StartFinanzwissenSteuern & RechtGewährleistung und Garantie leicht erklärt – worin besteht der Unterschied

Gewährleistung und Garantie leicht erklärt – worin besteht der Unterschied

⏱ 15 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

  • Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, Garantie freiwillig vom Hersteller.
  • Gewährleistung gilt zwei Jahre ab Produktübergabe.
  • Garantie bietet oft längere Laufzeiten und zusätzliche Services.
  • Verkäufer trägt innerhalb der ersten sechs Monate Beweislast für Mängel.
Fakten auf einen Blick

  • Gewährleistungsdauer: 2 Jahre
  • Beweislast beim Händler: erste 6 Monate

Gewährleistung Garantie Unterschied – rechtliche Grundlagen verständlich erklärt

Der Begriff Gewährleistung Garantie Unterschied begegnet Verbrauchern und Unternehmern häufig bei Reklamationen und Kaufverträgen. Während beide Begriffe Mängelansprüche betreffen, unterscheiden sie sich wesentlich in Bezug auf rechtliche Grundlagen, Dauer und Anspruchsvoraussetzungen. Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht, die automatisch greift, wenn ein Produkt beim Verkauf mangelhaft ist. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Verkäufers mit individuellen Bedingungen.

American Express Green Card

Die Gesetzeslage zur Gewährleistung sichert Käufern zu, dass gekaufte Waren zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Fehlern sind, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit mindern. Tritt innerhalb einer festgelegten Frist ein Mangel auf, können Käufer Nachbesserung, Ersatz oder Preisminderung verlangen. Die Garantie ergänzt diese Regelung durch zusätzliche Rechte, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen – zum Beispiel eine längere Laufzeit oder besondere Serviceleistungen. Das Verständnis des gewährleistung garantie unterschied ist essenziell, um Rechte gezielt wahrzunehmen und Fehlinvestitionen bei Käufen zu vermeiden.

Wenn das neue Produkt plötzlich nicht funktioniert – eine alltägliche Überraschung

Es passiert schneller, als man denkt: Kaum ein paar Wochen nach dem Kauf eines neuen Smartphones oder Haushaltsgeräts zeigt das Produkt erste Mängel oder funktioniert gar nicht mehr. Für viele Verbraucher ist dies eine unerwartete und ärgerliche Situation, die schnell zur Verwirrung darüber führt, welche Rechte in so einem Fall eigentlich greifen. Gerade die Begriffe „Gewährleistung“ und „Garantie“ werden in diesem Zusammenhang oft verwendet, ohne dass klar ist, worin genau ihr Unterschied liegt. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist, während die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers darstellt.

Beispiel: Ein Smartphone zeigt nach drei Monaten einen Defekt am Akku. Verbraucher fragen sich sofort, ob sie das Gerät einfach beim Händler zurückgeben können oder ob sie sich an den Hersteller wenden müssen. Hier kommt die Gewährleistung ins Spiel, die zwei Jahre gilt und den Verkäufer verpflichtet, für bereits bei der Übergabe bestehende Mängel einzustehen. Dabei muss nicht bewiesen werden, dass der Händler den Fehler verursacht hat, sondern nur, dass der Defekt innerhalb dieser Frist auftrat. Die Garantie hingegen ist eine zusätzliche Serviceleistung, die oft für bestimmte Bauteile oder Zeiträume eingeräumt wird, aber keine gesetzliche Pflicht ist.

Alltagsszenario: Smartphone kaputt nach kurzer Zeit – was nun?

Stellt man frühzeitig einen Mangel fest, empfiehlt es sich, unverzüglich beim Händler den Fehler zu melden und auf die gesetzliche Gewährleistung zu verweisen. Wichtig ist hierbei, dass der Verkäufer meist die ersten sechs Monate nach Kauf als Beweis annimmt, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Danach muss der Käufer im Zweifel nachweisen, dass der Defekt nicht durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist. In der Praxis bedeutet das: Bei einem Defekt nach wenigen Wochen greift die Gewährleistung meist problemlos. Die Garantie bietet hingegen teilweise zusätzliche Leistungen wie eine kostenlose Reparatur oder einen kostenfreien Austausch, doch deren Umfang und Bedingungen können stark variieren.

Erste Verwirrung: „Garantie?“ oder „Gewährleistung?“ – warum die Begriffe oft verwechselt werden

Die Verwechslung der Begriffe entsteht oft deshalb, weil Händler und Hersteller mit eigenen Garantieversprechen werben, die den Eindruck erwecken, rechtliche Ansprüche wären damit bereits abgegolten. Tatsächlich kann die Garantie als Erweiterung oder Ergänzung zur gesetzlichen Gewährleistung gesehen werden, sie ersetzt diese aber nicht. Ein häufiger Fehler ist etwa, Mängelansprüche ausschließlich aus der Garantie abzuleiten und so mögliche gesetzliche Rechte zu übersehen. Verbraucher sollten deshalb immer genau prüfen, wie lange die Garantie gilt, welche Bauteile oder Schäden abgedeckt sind und welches Verfahren bei einer Reklamation vorgesehen ist.

Tipp: Dokumentieren Sie beim Kauf stets den Kaufbeleg und melden Sie Mängel umgehend, um Ihre Gewährleistungsansprüche nicht zu gefährden. Sollte der Händler sich auf die Garantie berufen und eine Reparatur ablehnen oder verzögern, besteht trotzdem die Möglichkeit, gesetzliche Gewährleistungsrechte geltend zu machen.

Für eine ausführliche Darstellung der gesetzlichen Grundlagen kann die Webseite des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als verlässliche Quelle dienen.

Gewährleistung vs. Garantie – der entscheidende Unterschied in Recht und Praxis

Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist nicht nur juristisch relevant, sondern hat auch entscheidende praktische Konsequenzen für Verbraucher und Händler. Die Gewährleistung bezeichnet die gesetzliche Mängelhaftung, die sicherstellt, dass ein gekaufter Artikel bei Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln sein muss. Entdeckt der Käufer innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Jahren (bei Neuware) einen Mangel, stehen ihm konkrete Rechte wie Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rücktritt zu. Diese Rechte basieren auf klar geregelten Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und können weder örtlich noch inhaltlich zuungunsten des Käufers ausgehebelt werden.

Im Gegensatz dazu ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Sie kann in Dauer, Umfang und Bedingungen sehr unterschiedlich ausgestaltet sein und bietet oft zusätzliche Sicherheit, wie zum Beispiel eine längere Ersatzteilversorgung oder Serviceleistungen. Eine Garantie kann nur bestehen, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde, und Bedingungen wie eine Registrierung des Produkts oder bestimmte Pflegehinweise enthalten. Der Verbraucher sollte daher stets die Garantiebestimmungen genau prüfen, um typische Fallen zu vermeiden, wie den Ausschluss von Verschleißteilen oder eigenmächtig durchgeführten Reparaturen.

Die Abgrenzung in Recht und Praxis lässt sich zudem anhand der jeweiligen Rechte und Pflichten beider Parteien bestimmen. Während der Verkäufer bei der Gewährleistung verpflichtet ist, für bereits bei Gefahrübergang vorhandene Mängel einzustehen, kann er dies bei der Garantie nach eigenem Ermessen gestalten und an Auflagen knüpfen. Wichtig ist, dass Käufer ihre Ansprüche bei Gewährleistungsmängeln innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf beweisen können – danach kehrt sich die Beweislast um. Bei einer Garantie sind hingegen die jeweiligen Garantiebedingungen entscheidend, und der Käufer muss meist selbst nachweisen, dass der Defekt unter die garantierten Leistungen fällt.

Ein häufig auftretendes Problem in der Praxis ist die Verwechslung der beiden Begriffe, die dazu führt, dass Kunden beispielsweise sofort eine Garantiereparatur erwarten, obwohl es sich rechtlich nur um eine Gewährleistung handelt. Dies kann zu unnötigen Diskussionen und Verzögerungen führen. Daher empfiehlt es sich, beim Kauf konkret nach der Art der Mängelhaftung und etwaigen Garantieleistungen zu fragen und die jeweiligen Fristen bzw. Bedingungen schriftlich festzuhalten.

Achtung: Eine wirksame Verkürzung der Gewährleistungsdauer auf ein Jahr bei Gebrauchtwaren ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und muss ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart werden. Händler sollten sowohl die gesetzlichen Pflichten bei der Gewährleistung als auch die freiwilligen Garantiebedingungen transparent kommunizieren, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

Typische Fehler und Stolperfallen bei Gewährleistung und Garantie vermeiden

Fehlerquelle: Falscher Ansprechpartner für Reklamationen – Händler oder Hersteller?

Ein häufiger Fehler bei Reklamationen ist die Wahl des falschen Ansprechpartners. Bei Gewährleistungsansprüchen ist grundsätzlich der Händler Ihr Ansprechpartner, da er für die mangelhafte Ware verantwortlich ist – und nicht der Hersteller. Viele Verbraucher wenden sich fälschlicherweise direkt an den Hersteller und erhalten dort keine Hilfe, da dieser formal nicht der Vertragspartner ist. Anders verhält es sich bei einer zusätzlichen Garantie, die als freiwillige Leistung meist direkt vom Hersteller oder einem Dritten angeboten wird. In diesem Fall können Sie auch diesen als Ansprechpartner nutzen. Fehler entstehen, wenn nicht klar ist, welche Ansprüche gegen wen geltend gemacht werden können; die sichtbare Garantieurkunde sollte deshalb immer genau geprüft werden, um Laufzeit und Kontaktstelle zu ermitteln.

Übliche Fristfehler bei Gewährleistung und Garantie

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland zwei Jahre für neue Produkte und kann bei gebrauchten Waren auf ein Jahr verkürzt werden, wenn dies entsprechend vereinbart wurde. Ein häufiger Stolperstein ist die falsche Einschätzung des Beginns der Frist: Diese startet mit der Übergabe des Produkts, nicht mit dem Kaufdatum. Außerdem wird oft übersehen, dass bei offensichtlichen Mängeln innerhalb der ersten sechs Monate die Beweislast beim Händler liegt – danach muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand. Die Garantie kann dagegen individuell unterschiedlich ausgestaltet sein, zum Beispiel Verlängerungen der Reparaturfristen oder Abdeckungen bestimmter Verschleißteile. Hier ist das genaue Kleingedruckte wichtig, um Ansprüche richtig einzuschätzen und keine Fristen zu verpassen.

Was gehört zur Gewährleistung, was kann die Garantie extra abdecken?

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und umfasst die Pflicht des Verkäufers, für Sachmängel zu haften, die bereits bei der Übergabe vorhanden sind. Sie bietet Schutz gegen versteckte Defekte, die sofort oder im Verlauf der zweijährigen Frist auftreten können. Dagegen ist die Garantie eine freiwillige Leistung, die oft über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht, beispielsweise durch kostenlose Reparaturen oder den Austausch bei Verschleißteilen, die von der Gewährleistung normalerweise ausgeschlossen sind. Ein Beispiel wäre eine Herstellergarantie, die bei elektronischen Geräten bestimmte funktionsbezogene Teile abdeckt und etwa eine längere Laufzeit als die Gewährleistung gewährt. Viele Verbraucher verwechseln diese beiden Konzepte, was bei der Schadensmeldung zu unnötigen Problemen führen kann.

Tipp: Prüfen Sie vor dem Kauf die Garantiebedingungen genau, insbesondere was an zusätzlichen Leistungen enthalten ist und welche Ansprechpartner angegeben sind. Im Zweifelsfall empfehlen sich schriftliche Bestätigungen.
Kriterium Gewährleistung Garantie
Rechtsgrundlage Gesetzlich (BGB) Freiwillige Leistung Hersteller/Händler
Dauer 2 Jahre (bei Neuware), ggf. 1 Jahr bei Gebrauchtwaren Variabel, oft länger als Gewährleistung
Anspruchsteller Nur Käufer gegenüber Händler Käufer gegenüber Garantiegeber (Hersteller/Händler)
Abdeckung Mängel, die bei Übergabe schon bestanden Zusätzliche Leistungen, z.B. Verschleiß, erweiterte Reparaturen
Beweislast 6 Monate Händler, danach Käufer Regeln teilweise individuell geregelt

Pro und Contra Gewährleistung vs. Garantie:

  • Gewährleistung Pro: Gesetzlich gesichert, keine Zusatzkosten, klare Fristen
  • Gewährleistung Contra: Nach 6 Monaten schwieriger Nachweis, deckt Verschleiß meist nicht ab
  • Garantie Pro: Erweiterter Schutz, oft mehr Serviceleistungen
  • Garantie Contra: Oft an Hersteller gebunden, individuelle Bedingungen, nicht gesetzlich garantiert

Empfehlung: Für private Käufer ist die Gewährleistung die Basis ihrer Rechte,

Praktische Checklisten für reibungslose Reklamationen und Ansprüche

Checkliste: Wie Sie Gewährleistungsansprüche durchsetzen – Schritt für Schritt

Um Gewährleistungsansprüche erfolgreich geltend zu machen, sollten Sie zunächst den Mangel so früh wie möglich schriftlich beim Verkäufer melden. Wichtig ist, dass der Mangel bereits bei der Übergabe des Produkts vorhanden war, da die Gewährleistung für versteckte sowie offensichtliche Fehler gilt. Dokumentieren Sie den Defekt mit Fotos oder Videos und bewahren Sie Kaufbelege sorgfältig auf. Reagiert der Händler nicht oder lehnt er die Reparatur ab, ist eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung sinnvoll. Falls notwendig, können Sie weitere Schritte über eine Schlichtungsstelle oder das gerichtliche Verfahren einleiten.

Tipp: Beachten Sie, dass die gesetzliche Gewährleistungsfrist typischerweise 24 Monate beträgt, wobei sich die Beweislast nach den ersten sechs Monaten zugunsten des Verkäufers verschiebt. Innerhalb der ersten sechs Monate wird vermutet, dass der Mangel schon bei Lieferung vorlag.

Checkliste: Garantiebedingungen prüfen und nutzen – darauf sollten Sie achten

Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Hersteller oder Händler und kann individuell gestaltet sein. Prüfen Sie daher genau die Bedingungen im Garantieschein, insbesondere die Dauer, den Umfang sowie eventuelle Ausschlüsse oder benötigte Wartungsnachweise. Achten Sie darauf, ob die Garantie nur für bestimmte Teile gilt oder ob ein Austausch- und Reparaturservice enthalten ist. Manchmal sind auch Bedingungen enthalten, die die Garantie bei unsachgemäßer Nutzung erlöschen lassen. Im Falle eines Schadens wenden Sie sich direkt an den Garantieleister und legen alle Nachweise wie den Garantieschein sowie das Kaufdatum vor.

Achtung: Eine Garantieverlängerung lohnt sich häufig nur bei hochwertigen Produkten mit teuren Reparaturen, etwa bei Elektrogeräten oder Fahrzeugen. Für Artikel mit geringerem Wert oder kurzer Nutzungsdauer bietet sie meist keinen wirtschaftlichen Vorteil.

Beispiele: Wann lohnt sich eine Garantieverlängerung und wann nicht?

Bei Neuwagen kann eine Garantieverlängerung sinnvoll sein, da Reparaturen bei späteren Mängeln oft hohe Kosten verursachen. Hier ist der Preis einer Verlängerung gegenüber möglichen Werkstattkosten abzuwägen. Beim Kauf eines Smartphones mit Garantie von 24 Monaten kann eine Verlängerung für ein weiteres Jahr ebenfalls lohnenswert erscheinen, wenn man das Gerät intensiv nutzt. Dagegen sind Garantieverlängerungen bei günstigen Haushaltsgeräten oder Bekleidung meist nicht rentabel, da die Reparaturkosten oft die Verlängerungskosten übersteigen oder das Gerät ohnehin schneller ersetzt wird.

Vergleich Gewährleistung vs. Garantieverlängerung
Kriterium Gewährleistung Garantieverlängerung
Gesetzliche Grundlage Ja, gesetzlich vorgeschrieben Freiwillig, vertraglich vereinbart
Dauer Meist 24 Monate Variabel, oft 1–3 Jahre nach Ablauf der Gewährleistung
Umfang Umfasst Mängel, die schon bei Kauf vorhanden sind Kann mehr oder weniger als Gewährleistung abdecken, abhängig vom Anbieter
Kosten Keine zusätzliche Kosten für Käufer Zusätzliche Gebühr erforderlich
Beweislast Nach 6 Monaten beim Käufer Meist keine Beweislaständerung, da freiwillig

Für Verbraucher, die teure Elektronik oder Fahrzeuge länger nutzen wollen, empfiehlt sich die Prüfung einer Garantieverlängerung. Wer hingegen eher kurzlebige oder preiswerte Waren kauft, fährt in der Regel mit der gesetzlichen Gewährleistung ausreichend gut. Weitere Informationen bietet die Verbraucherzentrale unter verbraucherzentrale.de.

Fazit mit aktualisiertem Hinweis: Gewährleistung bleibt gesetzlich, Garantie bleibt freiwillig – was ändert sich?

Auch nach jüngsten gesetzlichen Entwicklungen und Gerichtsurteilen bleibt die Grundregel unverändert: Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und sichert Verbraucher bei mangelhaften Produkten ab. Demgegenüber bleibt die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers, die über die gesetzliche Mängelhaftung hinausgehen kann, aber nicht muss. Aktuelle Urteile bestätigen, dass Gewährleistungsansprüche grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren ab Kauf geltend gemacht werden müssen, wobei in den ersten sechs Monaten eine Beweispflicht zugunsten des Verbrauchers gilt. Diese Klarstellung erleichtert es Kunden, ihre Rechte korrekt einzuschätzen und durchzusetzen.»

Der Kernunterschied liegt weiterhin darin, dass die Gewährleistung automatisch greift und Mängel abdeckt, die bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Die Garantie hingegen kann zusätzlich etwaige Funktionalitäten oder Verschleißzeiten abdecken – die Bedingungen sind dabei vertraglich frei gestaltbar. Verbraucher sollten daher vor dem Kauf prüfen, ob und wie eine Garantie angeboten wird und welche konkreten Leistungen sie beinhaltet. Sofern eine Garantie gewährt wird, muss der Anbieter dies transparent kommunizieren.

Typische Fehler entstehen oft bei der Annahme, die Garantie ersetze die gesetzliche Gewährleistung. Das ist rechtlich nicht korrekt. Wenn ein Händler eine Garantieleistung nicht erbringt, kann parallel die gesetzliche Gewährleistung weiterhin beansprucht werden, sofern die Fristen und Voraussetzungen erfüllt sind. Ebenso kann eine Garantie ergänzend Schutz bieten, wenn sie z.B. die Nutzungszeit verlängert oder Reparaturen ohne zusätzliche Kosten vorsieht.

Tipp: Im Alltag lohnt sich die Gewährleistung besonders, wenn Mängel schnell nach Kauf auftreten, etwa ein defektes Elektrogerät. Für langlebige Produkte oder größere Anschaffungen kann die Garantie sinnvoll sein, insbesondere wenn sie erweiterte Services wie kostenfreie Wartungen oder Kulanz bei Verschleiß bietet. Verbraucher sollten also Abwägen: Für kurzfristige und rechtlich gesicherte Ansprüche ist die Gewährleistung der verlässlichere Weg, bei längerfristigem Schutz und Komfort kann die Garantie einen Mehrwert darstellen.
Kriterium Gewährleistung Garantie
Rechtsgrundlage Gesetzlich § 437 BGB Freiwillige Leistung des Herstellers/Händlers
Dauer In der Regel 2 Jahre bei Neuwaren Variabel, abhängig von Vertrag/Hersteller
Leistungsumfang Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind Zusätzliche Leistungen wie Reparatur, Ersatz, Erweiterungen
Beweispflicht In ersten 6 Monaten Vermutung zugunsten Verbraucher Garantiebedingungen definieren Beweispflicht selbst

Pro & Contra: Die Gewährleistung garantiert Rechtssicherheit, ist aber auf Mängel beschränkt, die bereits bei Kauf bestanden. Die Garantie kann individuell auf Kundenwünsche eingehen, ist aber oft an Bedingungen gebunden und nicht gesetzlich einklagbar. Für Käufer mit eher technischem Fokus oder teuren Anschaffungen empfiehlt sich daher eine Kombination: Gewährleistung nutzen und Garantieoptionen prüfen.

Zusammenfassend sollten Verbraucher sich aktiv informieren und bei Kaufangeboten genau auf die Garantiebestimmungen achten, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Für rechtssichere Ansprüche ist die gesetzliche Gewährleistung unverzichtbar, die es weiterhin laut aktuellen Urteilen und Gesetzen bleibt. Die Garantie bleibt als freiwillige Ergänzung nützlich, ersetzt aber nicht die gesetzliche Mängelhaftung.

Weiterführende Informationen über Rechte und Pflichten zu Gewährleistung und Garantie bietet unter anderem die offizielle Seite des Bundesministeriums der Justiz.

Fazit

Der entscheidende gewährleistung garantie unterschied liegt darin, dass die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist und den Verkäufer verpflichtet, für mangelhafte Ware innerhalb einer bestimmten Frist geradezustehen. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers, die zusätzliche Sicherheit bieten kann, aber keine gesetzlichen Ansprüche ersetzt. Für Verbraucher ist es wichtig, bei Kaufentscheidungen nicht nur auf Garantiezusagen zu setzen, sondern die gesetzliche Gewährleistung im Blick zu behalten und bei Problemen ihre Rechte aktiv wahrzunehmen.

Als praktische Entscheidungshilfe empfiehlt es sich, beim Kauf auf die genaue Formulierung der Garantiebedingungen zu achten und sich zusätzlich über die gesetzliche Gewährleistung zu informieren. So lassen sich Enttäuschungen vermeiden und Sie sind im Fall eines Mangels optimal abgesichert.

Häufige Fragen

Was ist der grundsätzliche Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Mängelhaftung des Verkäufers für bereits bei Lieferung vorhandene Mängel. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers, die zusätzlich bestimmte Rechte gewährt.

Wie lang gilt die gesetzliche Gewährleistung bei neuen und gebrauchten Waren?

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei neuen Waren 24 Monate. Bei gebrauchten Waren kann ein gewerblicher Verkäufer die Frist auf mindestens 12 Monate verkürzen.

Welche Rechte stehen Käufern bei Mängeln während der Gewährleistungsfrist zu?

Innerhalb der Gewährleistungsfrist können Käufer Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt verlangen, wenn ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag.

Kann die Garantie die Gewährleistung ersetzen oder ergänzen?

Die Garantie ersetzt nicht die gesetzliche Gewährleistung, sondern ergänzt diese. Sie kann zusätzliche Leistungen bieten, deren Umfang und Dauer der Garantiegeber festlegt.

Julia Hoffmann
Julia Hoffmann
Julia Hoffmann ist bei Finanz-Echo für die Themen Immobilien und Baufinanzierung zuständig. Sie erklärt, worauf es bei Kauf, Finanzierung und Vermietung ankommt, und behält dabei aktuelle Entwicklungen am Markt im Blick. Ihre Artikel richten sich sowohl an angehende Eigentümer als auch an alle, die ihre Immobilie als Geldanlage betrachten.
RELATED ARTICLES

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

American Express Green Card

Most Popular