⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 02.07.2026
Jedes Jahr verschenken Millionen Arbeitnehmer bis zu 40 Euro monatlich, die ihnen zustehen. Vermögenswirksame Leistungen (VL) bieten eine einfache Möglichkeit, zusätzliches Geld für die Altersvorsorge zu erhalten.
- Vermögenswirksame Leistungen sind ein finanzielles Geschenk vom Arbeitgeber.
- Fehlende Nachfrage führt dazu, dass viele Arbeitnehmer auf Geld verzichten.
- Die richtige Anlageform kann die Rendite erheblich steigern.
Jedes Jahr verschenken Millionen Arbeitnehmer bis zu 40 Euro monatlich, die ihnen zustehen. Vermögenswirksame Leistungen (VL) bieten eine einfache Möglichkeit, zusätzliches Geld für die Altersvorsorge zu erhalten. Doch viele wissen nicht, dass sie Anspruch auf diese Leistungen haben oder lassen das Geld in unattraktiven Sparverträgen versauern. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie von den VL profitieren können und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers, die in einen geeigneten Sparvertrag fließen. Diese Zahlungen können bis zu 40 Euro pro Monat betragen, was auf ein Jahr hochgerechnet 480 Euro ergibt. Über einen Zeitraum von sechs Jahren Ansparzeit summiert sich dieser Betrag auf fast 2.900 Euro, ohne dass der Arbeitnehmer einen eigenen Beitrag leisten muss. Diese finanzielle Unterstützung ist eine hervorragende Möglichkeit, um Vermögen aufzubauen und für die Rente vorzusorgen.
Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass viele Arbeitnehmer nicht aktiv nach diesen Leistungen fragen. Oft sind sie sich nicht bewusst, dass ihnen VL zustehen. Die Höhe der Zahlungen hängt vom jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag ab und kann je nach Branche stark variieren. Im öffentlichen Dienst sind es häufig nur wenige Euro, während in der Metall- und Elektroindustrie oder im Bankgewerbe oft die vollen 40 Euro gezahlt werden.
Warum verschenken Arbeitnehmer Geld?
Ein häufiges Problem ist, dass Arbeitnehmer nicht aktiv nach vermögenswirksamen Leistungen fragen. Viele wissen nicht, dass sie Anspruch auf diese Zahlungen haben. Eine kurze Anfrage bei der Personalabteilung kann sich jedoch lohnen und dazu führen, dass Arbeitnehmer Geld erhalten, das ihnen zusteht. Wer nicht nachfragt, verschenkt potenziell bis zu 480 Euro jährlich.
Ein weiterer Fehler, den viele Arbeitnehmer machen, ist die Wahl eines unattraktiven Sparvertrags. Der klassische VL-Bausparvertrag ist in vielen Fällen wenig attraktiv, da er oft niedrige Guthabenzinsen und hohe Abschlussgebühren aufweist. Das geschenkte Geld vom Arbeitgeber liegt dann zwar an, arbeitet aber kaum für den Arbeitnehmer. Es ist daher ratsam, sich über die verschiedenen Anlageformen zu informieren und die für sich passende Option zu wählen.
Die richtige Anlageform wählen
- Arbeitgeberzuschuss: bis zu 40 Euro monatlich
- Jährliche Förderung: bis zu 80 Euro für ETF-Sparpläne
- Einkommensgrenze: 40.000 Euro für Alleinstehende
Bei vermögenswirksamen Leistungen gibt es verschiedene Anlageformen, die Arbeitnehmer nutzen können. Die Wahl der richtigen Anlageform ist entscheidend für die Rendite. Während Bausparverträge oft mit niedrigen Zinsen und hohen Gebühren verbunden sind, bieten Fonds- oder ETF-Sparpläne deutlich bessere Renditechancen. Bei einem ETF-Sparplan erhalten Arbeitnehmer eine staatliche Förderung von 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährlich, was bis zu 80 Euro pro Jahr bedeutet.
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine wichtige Komponente, die die Rendite der vermögenswirksamen Leistungen erheblich steigern kann. Arbeitnehmer sollten sich daher gut informieren und die für sie passende Anlageform wählen, um die maximale Förderung zu erhalten. Es ist auch wichtig, die Einkommensgrenzen zu beachten, die seit 2024 bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für zusammen veranlagte Paare liegen.
Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage muss jährlich mit der Einkommenssteuererklärung beantragt werden. Dabei ist es wichtig, dass das zu versteuernde Einkommen die festgelegten Grenzen nicht überschreitet. Die Zulage wird dann nach Ablauf einer Sperrfrist von sieben Jahren auf den jeweiligen Vertrag überwiesen. Erst dann können Arbeitnehmer über das Guthaben verfügen.
Ein häufiges Missverständnis ist, dass die Förderung direkt ausgezahlt wird. Tatsächlich fließen die Beiträge automatisch in den gewählten Vertrag, und die Arbeitnehmer müssen aktiv werden, um die Zulage zu beantragen. Eine gute Planung und rechtzeitige Antragstellung sind daher unerlässlich, um von der staatlichen Förderung zu profitieren.
Fazit

Vermögenswirksame Leistungen sind eine wertvolle Möglichkeit für Arbeitnehmer, zusätzliches Geld für die Altersvorsorge zu erhalten. Wer nicht aktiv nachfragt, verschenkt potenziell viel Geld. Die Wahl der richtigen Anlageform ist entscheidend, um die Rendite zu maximieren. Arbeitnehmer sollten sich über ihre Ansprüche informieren und die staatliche Förderung aktiv beantragen, um von den Vorteilen der vermögenswirksamen Leistungen zu profitieren.
Häufige Fragen
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?
Wie lange läuft ein VL-Vertrag?
Was passiert, wenn ich nicht nach VL frage?
Quellen: finanzen.net
Symbolbild: Arbeitnehmer profitieren von vermögenswirksamen Leistungen · Foto: www.kaboompics.com / Pexels


