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Kinder in der Steuererklärung: Absetzbeträge und

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⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 03.08.2026

Im Jahr 2026 profitieren Eltern von erhöhten Kinderfreibeträgen und Kindergeld, was sich positiv auf ihre Steuererklärung auswirkt. Diese finanziellen Entlastungen sind besonders in Zeiten von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten von Bedeutung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 6.828 € pro Kind
  • Kindergeld steigt auf 259 € monatlich
  • Günstigerprüfung entscheidet über steuerliche Vorteile

Im Jahr 2026 stehen Eltern in Deutschland bedeutende steuerliche Vorteile durch den Kinderfreibetrag und das Kindergeld zu. Diese finanziellen Entlastungen sind besonders relevant in Zeiten von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten, die viele Familien belasten. Der Kinderfreibetrag wurde auf 6.828 € pro Kind erhöht, während das monatliche Kindergeld auf 259 € steigt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, das steuerliche Existenzminimum von Kindern zu sichern und Eltern zu entlasten.

Was sind Kinderfreibeträge und wie funktionieren sie?

Familienleistungen in der Steuererklärung
Symbolbild: Familienleistungen in der Steuererklärung · Foto: cottonbro studio / Pexels

Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der Eltern zusteht, um das Existenzminimum ihrer Kinder steuerlich abzusichern. Im Jahr 2026 beträgt dieser 6.828 € pro Kind. Der Freibetrag setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem sächlichen Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag), der 2.928 € beträgt. Zusammen ergibt dies einen Gesamtfreibetrag von 9.756 € pro Kind und Jahr.

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Die Freibeträge wirken sich nicht sofort aus, sondern werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Freibeträge oder das Kindergeld für die individuelle Steuersituation der Eltern günstiger sind. Diese Prüfung wird als Günstigerprüfung bezeichnet und kann erhebliche steuerliche Vorteile bringen.

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

Das Kindergeld stellt eine monatliche Liquiditätshilfe dar, die direkt von der Familienkasse ausgezahlt wird. Im Jahr 2026 beträgt das Kindergeld 259 € pro Monat und Kind. Dies ist eine Erhöhung im Vergleich zu den Vorjahren, was für viele Familien eine willkommene Entlastung darstellt. Das Kindergeld wird unabhängig von der Höhe des Einkommens gezahlt, solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Eltern können das Kindergeld für Kinder bis zum 18. Lebensjahr beantragen. Für Kinder zwischen 18 und 25 Jahren ist der Anspruch nur gegeben, wenn sie sich in Ausbildung oder Studium befinden oder eine Übergangszeit überbrücken. Diese Regelungen sind wichtig, um sicherzustellen, dass auch ältere Kinder in der Ausbildung finanziell unterstützt werden.

Die Günstigerprüfung: Wie funktioniert sie?

Fakten auf einen Blick

  • Kinderfreibetrag 2026: 6.828 € pro Kind
  • BEA-Freibetrag 2026: 2.928 € pro Kind
  • Kindergeld 2026: 259 € monatlich pro Kind

Die Günstigerprüfung ist ein zentraler Bestandteil der steuerlichen Behandlung von Kindern in der Steuererklärung. Das Finanzamt vergleicht die Steuerersparnis durch die Freibeträge mit dem Anspruch auf Kindergeld. Wenn die Freibeträge für die Eltern günstiger sind, wird der Kinderfreibetrag angesetzt und das bereits ausgezahlte Kindergeld der Steuer wieder hinzugerechnet. Andernfalls bleibt es beim Kindergeld.

Diese Prüfung erfolgt automatisch, wenn die Eltern die Anlage Kind in ihrer Steuererklärung ausfüllen. Es ist wichtig, diese Anlage nicht zu vergessen, da sonst die Günstigerprüfung nicht durchgeführt werden kann und Eltern möglicherweise finanzielle Vorteile verschenken.

Weitere steuerliche Vorteile für Familien

Zusätzlich zu den Kinderfreibeträgen und dem Kindergeld gibt es weitere steuerliche Vorteile, die Familien in Anspruch nehmen können. Dazu gehören beispielsweise Kinderbetreuungskosten, die als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Auch Schulgeld für Privatschulen und der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder in Ausbildung können steuerlich geltend gemacht werden.

Diese zusätzlichen Absetzmöglichkeiten können die Steuerlast von Familien erheblich senken und sollten daher in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Eltern sollten sich umfassend informieren und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um alle möglichen Vorteile auszuschöpfen.

Wie beantrage ich den Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag muss in der Steuererklärung beantragt werden, indem die Anlage Kind ausgefüllt wird. Es gibt keinen speziellen Antrag für den Kinderfreibetrag selbst. Eltern sollten darauf achten, dass sie für jedes Kind eine eigene Anlage ausfüllen. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob die Freibeträge oder das Kindergeld für die Eltern günstiger sind.

Es ist ratsam, die Steuererklärung zeitnah einzureichen, um mögliche Rückzahlungen schnell zu erhalten. Zudem sollten Eltern darauf achten, dass alle relevanten Nachweise und Belege für die geltend gemachten Ausgaben bereitliegen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.

Fazit

Familienleistungen in der Steuererklärung
Symbolbild: Familienleistungen in der Steuererklärung · Foto: Alena Darmel / Pexels

Die steuerlichen Vorteile für Familien im Jahr 2026 sind durch die Erhöhung des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes deutlich spürbar. Eltern sollten sich aktiv mit ihrer Steuererklärung auseinandersetzen und alle Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung nutzen. Die Günstigerprüfung spielt dabei eine entscheidende Rolle, um die besten steuerlichen Optionen zu wählen. In Zeiten von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten sind diese Maßnahmen besonders wichtig, um das finanzielle Wohl von Familien zu sichern.

Häufige Fragen

Was ist der Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der Eltern zusteht, um das Existenzminimum ihrer Kinder steuerlich abzusichern. Im Jahr 2026 beträgt dieser 6.828 € pro Kind.
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Das Kindergeld beträgt im Jahr 2026 monatlich 259 € pro Kind. Dies stellt eine Erhöhung im Vergleich zu den Vorjahren dar.
Was ist die Günstigerprüfung?
Die Günstigerprüfung ist ein Verfahren, bei dem das Finanzamt automatisch prüft, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für die Eltern steuerlich vorteilhafter ist.
Wie beantrage ich den Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag wird nicht direkt beantragt, sondern muss in der Steuererklärung über die Anlage Kind angegeben werden. Das Finanzamt prüft dann die Ansprüche.
Gibt es weitere steuerliche Vorteile für Familien?
Ja, neben dem Kinderfreibetrag und dem Kindergeld können Eltern auch Betreuungskosten, Schulgeld und andere Aufwendungen in der Steuererklärung geltend machen.

Quellen: Google News

Symbolbild: Familienleistungen in der Steuererklärung · Foto: Nataliya Vaitkevich / Pexels

Stefan Wagner
Stefan Wagner
Stefan Wagner widmet sich den Themen Altersvorsorge und Versicherungen. Er erklärt verständlich, welche Vorsorgemodelle es gibt und worauf man bei langfristigen Entscheidungen achten sollte. Bei Finanz-Echo möchte er dazu beitragen, dass auch trockene Themen wie Renten- und Absicherungsfragen greifbar werden.
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