⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 09.09.2026
Ab dem 1. September 2026 dürfen Lohnsteuerhilfevereine mehr Menschen beraten, da die bisherigen Einkommensgrenzen entfallen. Dies könnte insbesondere für Arbeitnehmer und Rentner von Vorteil sein.
- Einkommensgrenzen für Lohnsteuerhilfevereine fallen weg.
- Erweiterte Beratungsbefugnis für Arbeitnehmer und Rentner.
- Selbstständige und Gewerbetreibende bleiben ausgeschlossen.
Ab dem 1. September 2026 wird eine bedeutende Änderung im Steuerberatungsgesetz wirksam, die die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen erheblich erweitert. Diese Reform hat das Ziel, die steuerliche Beratung für eine breitere Gruppe von Steuerzahlern zugänglicher zu machen. Insbesondere Arbeitnehmer und Rentner, die bisher aufgrund von Einkommensgrenzen von der Beratung ausgeschlossen waren, können nun von den Dienstleistungen der Lohnsteuerhilfevereine profitieren.
Was ändert sich mit der neuen Regelung?

Die bisher geltenden Einkommensgrenzen für die Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine werden vollständig aufgehoben. Bislang durften diese Vereine nur Steuerpflichtige beraten, deren Nebeneinkünfte aus Vermietung, Kapitalvermögen oder privaten Veräußerungsgeschäften 18.000 Euro bei Einzelveranlagung und 36.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren nicht überschritten. Diese Regelung führte dazu, dass viele Steuerzahler, die aufgrund von Preissteigerungen oder anderen finanziellen Veränderungen über diese Grenzen hinausgekommen waren, keine Unterstützung mehr erhalten konnten.
Mit der Aufhebung dieser Grenzen haben nun auch Personen mit höheren Einkünften die Möglichkeit, die kostengünstige Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine in Anspruch zu nehmen. Dies ist besonders relevant für Rentner, die Mieteinnahmen aus Immobilien erzielen, sowie für Arbeitnehmer mit Kapitalerträgen aus Wertpapieren oder anderen Geldanlagen.
Wer profitiert von der erweiterten Beratungsbefugnis?
Die Reform richtet sich vor allem an Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre, die nicht selbstständig sind. Diese Gruppen können nun auch dann Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins werden, wenn ihre zusätzlichen Einkünfte über den bisherigen Beträgen liegen. Dies bedeutet, dass viele Steuerzahler, die zuvor auf die teureren Dienstleistungen eines Steuerberaters angewiesen waren, nun Zugang zu einer kostengünstigeren Alternative haben.
Die erweiterten Beratungsbefugnisse sind besonders vorteilhaft für diejenigen, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalanlagen oder privaten Veräußerungsgeschäften erzielen. Diese Steuerzahler können nun einfacher und günstiger Unterstützung bei der Erstellung ihrer Steuererklärung erhalten, was in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und Inflation von großer Bedeutung ist.
Welche Gruppen bleiben ausgeschlossen?
- Änderung des Steuerberatungsgesetzes: 1. September 2026
- Einkommensgrenzen für Lohnsteuerhilfevereine fallen weg
- Bisherige Grenzen: 18.000 Euro (Einzelveranlagung), 36.000 Euro (Ehepaare)
Trotz der positiven Änderungen bleibt eine wichtige Einschränkung bestehen: Selbstständige, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte sind weiterhin von der Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine ausgeschlossen. Diese Gruppen müssen nach wie vor einen Steuerberater beauftragen, um ihre steuerlichen Angelegenheiten zu regeln. Dies könnte für viele Selbstständige eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen, insbesondere in einem wirtschaftlichen Umfeld, das von Unsicherheiten geprägt ist.
Die Entscheidung, die Einkommensgrenzen aufzuheben, wurde von vielen als notwendig erachtet, um den aktuellen Bedürfnissen der Steuerzahler gerecht zu werden. In einer Zeit, in der viele Menschen mit steigenden Preisen und einer hohen Inflation konfrontiert sind, ist es wichtig, dass die steuerliche Beratung für alle zugänglich bleibt.
Praktische Hinweise zur Inanspruchnahme der Lohnsteuerhilfe
Um die Dienstleistungen eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch zu nehmen, müssen Interessierte zunächst Mitglied werden. Dies erfordert in der Regel die Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrags sowie einer einmaligen Aufnahmegebühr. Nach der Mitgliedschaft können die Steuerzahler einen Termin bei der entsprechenden Beratungsstelle vereinbaren, um Unterstützung bei der Erstellung ihrer Steuererklärung zu erhalten.
Ein wichtiger Hinweis für Steuerpflichtige, die auf die neue Regelung hoffen: Die reguläre Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 endet bereits am 31. Juli 2026. Daher sollten Pflichtveranlagte nicht darauf warten, dass die neuen Regelungen in Kraft treten, sondern sich rechtzeitig um eine steuerliche Beratung kümmern, um mögliche Fristen einzuhalten.
Fazit

Die Aufhebung der Einkommensgrenzen für die Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine ab dem 1. September 2026 stellt einen bedeutenden Fortschritt für viele Steuerzahler dar. Insbesondere Arbeitnehmer und Rentner können nun einfacher und kostengünstiger Unterstützung bei ihrer Steuererklärung erhalten. Dennoch bleibt die Herausforderung für Selbstständige und Gewerbetreibende bestehen, die weiterhin auf die teureren Dienstleistungen von Steuerberatern angewiesen sind. Die Reform könnte jedoch dazu beitragen, die steuerliche Belastung für viele Bürger zu verringern und den Zugang zu qualifizierter Beratung zu erleichtern.
Häufige Fragen
Was ändert sich ab September 2026 für Lohnsteuerhilfevereine?
Wer profitiert von der neuen Regelung?
Gilt die Regelung auch für Selbstständige?
Wie können Interessierte die Lohnsteuerhilfe in Anspruch nehmen?
Was sind die bisherigen Einkommensgrenzen für die Lohnsteuerhilfe?
Quellen: Google News
Symbolbild: Lohnsteuerberatung: Neue Regelungen ab September · Foto: Polina Tankilevitch / Pexels


