⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 06.07.2026
Die Bundesregierung plant eine Erhöhung des Grundfreibetrags ab 2027, doch viele Menschen, insbesondere Empfänger von Grundsicherung, profitieren nicht von dieser Reform.
- Geplanter Anstieg des Grundfreibetrags auf 12.900 Euro bis 2028
- Entlastung von 10 Milliarden Euro jährlich für kleine und mittlere Einkommen
- Empfänger von Grundsicherung gehen leer aus
Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform der Einkommensteuer geeinigt, die ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Ein zentraler Bestandteil dieser Reform ist die Erhöhung des Grundfreibetrags, der aktuell bei 12.348 Euro für Alleinstehende liegt. Die Koalition plant, diesen Betrag bis 2028 auf 12.900 Euro anzuheben. Diese Maßnahme soll vor allem kleine und mittlere Einkommen entlasten und ein Entlastungsvolumen von 10 Milliarden Euro jährlich schaffen.
Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, auf den keine Einkommensteuer erhoben wird. Er ist im Einkommensteuergesetz verankert und soll sicherstellen, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Der Grundfreibetrag ist somit ein wichtiges Instrument, um die finanzielle Belastung von Steuerzahlern zu reduzieren und die Grundbedürfnisse der Bevölkerung zu schützen.
Aktuell liegt der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 12.348 Euro, während er für gemeinsam veranlagte Ehepaare auf 24.696 Euro verdoppelt wird. Erst Einkommen, das diese Grenzen überschreitet, wird besteuert. Diese Regelung ist besonders relevant für Menschen mit niedrigem Einkommen, die oft am Existenzminimum leben.
Geplante Erhöhung des Grundfreibetrags
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat sich darauf geeinigt, den Grundfreibetrag ab 2027 zu erhöhen. Die genaue Höhe steht jedoch noch nicht fest, da der Existenzminimumbericht, der die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Höhe berechnet, erst im Herbst 2026 vorgelegt wird. Vor der Einigung wurden Werte zwischen 12.900 und 13.084 Euro diskutiert, doch ob die Koalition sich an diesen Rahmen hält, bleibt abzuwarten.
Die Erhöhung des Grundfreibetrags ist Teil eines umfassenderen Reformpakets, das auch den Kinderfreibetrag, das Kindergeld und den Arbeitnehmerpauschbetrag umfasst. Diese Maßnahmen sollen vor allem Familien mit Kindern entlasten und die finanzielle Situation von Steuerzahlern mit mittleren Einkommen verbessern.
Wer bleibt außen vor?
- Aktueller Grundfreibetrag: 12.348 Euro
- Geplanter Anstieg auf 12.900 Euro bis 2028
- Entlastungsvolumen: 10 Milliarden Euro jährlich
Trotz der geplanten Erhöhung des Grundfreibetrags gibt es erhebliche Bedenken, dass viele Menschen, insbesondere Empfänger von Grundsicherung, Bürgergeld oder kleinen Renten, von dieser Reform nicht profitieren werden. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 Euro</strong} im Monat, was umgerechnet 6.756 Euro im Jahr entspricht. Dieser Betrag liegt weit unter dem geltenden Grundfreibetrag, sodass diese Gruppe bereits jetzt keine Einkommensteuer zahlt und somit auch nicht von einer Erhöhung des Freibetrags profitieren kann.
Die Reform wird daher von vielen als unzureichend angesehen, da sie die Menschen, die am stärksten auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, nicht erreicht. Die Koalition hat zwar betont, dass die Reform eine Entlastung für Beschäftigte und Steuerzahler darstellt, doch für Millionen von Menschen mit Grundsicherung oder einer kleinen Rente ändert sich dadurch nichts.
Finanzierung der Reform
Die Finanzierung des Reformpakets soll durch eine gestaffelte Reichensteuer erfolgen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab 280.000 Euro dann 47 Prozent. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die höchsten Einkommen stärker zu belasten und die entstehenden Steuerausfälle auszugleichen. Eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro könnte durch die Reform mehr als 600 Euro jährlich sparen, allerdings erst in voller Wirkung ab 2028.
Die Koalition hat zugesagt, dass Steuerausfälle, die über die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Erhöhung hinausgehen, vom Bund ausgeglichen werden. Dies ist besonders wichtig, da Länder und Kommunen durch die Reform ebenfalls betroffen sind und möglicherweise Einnahmeverluste erleiden.
Auswirkungen auf die Wirtschaft
Die geplante Erhöhung des Grundfreibetrags und die damit verbundenen Steuererleichterungen könnten positive Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. Durch die Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen wird erwartet, dass mehr Geld in den Konsum fließt, was wiederum das Wirtschaftswachstum ankurbeln könnte. Insbesondere Familien mit Kindern, die durch die Reform entlastet werden, könnten ihre Ausgaben erhöhen, was sich positiv auf den Einzelhandel und andere Branchen auswirken könnte.
Allerdings bleibt abzuwarten, wie sich die Reform tatsächlich auf die wirtschaftliche Lage auswirken wird. Kritiker warnen, dass die Reform nicht weit genug geht und die Menschen, die am stärksten betroffen sind, nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die Diskussion um die Steuerreform zeigt, wie wichtig es ist, die Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen und eine gerechte Verteilung der Steuerlast zu gewährleisten.
Fazit

Die geplante Erhöhung des Grundfreibetrags ab 2027 ist ein Schritt in die richtige Richtung, um kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Dennoch bleibt die Frage, ob diese Reform tatsächlich die Menschen erreicht, die am dringendsten Unterstützung benötigen. Die Diskussion um die Steuerreform verdeutlicht die Herausforderungen, vor denen die Bundesregierung steht, um eine gerechte und nachhaltige Steuerpolitik zu gestalten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die endgültigen Zahlen und Regelungen entwickeln werden und welche Auswirkungen dies auf die Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt haben wird.
Häufige Fragen
Was ist der Grundfreibetrag?
Wie hoch wird der Grundfreibetrag 2027 sein?
Wer profitiert von der Erhöhung des Grundfreibetrags?
Wie wird die Reform finanziert?
Wann tritt die Reform in Kraft?
Quellen: Google News
Symbolbild: Familienbudgetierung und Steuerreform · Foto: Polina Tankilevitch / Pexels


