⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 25.08.2026
Rentnerinnen und Rentner können auch weiterhin in einem Minijob arbeiten, jedoch wird die pauschale Lohnsteuer erhöht. Dies wurde im Koalitionsausschuss beschlossen.
- Minijobs für Rentner bleiben bestehen
- Pauschale Lohnsteuer steigt auf 5 Prozent
- Verdienstgrenze bleibt bei 603 Euro monatlich
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Rentnerinnen und Rentner auch weiterhin in einem Minijob arbeiten können. Dies wurde im Koalitionsausschuss am 2. Juli 2026 entschieden. Die geringfügige Beschäftigung bleibt somit bestehen, was für viele Rentner eine wichtige Möglichkeit darstellt, ihr Einkommen neben der Altersrente aufzubessern. Allerdings gibt es eine wesentliche Änderung: Die pauschale Lohnsteuer für Minijobs wird von derzeit 2 auf 5 Prozent angehoben.
Was sind Minijobs und welche Regelungen gelten für Rentner?

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen das monatliche Einkommen 603 Euro nicht überschreiten darf. Diese Regelung gilt auch für Rentner, die eine Altersrente beziehen. Für Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, gibt es keine Begrenzung beim Hinzuverdienen. Das bedeutet, dass sie unbegrenzt zu ihrer Rente hinzuverdienen können, ohne dass dies zu einer Kürzung ihrer Altersrente führt.
Die Möglichkeit, einen Minijob auszuüben, ist für viele Rentner von großer Bedeutung, insbesondere in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und Inflation. Die zusätzliche Einkommensquelle kann helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken und den Lebensstandard zu sichern.
Änderungen bei der Lohnsteuer: Was bedeutet das für Minijobber?
Die geplante Erhöhung der pauschalen Lohnsteuer von 2 auf 5 Prozent wird ab 2027 wirksam. Diese Änderung könnte für viele Minijobber, einschließlich Rentner, Auswirkungen auf ihr Nettoeinkommen haben. Ob und in welchem Umfang sich die Steuererhöhung auf die Auszahlung auswirkt, hängt von den individuellen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab.
In vielen Fällen wird die Steuer vom Arbeitgeber übernommen, was bedeutet, dass die Erhöhung nicht zwangsläufig zu einem niedrigeren Nettoverdienst führen muss. Sollte jedoch im Arbeitsvertrag festgelegt sein, dass der Arbeitnehmer die Steuer selbst trägt, könnte die Erhöhung zu einer Verringerung des Nettoeinkommens führen.
Die Verdienstgrenze und ihre Bedeutung für Rentner
- Pauschale Lohnsteuer für Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent
- Verdienstgrenze für Minijobs liegt bei 603 Euro monatlich
- Rentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht haben
Die Verdienstgrenze für Minijobs bleibt im Jahr 2026 bei 603 Euro monatlich. Diese Grenze ist entscheidend, da sie bestimmt, ob eine Beschäftigung als Minijob eingestuft wird oder nicht. Für Rentner, die eine Altersrente beziehen, ist es wichtig zu wissen, dass sie unbegrenzt hinzuverdienen dürfen, solange sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Dies gibt ihnen die Freiheit, ihre finanzielle Situation aktiv zu gestalten.
Für Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente beziehen, gelten jedoch andere Hinzuverdienstgrenzen. Diese sind deutlich niedriger und können die finanzielle Flexibilität einschränken. Daher ist es für diese Gruppen besonders wichtig, sich über die geltenden Regelungen zu informieren.
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen eines Minijobs hängen von der Art der Rente und der konkreten Gestaltung des Beschäftigungsverhältnisses ab. Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, sind nicht verpflichtet, in die Rentenversicherung einzuzahlen, können jedoch freiwillig Beiträge leisten, um ihre Rentenansprüche zu erhöhen.
Die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, besteht weiterhin, jedoch gibt es seit dem 1. Juli 2026 eine wichtige Neuerung: Die Befreiung kann auf Antrag wieder aufgehoben werden, sodass Rentner, die einen Minijob ausüben, eigene Rentenansprüche erwerben können. Dies eröffnet neue Perspektiven für viele Rentner, die ihre finanzielle Situation langfristig verbessern möchten.
Die Rolle von Minijobs in der Altersvorsorge
Minijobs spielen eine bedeutende Rolle in der Altersvorsorge vieler Rentner. Sie bieten nicht nur eine Möglichkeit, das Einkommen zu erhöhen, sondern auch die Chance, aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen. In Zeiten von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten sind Minijobs für viele Rentner eine wichtige Einkommensquelle.
Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat in ihrem Abschlussbericht Empfehlungen zur Reform der Minijobs vorgelegt. Diese zielen darauf ab, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs zu beenden. Dies könnte langfristig Auswirkungen auf die Beschäftigungsmöglichkeiten von Rentnern haben, die auf Minijobs angewiesen sind.
Fazit

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass Rentnerinnen und Rentner auch weiterhin die Möglichkeit haben, in einem Minijob zu arbeiten. Die Erhöhung der pauschalen Lohnsteuer von 2 auf 5 Prozent ab 2027 stellt jedoch eine wichtige Änderung dar, die potenziell Auswirkungen auf das Nettoeinkommen der Minijobber haben könnte. Es ist entscheidend, dass Rentner sich über ihre vertraglichen Vereinbarungen informieren und die steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Aspekte ihrer Beschäftigung im Blick behalten. Minijobs bieten eine wertvolle Möglichkeit, die finanzielle Situation im Alter zu verbessern, insbesondere in einem wirtschaftlichen Umfeld, das von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten geprägt ist.
Häufige Fragen
Was ändert sich für Rentner mit Minijobs?
Können Rentner unbegrenzt hinzuverdienen?
Wie wirkt sich die Steuererhöhung auf das Nettoeinkommen aus?
Was ist die Verdienstgrenze für Minijobs?
Welche Auswirkungen hat die Steuererhöhung auf die Rentenversicherung?
Quellen: Google News
Symbolbild: Rentner im Minijob: Chancen und Herausforderungen · Foto: MART PRODUCTION / Pexels


