat seine Stellungnahme zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 veröffentlicht und äußert sich kritisch zu den geplanten Regelungen.
- DStV fordert präzisere Regelungen im Jahressteuergesetz 2026.
- Kritik an fehlenden strukturellen Entlastungen für Unternehmen.
- Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft soll Rechtssicherheit schaffen.
Am 15. Juni 2026 hat der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 veröffentlicht. In dieser Stellungnahme äußert der DStV erhebliche Bedenken hinsichtlich der geplanten Regelungen und fordert eine präzisere Ausgestaltung der Einzelmaßnahmen. Der Entwurf wird als unzureichend angesehen, um den aktuellen Herausforderungen der Steuerpflichtigen und der Wirtschaft gerecht zu werden.
Was ist das Jahressteuergesetz 2026?

Das Jahressteuergesetz 2026 ist ein Gesetzesentwurf, der verschiedene steuerliche Regelungen anpasst und modernisiert. Ziel ist es, den Vorgaben des EU-Rechts, insbesondere des ViDA-Pakets, Rechnung zu tragen und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des Bundesfinanzhofs (BFH) gesetzlich zu berücksichtigen. Der DStV begrüßt grundsätzlich die Bemühungen um eine Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, sieht jedoch in der vorliegenden Form keine strukturellen Entlastungen für Unternehmen.
Kritik des DStV am Entwurf
Der DStV kritisiert, dass der Entwurf überwiegend punktuelle Anpassungen enthält, die keine spürbaren Entlastungen für Unternehmen bieten. In einer Zeit, in der die wirtschaftliche Lage angespannt ist, wäre es wichtig, strukturelle Impulse zu setzen, die Unternehmen unterstützen und zur Stabilisierung der Wirtschaft beitragen könnten. Der DStV fordert daher eine umfassendere Betrachtung der steuerlichen Rahmenbedingungen, um den Bedürfnissen der Steuerpflichtigen gerecht zu werden.
Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft
Ein zentraler Punkt der Stellungnahme ist die geplante Neufassung der umsatzsteuerlichen Organschaft gemäß § 2c UStG-E. Der DStV begrüßt die Einführung eines Erklärungserfordernisses für den Organträger, da dies dazu beitragen kann, unerkannte Organschaften zu vermeiden. Zudem wird die gesetzliche Einbeziehung von Personengesellschaften als Organgesellschaften positiv hervorgehoben. Dennoch bleibt der DStV skeptisch, ob die Regelungen ausreichend Klarheit und Rechtssicherheit bieten, insbesondere in Bezug auf Haftungsfragen und Rückabwicklungen.
Aufteilung des Gesamtkaufpreises für bebaute Grundstücke
- Datum der Stellungnahme: 15.06.2026
- Kabinettbefassung: 1. Juli 2026
- Anhebung des Vollverzinsungssatzes nach § 238 Abs. 1a AO
- Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Entwurfs betrifft die Aufteilung des Gesamtkaufpreises für bebaute Grundstücke gemäß § 6f EStG-E. Der DStV fordert hier eine gesetzliche Regelung, um die häufigen Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung zu vermeiden. Die geplante Regelung soll die Aufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäude klarer gestalten, was in der Praxis oft zu Schwierigkeiten führt. Der DStV schlägt vor, den Kreis der zulässigen Gutachter zu erweitern, um die bürokratischen Hürden für Steuerpflichtige zu senken.
Forderungen des DStV zur Verbesserung des Entwurfs
In seiner Stellungnahme fordert der DStV mehrere Anpassungen und Klarstellungen im Entwurf. Dazu gehört die Überprüfung der Anforderungen an die persönliche Vorortbesichtigung durch Sachverständige, um die Praktikabilität und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Zudem wird angeregt, dass Wertgutachten von Banken zur Ermittlung des Beleihungswertes als Nachweis zugelassen werden, um die bürokratischen Belastungen für Steuerpflichtige zu reduzieren.
Ausblick auf die Kabinettbefassung
Die Kabinettbefassung des Jahressteuergesetzes 2026 ist für den 1. Juli 2026 vorgesehen. Der DStV hofft, dass die Hinweise und Forderungen aus der Stellungnahme in den weiteren Gesetzgebungsprozess einfließen und zu einer Verbesserung der Regelungen führen. Die Steuerberater und Steuerpflichtigen erwarten eine klare und praktikable Gesetzgebung, die den aktuellen Herausforderungen gerecht wird und die wirtschaftliche Stabilität fördert.
Fazit

Die Stellungnahme des DStV zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 zeigt deutlich, dass es an der Zeit ist, die steuerlichen Rahmenbedingungen zu überdenken und anzupassen. Die geforderten Klarstellungen und Anpassungen sind notwendig, um den Steuerpflichtigen und der Wirtschaft eine verlässliche Grundlage zu bieten. Es bleibt abzuwarten, wie die Regierung auf die Kritik reagiert und ob die notwendigen Änderungen in den Entwurf einfließen werden.
Häufige Fragen
Was ist das Jahressteuergesetz 2026?
Welche Kritik übt der DStV am Entwurf?
Was sind die wichtigsten Änderungen im Entwurf?
Wann findet die Kabinettbefassung statt?
Wie wird die Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft bewertet?
Quellen: Google News
Symbolbild: Steuerberatung und Jahressteuergesetz 2026 · Foto: Pavel Danilyuk / Pexels


