⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 05.07.2026
Jedes Jahr verschenken Millionen Arbeitnehmer bis zu 40 Euro monatlich, weil sie nicht aktiv nach vermögenswirksamen Leistungen fragen. Diese staatliche Förderung könnte erheblich zur Altersvorsorge beitragen.
- Vermögenswirksame Leistungen bieten bis zu 40 Euro monatlich vom Arbeitgeber.
- Die Arbeitnehmersparzulage kann bis zu 80 Euro jährlich betragen.
- Viele Arbeitnehmer sind sich nicht bewusst, dass ihnen diese Leistungen zustehen.
In der heutigen Arbeitswelt gibt es nicht viele Gelegenheiten, bei denen Arbeitnehmer einfach so Geld geschenkt bekommen. Eine dieser Gelegenheiten sind die vermögenswirksamen Leistungen (VL), die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern anbieten können. Diese Leistungen können bis zu 40 Euro monatlich betragen, wenn die Arbeitnehmer aktiv nachfragen und die entsprechenden Verträge abschließen. Doch viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass ihnen diese Gelder zustehen, und verschenken somit jährlich bis zu 480 Euro.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliche Zahlungen, die Arbeitgeber in einen Sparvertrag für ihre Mitarbeiter einzahlen. Diese Zahlungen sind in vielen Tarif- oder Arbeitsverträgen festgelegt und können je nach Branche variieren. Im öffentlichen Dienst sind es oft nur wenige Euro, während in der Metall- und Elektroindustrie oder im Bankgewerbe häufig die vollen 40 Euro gezahlt werden. Arbeitnehmer, die nicht aktiv nachfragen, erhalten oft nichts, und das Geld bleibt ungenutzt.
Die Idee hinter den vermögenswirksamen Leistungen ist es, Arbeitnehmer zu ermutigen, Geld zu sparen und für die Zukunft vorzusorgen. Diese Leistungen können in verschiedene Anlageformen fließen, darunter Bausparverträge, Fondssparpläne und ETF-Sparpläne. Letztere bieten die höchste staatliche Förderung und sind daher besonders attraktiv.
Die staatliche Förderung: Arbeitnehmersparzulage
Zusätzlich zu den Arbeitgeberbeiträgen gibt es die Arbeitnehmersparzulage, die eine staatliche Förderung darstellt. Diese Zulage beträgt 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährlich, was bis zu 80 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer bedeutet, die in einen ETF-Sparplan investieren. Im Vergleich dazu liegt die Förderung für Bausparverträge bei 9 Prozent auf bis zu 470 Euro, was maximal 43 Euro jährlich ergibt.
Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, müssen Arbeitnehmer sicherstellen, dass ihr zu versteuerndes Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt. Seit 2024 liegt diese Grenze bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für zusammen veranlagte Paare. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen entscheidend ist.
Fehler, die Arbeitnehmer vermeiden sollten
- Arbeitgeberzuschuss: bis zu 40 Euro monatlich
- Jährliche Förderung: bis zu 80 Euro für ETF-Sparpläne
- Einkommensgrenze: 40.000 Euro für Alleinstehende
Ein häufiger Fehler, den viele Arbeitnehmer machen, ist, dass sie gar nicht erst nachfragen, ob ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen. Oft sind sie sich nicht bewusst, dass solche Leistungen in ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag verankert sind. Eine kurze Anfrage bei der Personalabteilung kann sich hier als äußerst vorteilhaft erweisen und dazu führen, dass Arbeitnehmer Geld erhalten, das ihnen zusteht.
Ein weiterer Fehler besteht darin, das Geld in einem schwach verzinsten Vertrag versauern zu lassen. Viele Arbeitnehmer entscheiden sich für einen Bausparvertrag, der in vielen Fällen wenig attraktiv ist, da die Guthabenzinsen niedrig sind und oft Abschlussgebühren anfallen. Dadurch wird ein Teil der staatlichen Förderung aufgezehrt, und das geschenkte Geld arbeitet nicht effektiv für die Arbeitnehmer.
Die Laufzeit von VL-Verträgen
Ein VL-Vertrag hat in der Regel eine Laufzeit von sieben Jahren, die sich in eine sechsjährige Ansparphase und ein Ruhejahr unterteilt. Während der Ansparphase werden die Beiträge eingezahlt, und im Ruhejahr liegt das Guthaben nur. Nach Ablauf dieser Frist können die Arbeitnehmer frei über das angesparte Geld verfügen. Es ist ratsam, rechtzeitig vor Ablauf der Laufzeit einen neuen VL-Vertrag zu starten, um keine Einzahlungen zu verpassen.
Die Kombination von Arbeitgeberzuschuss und staatlicher Förderung kann erheblich zur Altersvorsorge beitragen. Arbeitnehmer, die sowohl in einen ETF-Sparplan als auch in einen Bausparvertrag einzahlen, können die maximale Arbeitnehmersparzulage von bis zu 123 Euro pro Jahr für Singles und 246 Euro für Paare erreichen.
Fazit

Vermögenswirksame Leistungen sind eine hervorragende Möglichkeit für Arbeitnehmer, zusätzliches Geld zu erhalten und für die Zukunft vorzusorgen. Die Kombination aus Arbeitgeberzuschuss und staatlicher Förderung kann erheblich zur finanziellen Sicherheit im Alter beitragen. Arbeitnehmer sollten sich aktiv informieren und nachfragen, um von diesen Leistungen zu profitieren und kein Geld zu verschenken.
Häufige Fragen
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?
Welche Anlageformen sind für VL geeignet?
Was passiert nach der Laufzeit eines VL-Vertrags?
Gibt es Einkommensgrenzen für die Förderung?
Quellen: finanzen.net
Symbolbild: Arbeitnehmer profitieren von vermögenswirksamen Leistungen · Foto: www.kaboompics.com / Pexels


