StartSteuern & RechtPrivat-Pkw statt Dienstwagen: Finanzamt stellt sich quer

Privat-Pkw statt Dienstwagen: Finanzamt stellt sich quer

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⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 25.08.2026

Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt, dass die Nutzung eines Privat-Pkws für Dienstreisen steuerliche Nachteile mit sich bringen kann. Arbeitnehmer sollten sich über die Risiken im Klaren sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesfinanzhof urteilt gegen Werbungskostenabzug bei Privat-Pkw
  • Firmenwagen war für Dienstreisen verfügbar
  • Steuerliche Abzüge nur bei beruflicher Nutzung des Privatwagens

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 21. Januar 2026 entschieden, dass Arbeitnehmer, die für Dienstreisen ihren Privat-Pkw nutzen, steuerliche Nachteile in Kauf nehmen müssen, wenn ihnen ein Firmenwagen zur Verfügung steht. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für viele Arbeitnehmer haben, die in der Vergangenheit möglicherweise unbedacht auf ihr Privatfahrzeug zurückgegriffen haben.

Was geschah im konkreten Fall?

Steuerliche Aspekte bei Dienstreisen
Symbolbild: Steuerliche Aspekte bei Dienstreisen · Foto: Tima Miroshnichenko / Pexels

Im Streitfall war ein Mitarbeiter der X-AG, der berechtigt war, einen Firmenwagen zu nutzen, auf die Idee gekommen, für drei Dienstreisen seinen Privat-Pkw zu verwenden. Während dieser Zeit nutzte seine Ehefrau den Firmenwagen. Der Kläger machte in seiner Einkommensteuererklärung Fahrtkosten in Höhe von 3.758 € geltend, die sich aus 1.648 gefahrenen Kilometern ergaben. Diese Kosten basierten auf einem Kilometersatz von 2,28 €, der zuvor für das Privatfahrzeug ermittelt worden war.

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Das Finanzamt wies jedoch den Antrag auf Abzug der Werbungskosten zurück, was der Kläger vor dem Niedersächsischen Finanzgericht anfocht. Dieses hatte zunächst zugunsten des Klägers entschieden, doch die Revision des Finanzamts führte zur Aufhebung dieses Urteils durch den BFH.

Warum wurde der Werbungskostenabzug abgelehnt?

Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass die geltend gemachten Aufwendungen nicht als Werbungskosten abgezogen werden können, da sie die Lebensführung des Klägers berühren und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen gelten. Der Kläger hatte keinen beruflichen Grund für die Nutzung seines Privatwagens angegeben, sondern hatte diesen gewählt, um seiner Ehefrau die Nutzung des Firmenwagens während seiner Abwesenheit zu ermöglichen.

Das Gericht argumentierte, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Steuerpflichtiger in dieser Situation die durch die Nutzung des Privatwagens entstandenen Aufwendungen nicht auf sich genommen hätte, da die Nutzung des Firmenwagens für die Dienstreisen keine Kosten verursacht hätte.

Die rechtlichen Grundlagen des Urteils

Fakten auf einen Blick

  • Urteil des Bundesfinanzhofs: 21. Januar 2026
  • Aktenzeichen: VI R 30/24
  • Kläger nutzte Privat-Pkw für Dienstreisen trotz Firmenwagen
  • Werbungskosten in Höhe von 3.758 € abgelehnt
  • Kilometerpauschale von 0,30 € bei Nutzung des Privatwagens

Das Urteil stützt sich auf mehrere Paragraphen des Einkommensteuergesetzes (EStG). Insbesondere § 9 Abs. 5 EStG, der besagt, dass Aufwendungen, die die Lebensführung berühren, den Gewinn nicht mindern dürfen, wenn sie als unangemessen gelten. Dies gilt sinngemäß auch für Werbungskosten. Der BFH stellte fest, dass die Nutzung des Privatwagens in diesem Fall nicht aus beruflichen Gründen, sondern aus privaten Motiven erfolgte.

Zusätzlich verweist das Gericht auf die Wahlfreiheit des Steuerpflichtigen bei der Auswahl des Beförderungsmittels. Diese Freiheit endet jedoch, wenn die Wahl des Fahrzeugs auf privaten Gründen basiert und dadurch zusätzliche Kosten entstehen.

Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen zur Verfügung haben. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter über die steuerlichen Risiken informieren, die mit der Nutzung eines Privat-Pkws für Dienstreisen verbunden sind. Insbesondere sollten sie darauf hinweisen, dass die Nutzung des Firmenwagens in der Regel die wirtschaftlich sinnvollere und steuerlich vorteilhaftere Option darstellt.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie bei der Planung von Dienstreisen genau abwägen sollten, welches Fahrzeug sie nutzen. Die Entscheidung für den Privat-Pkw kann nicht nur zu einem Verlust von Werbungskosten führen, sondern auch zu einem erhöhten finanziellen Risiko.

Steuertipps für Arbeitnehmer

Tipp: Arbeitnehmer sollten sich vor der Nutzung ihres Privat-Pkws für Dienstreisen immer über die steuerlichen Rahmenbedingungen informieren. Es ist ratsam, im Vorfeld mit dem Arbeitgeber zu klären, ob der Firmenwagen für die geplanten Fahrten genutzt werden kann. So lassen sich unangemessene Kosten und steuerliche Nachteile vermeiden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Dokumentation der Fahrten. Arbeitnehmer sollten alle relevanten Informationen zu den Dienstreisen festhalten, um im Falle einer Steuerprüfung gut vorbereitet zu sein. Dazu gehören unter anderem die gefahrenen Kilometer, der Zweck der Reise und die verwendeten Fahrzeuge.

Fazit

Steuerliche Aspekte bei Dienstreisen
Symbolbild: Steuerliche Aspekte bei Dienstreisen · Foto: Leeloo The First / Pexels

Das Urteil des Bundesfinanzhofs verdeutlicht, dass die Nutzung eines Privat-Pkws für Dienstreisen in bestimmten Fällen steuerliche Nachteile mit sich bringen kann. Arbeitnehmer sollten sich der Risiken bewusst sein und im Zweifelsfall die Nutzung des Firmenwagens in Betracht ziehen. Arbeitgeber sind gefordert, ihre Mitarbeiter über diese Thematik aufzuklären, um unangemessene Kosten zu vermeiden und die steuerliche Situation zu optimieren.

Häufige Fragen

Was besagt das Urteil des Bundesfinanzhofs?
Das Urteil besagt, dass Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privat-Pkw nicht als Werbungskosten abgezogen werden können, wenn ein Firmenwagen zur Verfügung steht.
Warum wurde der Werbungskostenabzug abgelehnt?
Der Werbungskostenabzug wurde abgelehnt, weil die Nutzung des Privatwagens auf privaten Gründen beruhte, während der Firmenwagen für dienstliche Zwecke hätte genutzt werden können.
Welche Kosten können bei Dienstreisen abgesetzt werden?
Bei der Nutzung eines Privatfahrzeugs können nur die tatsächlich entstandenen Kosten abgesetzt werden, wenn keine günstigere Alternative, wie ein Firmenwagen, zur Verfügung steht.
Was sollten Arbeitnehmer beachten, wenn sie einen Firmenwagen nutzen?
Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass die Nutzung eines Firmenwagens für Dienstreisen steuerlich vorteilhafter ist, um unangemessene Kosten zu vermeiden.
Wie hoch ist die Kilometerpauschale für Privatfahrzeuge?
Die Kilometerpauschale für die Nutzung eines Privatfahrzeugs beträgt 0,30 € pro Kilometer, wenn die Nutzung genehmigt ist.

Quellen: Google News

Symbolbild: Steuerliche Aspekte bei Dienstreisen · Foto: Ono Kosuki / Pexels

Tobias Reinhardt
Tobias Reinhardt
Tobias Reinhardt schreibt über Geldanlage, ETFs und Steuern. Er legt Wert auf einen langfristigen, kostenbewussten Blick auf das Investieren und erklärt Strategien so, dass sie auch für Einsteiger nachvollziehbar bleiben. In seinen Beiträgen geht es ihm weniger um schnelle Gewinne als um fundierte, langfristige Entscheidungen.
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