StartSteuern & RechtErbschaftssteuer: Geerbter Garten kann steuerfrei bleiben

Erbschaftssteuer: Geerbter Garten kann steuerfrei bleiben

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⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 30.08.2026

Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) ermöglicht es, dass geerbte Gärten und Zufahrten steuerfrei bleiben können, wenn sie als Teil eines Familienheims betrachtet werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • BFH-Urteil erweitert Steuerbefreiung für Familienheim
  • Garten und Zufahrt können steuerfrei bleiben
  • Wirtschaftliche Einheit entscheidend für die Steuerbefreiung

Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hat für Aufsehen gesorgt, da es die Möglichkeiten zur Steuerbefreiung bei geerbten Immobilien erheblich erweitert. Insbesondere betrifft dies die Regelungen zur Erbschaftssteuer, die nun auch angrenzende Grundstücksflächen wie Gärten und Zufahrten einbezieht. Dieses Urteil könnte für viele Erben von Bedeutung sein, da es die finanzielle Belastung durch Erbschaftssteuern erheblich reduzieren kann.

Was ist die Erbschaftssteuer und wie funktioniert sie?

Familienheim mit Garten und Zufahrt
Symbolbild: Familienheim mit Garten und Zufahrt · Foto: SHOX ART / Pexels

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf den Wert des Vermögens erhoben wird, das eine Person nach dem Tod eines anderen erbt. In Deutschland regelt das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) die Bedingungen und Ausnahmen für diese Steuer. Eine der wichtigsten Ausnahmen betrifft das sogenannte Familienheim, das unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftssteuer befreit werden kann.

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Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG bleibt der Erwerb eines bebauten Grundstücks steuerfrei, wenn der Erblasser darin bis zu seinem Tod eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat und der Erwerber diese unverzüglich zu eigenen Wohnzwecken bestimmt. Diese Regelung gilt jedoch nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern.

Das Urteil des BFH: Erweiterung der Steuerbefreiung

Am 17. Juni 2026 entschied der BFH, dass die Steuerbefreiung für ein Familienheim nicht nur das bebaute Grundstück umfasst, sondern auch angrenzende Flächen wie Gärten und Zufahrten. Dies bedeutet, dass Erben von Immobilien, die ein Wohnhaus mit einem mitgenutzten Garten und einem Wegegrundstück umfassen, diese Flächen ebenfalls steuerfrei erben können, sofern sie als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden.

Das Belegenheitsfinanzamt, das für die Bewertung des Grundbesitzes zuständig ist, hat die Aufgabe, diese wirtschaftliche Einheit zu bestimmen. Dabei wird nicht nur das einzelne bebaute Flurstück betrachtet, sondern die gesamte wirtschaftliche Einheit, die für die Nutzung des Familienheims relevant ist. Dies könnte für viele Erben eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen.

Die Bedeutung der wirtschaftlichen Einheit

Fakten auf einen Blick

  • Urteil des BFH vom 17. Juni 2026
  • Steuerbefreiung für Familienheim umfasst auch Garten und Zufahrt
  • Wertfeststellung durch Belegenheitsfinanzamt bindend

Die wirtschaftliche Einheit ist ein zentraler Begriff in der Bewertung von Immobilien im Rahmen der Erbschaftssteuer. Der BFH stellte klar, dass mehrere Flurstücke, die gemeinsam genutzt werden, als eine wirtschaftliche Einheit betrachtet werden können. Dies gilt insbesondere für ein Wohnhaus mit angrenzendem Garten oder einem notwendigen Zugangsweg.

Die Feststellung dieser wirtschaftlichen Einheit durch das Belegenheitsfinanzamt ist bindend. Das bedeutet, dass das Erbschaftsteuerfinanzamt die vom Belegenheitsfinanzamt festgestellte Einheit nicht nachträglich verkleinern darf. Dies gibt Erben eine gewisse Sicherheit, dass die steuerlichen Vorteile, die ihnen zustehen, auch tatsächlich gewährt werden.

Praktische Auswirkungen für Erben

Für Erben bedeutet das Urteil des BFH, dass sie bei der Erbschaftssteuerplanung nun auch die angrenzenden Flächen ihrer geerbten Immobilien berücksichtigen sollten. Wenn ein Erbe beispielsweise ein Wohnhaus mit einem Garten und einer Zufahrt erbt, kann er unter Umständen die gesamte Fläche steuerfrei nutzen, solange die Bedingungen der Selbstnutzung erfüllt sind.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass die Wohnfläche des Hauses 200 Quadratmeter nicht überschreiten darf, um die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können. Sollte die Wohnfläche größer sein, wird nur der Anteil der Fläche bis zu 200 Quadratmetern steuerlich begünstigt. Dies erfordert eine sorgfältige Planung und gegebenenfalls eine Bewertung durch das Belegenheitsfinanzamt.

Fristen und Bedingungen für die Steuerbefreiung

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frist für die Steuerbefreiung. Die Steuerbefreiung kann entfallen, wenn das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst genutzt wird. Dies bedeutet, dass Erben darauf achten müssen, die Immobilie entsprechend zu nutzen, um die steuerlichen Vorteile nicht zu verlieren.

Zusätzlich müssen Erben sicherstellen, dass sie die Immobilie unverzüglich nach dem Erbfall zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Diese Bedingungen sind entscheidend, um die Steuerbefreiung in vollem Umfang zu erhalten.

Fazit

Familienheim mit Garten und Zufahrt
Symbolbild: Familienheim mit Garten und Zufahrt · Foto: Jelly Marketing / Pexels

Das Urteil des Bundesfinanzhofs stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Regelung der Erbschaftssteuer dar, insbesondere für Erben von Immobilien mit angrenzenden Flächen wie Gärten und Zufahrten. Die Möglichkeit, diese Flächen steuerfrei zu erben, kann für viele Familien eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten. Es ist jedoch wichtig, die Bedingungen und Fristen genau zu beachten, um die Vorteile der Steuerbefreiung optimal nutzen zu können.

Häufige Fragen

Was besagt das Urteil des BFH zur Erbschaftssteuer?
Das Urteil des BFH vom 17. Juni 2026 besagt, dass geerbte Gärten und Zufahrten steuerfrei bleiben können, wenn sie als Teil eines Familienheims betrachtet werden.
Welche Flächen sind von der Steuerbefreiung betroffen?
Von der Steuerbefreiung sind nicht nur das bebaute Grundstück, sondern auch angrenzende Flächen wie Gärten und Zufahrten betroffen, sofern sie als wirtschaftliche Einheit gelten.
Wie wird die wirtschaftliche Einheit definiert?
Die wirtschaftliche Einheit wird durch das Belegenheitsfinanzamt festgelegt und umfasst alle Flächen, die für die Nutzung des Familienheims relevant sind.
Was müssen Erben beachten, um die Steuerbefreiung zu erhalten?
Erben müssen sicherstellen, dass die Immobilie unverzüglich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird und die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt.
Gibt es Fristen für die Steuerbefreiung?
Ja, die Steuerbefreiung kann entfallen, wenn das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb nicht mehr selbst genutzt wird.

Quellen: Google News

Symbolbild: Familienheim mit Garten und Zufahrt · Foto: Curtis Adams / Pexels

Tobias Reinhardt
Tobias Reinhardt
Tobias Reinhardt schreibt über Geldanlage, ETFs und Steuern. Er legt Wert auf einen langfristigen, kostenbewussten Blick auf das Investieren und erklärt Strategien so, dass sie auch für Einsteiger nachvollziehbar bleiben. In seinen Beiträgen geht es ihm weniger um schnelle Gewinne als um fundierte, langfristige Entscheidungen.
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