⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 18.08.2026
Ab dem 1. September 2026 erhalten Fachanwälte für Steuerrecht die Möglichkeit, Lohnsteuerhilfevereine mit erweiterten Befugnissen zu führen. Dies eröffnet neue Chancen für die Beratung von Steuerpflichtigen.
- Erweiterte Beratungsbefugnisse ab September 2026
- Aufhebung der bisherigen Einnahmegrenzen
- Drei Beratungsstellen pro Fachanwalt möglich
Ab dem 1. September 2026 treten bedeutende Änderungen in der Steuerberatung in Kraft, die insbesondere für Fachanwälte für Steuerrecht von großer Relevanz sind. Mit der erweiterten Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine wird es diesen ermöglicht, eine breitere Klientel zu bedienen und ihre Dienstleistungen zu diversifizieren. Diese Reform ist nicht nur ein Schritt zur Modernisierung des Steuerberatungsgesetzes, sondern auch eine Antwort auf die wachsenden Bedürfnisse von Steuerpflichtigen, die zunehmend komplexe Einkommensstrukturen aufweisen.
Was sind die neuen Regelungen für Lohnsteuerhilfevereine?

Die neuen Regelungen, die im Rahmen des Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes beschlossen wurden, ermöglichen es Lohnsteuerhilfevereinen, ihre Beratungsbefugnisse erheblich zu erweitern. Zukünftig dürfen diese Vereine auch Steuerpflichtige beraten, die Einkünfte aus Vermietung, Kapitalvermögen oder anderen steuerpflichtigen Nebeneinkünften erzielen. Dies stellt einen Paradigmenwechsel dar, da bisherige Einnahmegrenzen von 18.000 Euro für Einzelpersonen und 36.000 Euro für Ehepaare aufgehoben werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Zugang zu kompetenter und kostengünstiger Steuerberatung zu erleichtern.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform ist die Möglichkeit für Fachanwälte, bis zu drei Beratungsstellen zu leiten. Dies eröffnet nicht nur neue Geschäftsmöglichkeiten, sondern ermöglicht auch eine bessere Betreuung der Klienten durch eine erhöhte Verfügbarkeit von Beratungsdiensten. Die Schätzung des Bundesfinanzministeriums zufolge könnten durch diese Änderungen etwa 35.500 Steuerpflichtige zusätzlich die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen.
Wer profitiert von den neuen Regelungen?
Die neuen Regelungen kommen vor allem Steuerpflichtigen zugute, die neben ihrem Arbeitslohn oder ihrer Rente zusätzliche Einkünfte erzielen. Dazu zählen beispielsweise Mieteinnahmen aus Immobilien, Gewinne aus Aktien oder anderen Geldanlagen sowie Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien oder Grundstücken. Diese Zielgruppe hat oft einen erhöhten Beratungsbedarf, da die steuerlichen Regelungen in diesen Bereichen komplex sind und sich häufig ändern.
Fachanwälte für Steuerrecht, die eine Beratungsstelle in einem Lohnsteuerhilfeverein führen, können nun gezielt auf die Bedürfnisse dieser Klienten eingehen. Durch die Aufhebung der Einnahmegrenzen wird es möglich, auch Klienten zu beraten, die zuvor aufgrund ihrer Einkünfte von der Beratung ausgeschlossen waren. Dies stellt eine erhebliche Erweiterung des potenziellen Kundenstamms dar und bietet Fachanwälten die Möglichkeit, ihre Expertise in einem wachsenden Markt anzubieten.
Wie können Fachanwälte ihre Beratungsstellen erfolgreich führen?
- Erweiterte Beratungsbefugnis ab 01.09.2026
- Aufhebung der Einnahmegrenzen für Mitglieder
- Drei Beratungsstellen pro Berater möglich
Um eine Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein erfolgreich zu führen, sollten Fachanwälte einige zentrale Aspekte beachten. Zunächst ist es wichtig, sich umfassend über die neuen Regelungen und deren Auswirkungen auf die Steuerberatung zu informieren. Dies umfasst nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die praktischen Aspekte der Beratung und die Bedürfnisse der Klienten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die gezielte Ansprache der neuen Zielgruppe. Fachanwälte sollten Marketingstrategien entwickeln, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Steuerpflichtigen mit zusätzlichen Einkünften ausgerichtet sind. Dies kann durch Informationsveranstaltungen, Webinare oder gezielte Online-Marketingmaßnahmen geschehen. Zudem ist es ratsam, Netzwerke mit anderen Fachleuten, wie Immobilienmaklern oder Finanzberatern, aufzubauen, um potenzielle Klienten zu erreichen.
Die Rolle der Digitalisierung in der Steuerberatung
Ein weiterer Trend, der die Steuerberatung revolutioniert, ist die Digitalisierung. Fachanwälte sollten moderne Technologien nutzen, um ihre Beratungsdienste effizienter zu gestalten. Dies umfasst die Implementierung von Softwarelösungen zur Steuerberechnung, digitale Kommunikationskanäle für die Klientenbetreuung sowie Online-Plattformen für die Dokumentenverwaltung. Durch den Einsatz digitaler Tools können Fachanwälte nicht nur ihre Arbeitsabläufe optimieren, sondern auch den Klienten einen besseren Service bieten.
Die Digitalisierung ermöglicht es zudem, die Beratungsangebote flexibler zu gestalten. Klienten können beispielsweise über Online-Meetings beraten werden, was insbesondere für Berufstätige von Vorteil ist. Diese Flexibilität kann ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein und dazu beitragen, die Klientenbindung zu stärken.
Fazit

Die bevorstehenden Änderungen im Steuerberatungsgesetz bieten Fachanwälten für Steuerrecht eine hervorragende Gelegenheit, ihre Beratungsstellen in Lohnsteuerhilfevereinen erfolgreich zu führen. Durch die Aufhebung der Einnahmegrenzen und die Möglichkeit, mehrere Beratungsstellen zu leiten, können sie eine breitere Klientel ansprechen und ihre Dienstleistungen diversifizieren. Um in diesem sich verändernden Umfeld erfolgreich zu sein, ist es entscheidend, sich über die neuen Regelungen zu informieren, gezielte Marketingstrategien zu entwickeln und moderne Technologien zu nutzen. So können Fachanwälte nicht nur ihre Expertise einbringen, sondern auch einen wertvollen Beitrag zur finanziellen Gesundheit ihrer Klienten leisten.
Häufige Fragen
Was sind die neuen Regelungen für Lohnsteuerhilfevereine?
Wie viele Beratungsstellen kann ein Fachanwalt leiten?
Wer profitiert von den neuen Regelungen?
Was bedeutet die Aufhebung der Einnahmegrenzen?
Wie können Fachanwälte ihre Beratungsstellen erfolgreich führen?
Quellen: Google News
Symbolbild: Fachanwalt berät Klienten im Steuerrecht · Foto: Polina Tankilevitch / Pexels


