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ETF vom Chef geschenkt: Warum Millionen Arbeitnehmer 40 Euro verschenken

⏱ 5 Min. Lesezeit · Stand: 11.07.2026

Jedes Jahr verschenken Millionen Arbeitnehmer bis zu 40 Euro, die ihnen zustehen. Vermögenswirksame Leistungen (VL) bieten eine einfache Möglichkeit, zusätzliches Geld zu sparen und von staatlichen Zuschüssen zu profitieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vermögenswirksame Leistungen sind oft ungenutzt.
  • Arbeitnehmer sollten aktiv nach VL fragen.
  • Fonds- oder ETF-Sparpläne bieten höhere Renditen.

Jedes Jahr verschenken Millionen Arbeitnehmer bis zu 40 Euro, die ihnen zustehen. Vermögenswirksame Leistungen (VL) bieten eine einfache Möglichkeit, zusätzliches Geld zu sparen und von staatlichen Zuschüssen zu profitieren. Doch viele wissen nicht, dass sie Anspruch auf diese Leistungen haben oder lassen das Geld in unattraktiven Sparverträgen versauern. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie aktiv von den VL profitieren können und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen im Büro
Symbolbild: Vermögenswirksame Leistungen im Büro · Foto: AI25.Studio Studio / Pexels

Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliche Zahlungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gewähren, um diese beim Vermögensaufbau zu unterstützen. Diese Zahlungen können bis zu 40 Euro pro Monat betragen und werden in einen geeigneten Sparvertrag investiert. Das Tückische daran ist, dass viele Arbeitnehmer nicht aktiv nachfragen und somit auf diese Gelder verzichten. Wer nicht fragt, bekommt oft nichts, und das Geld bleibt ungenutzt.

Im Durchschnitt summiert sich der Arbeitgeberbeitrag auf 480 Euro pro Jahr. Über einen Zeitraum von sechs Jahren, was der typischen Ansparphase eines VL-Vertrags entspricht, können Arbeitnehmer somit fast 2.900 Euro erhalten, ohne einen einzigen Cent aus eigener Tasche beizusteuern. Diese Summe kann einen erheblichen Unterschied in der finanziellen Planung und Altersvorsorge ausmachen.

Warum viele Arbeitnehmer auf VL verzichten

Ein häufiger Fehler, den Arbeitnehmer machen, ist, dass sie gar nicht erst nachfragen, ob ihnen VL zustehen. Viele wissen nicht, dass diese Leistungen im Arbeits- oder Tarifvertrag verankert sind. Die Höhe der Zahlungen variiert stark: Im öffentlichen Dienst sind es oft nur wenige Euro, während in der Metall- und Elektroindustrie deutlich höhere Beträge gezahlt werden. Im Bankgewerbe sind nicht selten die vollen 40 Euro möglich. Eine kurze E-Mail an die Personalabteilung kann sich hier wortwörtlich auszahlen.

Ein weiterer Fehler ist, das Geld in einem schwach verzinsten Vertrag versauern zu lassen. Der klassische VL-Bausparvertrag war über Jahre hinweg beliebt, bietet jedoch oft nur niedrige Guthabenzinsen und hohe Abschlussgebühren, die einen Teil der staatlichen Förderung wieder auffressen. Arbeitnehmer sollten sich daher gut informieren, welche Anlageformen für ihre VL geeignet sind, um die Rendite zu maximieren.

Die richtige Anlageform wählen

Fakten auf einen Blick

  • Arbeitgeberbeitrag: bis zu 40 Euro monatlich
  • Jährlicher Betrag: 480 Euro, über sechs Jahre fast 2.900 Euro
  • Einkommensgrenze für Sparzulage: 40.000 Euro für Alleinstehende

Bei der Auswahl der Anlageform für vermögenswirksame Leistungen sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass sie eine renditestarke Option wählen. Fonds- oder ETF-Sparpläne sind hier besonders attraktiv, da sie in der Regel höhere Renditen bieten als traditionelle Bausparverträge. Bei einem Fonds- oder ETF-Sparplan gibt es zudem eine staatliche Förderung von 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährlich, was bis zu 80 Euro pro Jahr ausmacht.

Die Entscheidung für einen ETF-Sparplan kann sich langfristig auszahlen. Während der Ansparphase von sechs Jahren und einem anschließenden Ruhejahr, in dem das Guthaben nur liegt, können sich die Erträge durch die Kursgewinne der ETFs erheblich steigern. Dies ist besonders wichtig in Zeiten von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten, da eine renditestarke Geldanlage dazu beitragen kann, den Wert des Ersparten zu erhalten.

Staatliche Förderung und Einkommensgrenzen

Die staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Seit 2024 liegt die Grenze für die Arbeitnehmersparzulage bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für zusammen veranlagte Paare. Diese Grenze bezieht sich nicht auf das Bruttogehalt, sondern auf das zu versteuernde Einkommen, was bedeutet, dass das tatsächliche Einkommen höher sein kann. Arbeitnehmer sollten daher ihren Steuerbescheid prüfen, um zu sehen, ob sie Anspruch auf die staatliche Förderung haben.

Die Beantragung der Sparzulage erfolgt über die jährliche Steuererklärung. Es ist wichtig, alle notwendigen Unterlagen bereitzuhalten, um die Förderung zu erhalten. Arbeitnehmer sollten sich auch über die Laufzeit des VL-Vertrags im Klaren sein, die in der Regel sieben Jahre beträgt, bestehend aus sechs Jahren Ansparphase und einem Ruhejahr.

Fehler vermeiden und aktiv handeln

Um von den vermögenswirksamen Leistungen zu profitieren, sollten Arbeitnehmer aktiv handeln. Der erste Schritt besteht darin, bei der Personalabteilung nachzufragen, ob und in welcher Höhe VL angeboten werden. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig, auch wenn dies im Vertrag nicht festgelegt ist. Ein kurzer Kontakt kann hier entscheidend sein.

Darüber hinaus sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass sie ihr Geld in renditestarke Anlageformen investieren. Ein ETF-Sparplan kann eine hervorragende Möglichkeit sein, um von den Vorteilen der VL zu profitieren und gleichzeitig von den Chancen des Aktienmarktes zu profitieren. Die richtige Wahl der Anlageform kann den Unterschied zwischen einer soliden Rendite und einer enttäuschenden Ersparnis ausmachen.

Fazit

Vermögenswirksame Leistungen im Büro
Symbolbild: Vermögenswirksame Leistungen im Büro · Foto: Dziana Hasanbekava / Pexels

Vermögenswirksame Leistungen sind eine wertvolle Möglichkeit für Arbeitnehmer, zusätzliches Geld zu sparen und von staatlichen Zuschüssen zu profitieren. Viele Arbeitnehmer verschenken jedoch diese Chance, indem sie nicht nachfragen oder in unattraktive Sparverträge investieren. Durch aktives Handeln und die Wahl der richtigen Anlageform, wie beispielsweise einem ETF-Sparplan, können Arbeitnehmer ihre finanzielle Zukunft erheblich verbessern. Es lohnt sich, die eigenen Möglichkeiten zu prüfen und die Vorteile der VL zu nutzen.

Häufige Fragen

Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers, die in einen Sparvertrag fließen. Diese können bis zu 40 Euro pro Monat betragen.
Wie kann ich von vermögenswirksamen Leistungen profitieren?
Um von VL zu profitieren, sollten Arbeitnehmer aktiv bei ihrem Arbeitgeber nachfragen, ob und wie viel VL ihnen zustehen. Oft sind diese Informationen im Arbeits- oder Tarifvertrag verankert.
Welche Anlageformen sind für VL geeignet?
Fonds- oder ETF-Sparpläne sind besonders attraktiv, da sie höhere Renditen bieten. Im Gegensatz dazu sind Bausparverträge oft weniger rentabel.
Wie hoch ist die staatliche Förderung bei VL?
Bei einem Fonds- oder ETF-Sparplan gibt es eine staatliche Förderung von 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährlich, was bis zu 80 Euro pro Jahr ausmacht.
Gibt es Einkommensgrenzen für die staatliche Förderung?
Ja, die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage liegt seit 2024 bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für zusammen veranlagte Paare.

Quellen: finanzen.net

Symbolbild: Vermögenswirksame Leistungen im Büro · Foto: www.kaboompics.com / Pexels

Markus Brandt
Markus Brandt
Markus Brandt verfolgt die Entwicklungen rund um Digitalisierung, Fintech und Kryptowährungen. Er ordnet neue Trends ein und erklärt, was hinter aktuellen Schlagworten wirklich steckt – mit einem gesunden Maß an Skepsis. Sein Anspruch ist es, Chancen und Risiken gleichermaßen darzustellen, statt einseitig zu begeistern oder zu warnen.
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