⏱ 5 Min. Lesezeit · Stand: 04.07.2026
Die Quellensteuer auf Dividenden aus dem Ausland kann bis zu 35% betragen. Doch Anleger können einen Teil dieser Steuer zurückholen, dank Doppelbesteuerungsabkommen.
- Quellensteuer variiert je nach Land zwischen 0% und 35%.
- Maximal 15% der Quellensteuer sind in Deutschland anrechenbar.
- Aktive Rückforderung kann sich bei hohen Dividenden lohnen.
Die Quellensteuer auf Dividenden aus dem Ausland ist ein Thema, das viele Anleger betrifft. Diese Steuer kann je nach Land bis zu 35% betragen, was für deutsche Anleger eine erhebliche Belastung darstellen kann. Doch es gibt Möglichkeiten, einen Teil dieser Steuer zurückzuholen, insbesondere durch die Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Quellensteuer auf Ihre Dividenden zurückfordern können und welche Schritte dafür notwendig sind.
Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt im Land des Unternehmens auf Dividenden und Zinsen erhoben wird. Diese Steuer wird in der Regel vom ausländischen Finanzamt einbehalten, bevor die Dividende an den Anleger ausgezahlt wird. Die Höhe der Quellensteuer variiert stark von Land zu Land. In einigen Ländern, wie beispielsweise Großbritannien und Irland, beträgt die Quellensteuer 0%, während sie in anderen Ländern, wie der Schweiz, bis zu 35% erreichen kann.
Für deutsche Anleger ist es wichtig zu wissen, dass sie in der Regel maximal 15% der ausländischen Quellensteuer auf ihre Abgeltungsteuer anrechnen können. Der darüber hinausgehende Betrag muss aktiv beim Quellstaat zurückgefordert werden. Dies kann je nach Land unterschiedlich aufwendig sein und erfordert oft die Einreichung von Formularen und Nachweisen.
Wie funktioniert die Rückforderung der Quellensteuer?
Die Rückforderung der Quellensteuer erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst müssen Anleger einen Antrag beim ausländischen Finanzamt stellen. In diesem Antrag muss nachgewiesen werden, dass der Anleger in Deutschland steuerpflichtig ist und somit Anspruch auf eine niedrigere Besteuerung hat. Dies geschieht in der Regel durch die Vorlage eines offiziellen Formulars, das die Ansässigkeit bestätigt.
Die Fristen für die Rückforderung variieren je nach Land. In den USA beispielsweise muss der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Dividendenzahlung eingereicht werden, während in Dänemark Fristen von bis zu 24 Monaten gelten können. Anleger sollten sich daher frühzeitig über die jeweiligen Fristen und Anforderungen informieren, um keine Fristen zu versäumen.
Welche Länder haben Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland?
Deutschland hat mit über 90 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese Abkommen sind entscheidend, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden und sicherzustellen, dass Anleger nicht sowohl im Quellland als auch in Deutschland voll besteuert werden. Zu den Ländern mit DBA gehören unter anderem die USA, Kanada, Japan und viele europäische Staaten.
Die DBA regeln, wie hoch die Quellensteuer maximal sein darf und in welchem Umfang sie auf die deutsche Steuer angerechnet werden kann. Dies bedeutet, dass Anleger in vielen Fällen von einer erheblichen Steuerentlastung profitieren können, wenn sie die entsprechenden Anträge stellen.
Quellensteuer auf Dividenden: Ein Beispiel
- Quellensteuer bis zu 35% auf Dividenden
- Maximal 15% anrechenbar in Deutschland
- Über 90 Länder haben DBA mit Deutschland
Ein typisches Beispiel ist die Quellensteuer auf Dividenden aus den USA. Hier beträgt die Quellensteuer 30%, die durch das DBA auf 15% reduziert werden kann. Das bedeutet, dass Anleger, die Dividenden von US-Unternehmen erhalten, nur 15% der Quellensteuer in Deutschland anrechnen können. Der darüber hinausgehende Betrag von 15% muss aktiv beim US-Finanzamt zurückgefordert werden.
Ein weiteres Beispiel ist die Schweiz, wo die Quellensteuer auf Dividenden 35% beträgt. Auch hier können Anleger nur 15% anrechnen, was bedeutet, dass sie 20% der Quellensteuer zurückfordern müssen. Dies kann ein aufwendiger Prozess sein, der oft mit hohen Gebühren verbunden ist.
Warum lohnt sich die Rückforderung der Quellensteuer?
Die Rückforderung der Quellensteuer kann sich vor allem bei hohen Dividendenbeträgen lohnen. Viele Anleger sind sich jedoch nicht bewusst, dass sie einen Teil der Quellensteuer zurückholen können, und verzichten daher auf diese Möglichkeit. Der Aufwand für die Rückforderung kann je nach Land unterschiedlich hoch sein, und in einigen Fällen kann es sich nur bei größeren Beträgen lohnen.
Ein weiterer Grund, warum Anleger oft auf die Rückforderung verzichten, sind die hohen Gebühren, die viele Banken für die Bearbeitung der Anträge verlangen. Diese Gebühren können zwischen 25 und 75 Euro pro Rückerstattung liegen, was den potenziellen Gewinn schmälern kann. Anleger sollten daher sorgfältig abwägen, ob sich die Rückforderung für sie lohnt.
Tipps zur Rückforderung der Quellensteuer
Darüber hinaus sollten Anleger darauf achten, alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise sorgfältig zu sammeln und die Anträge fristgerecht einzureichen. Eine gute Vorbereitung kann den Rückforderungsprozess erheblich erleichtern und dazu beitragen, dass Anleger nicht unnötig Geld verlieren.
Fazit

Die Quellensteuer auf Dividenden aus dem Ausland kann für deutsche Anleger eine erhebliche Belastung darstellen. Doch durch die Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen und die aktive Rückforderung der Quellensteuer können Anleger einen Teil dieser Steuer zurückholen. Es ist wichtig, sich über die jeweiligen Regelungen und Fristen zu informieren, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden. Mit der richtigen Vorbereitung und gegebenenfalls der Unterstützung eines Steuerberaters können Anleger ihre Steuerlast erheblich reduzieren und von ihren Investitionen profitieren.
Häufige Fragen
Was ist die Quellensteuer?
Wie viel Quellensteuer kann ich in Deutschland anrechnen?
Wie funktioniert die Rückforderung der Quellensteuer?
Welche Länder haben Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland?
Lohnt sich die Rückforderung der Quellensteuer?
Quellen: Google News
Symbolbild: Quellensteuer auf Dividenden zurückholen · Foto: Markus Winkler / Pexels


