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Resturlaub nach Kündigung: Wichtige Aspekte für Arbeitnehmer

⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 07.07.2026

Nach einer Kündigung stehen Arbeitnehmer oft vor der Frage, was mit ihren Resturlaubstagen geschieht. Hier sind die wichtigsten Aspekte zur Urlaubsabgeltung und den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Resturlaub verfällt nicht automatisch
  • Arbeitgeber muss auf Resturlaub hinweisen
  • Urlaubsabgeltung ist steuerpflichtig

Nach einer Kündigung stehen viele Arbeitnehmer vor der Frage, was mit ihren Resturlaubstagen geschieht. In Deutschland regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) die Ansprüche auf Urlaub und dessen Abgeltung. Insbesondere die Regelungen zur Urlaubsabgeltung sind für Arbeitnehmer von großer Bedeutung, da sie sicherstellen, dass erarbeitete Urlaubstage nicht verloren gehen. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte rund um das Thema Resturlaub nach Kündigung beleuchtet.

Was ist Resturlaub nach Kündigung?

Resturlaub nach Kündigung: Wichtige Hinweise
Symbolbild: Resturlaub nach Kündigung: Wichtige Hinweise · Foto: RDNE Stock project / Pexels

Resturlaub bezeichnet die Urlaubstage, die einem Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses noch zustehen. Laut § 7 Abs. 4 BUrlG ist der Arbeitgeber verpflichtet, nicht genommene Urlaubstage finanziell abzugelten, wenn diese aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden können. Dies gilt sowohl für den gesetzlichen Mindesturlaub als auch für vertraglich vereinbarten Mehrurlaub.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche. Arbeitnehmer, die in der ersten Jahreshälfte kündigen, haben Anspruch auf anteiligen Urlaub, während bei Kündigungen in der zweiten Jahreshälfte in der Regel der volle Jahresurlaub abzugelt ist, sofern er nicht bereits genommen wurde.

Rechtslage und Fristen

Die Fristen für den Verfall von Resturlaub sind klar geregelt. Grundsätzlich verfällt der gesetzliche Mindesturlaub am 31. März des Folgejahres, es sei denn, der Arbeitnehmer konnte aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen seinen Urlaub nicht nehmen. In solchen Fällen kann der Urlaub bis zu 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres geltend gemacht werden. Dies wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt.

Ein wichtiger Aspekt ist die Hinweispflicht des Arbeitgebers. Nach dem EuGH-Urteil C-684/16 muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig und klar darauf hinweisen, dass der Urlaub verfallen kann, wenn er nicht rechtzeitig genommen wird. Unterlässt der Arbeitgeber diesen Hinweis, verfällt der Urlaub nicht und bleibt bestehen.

Berechnung der Urlaubsabgeltung

Fakten auf einen Blick

  • Gesetzlicher Mindesturlaub: 20 Tage bei 5-Tage-Woche
  • Urlaubsabgeltung nach Kündigung ist steuerpflichtig
  • Urlaub verfällt nur bei fehlendem Hinweis des Arbeitgebers

Die Berechnung der Urlaubsabgeltung erfolgt nach einer festgelegten Formel. Der Bruttoarbeitsverdienst der letzten 13 Wochen wird durch 13 geteilt und anschließend mit der Anzahl der verbleibenden Urlaubstage multipliziert. Dies stellt sicher, dass die Abgeltung dem entspricht, was der Arbeitnehmer verdient hätte, wenn er den Urlaub genommen hätte.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat einen Bruttoverdienst von 13.000 Euro in den letzten 13 Wochen und noch 5 Tage Resturlaub. Die Berechnung der Urlaubsabgeltung würde wie folgt aussehen: 13.000 Euro ÷ 13 ÷ 5 × 5 = 1.000 Euro brutto. Diese Abgeltung ist voll steuerpflichtig und unterliegt den gleichen Regelungen wie das reguläre Arbeitsentgelt.

Steuerliche Behandlung der Urlaubsabgeltung

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die steuerliche Behandlung der Urlaubsabgeltung. Diese wird als reguläres Einkommen betrachtet und ist somit voll steuerpflichtig. Ein Urteil des Finanzgerichts Münster hat klargestellt, dass die Abgeltungszahlung für den Urlaubsanspruch als außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG behandelt werden kann, was zu einer begünstigten Besteuerung führen könnte. Allerdings ist die Finanzverwaltung in diesem Punkt nicht einheitlich, und es gibt laufende Verfahren, die die genaue steuerliche Behandlung klären sollen.

Arbeitnehmer sollten sich daher frühzeitig über die steuerlichen Konsequenzen ihrer Urlaubsabgeltung informieren und gegebenenfalls einen Steuerberater konsultieren, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden.

Praktische Tipps für Arbeitnehmer

Tipp: Arbeitnehmer sollten ihren Resturlaub direkt nach Erhalt der Kündigung anfordern. Es ist ratsam, dies schriftlich zu tun, um einen Nachweis über die offenen Urlaubstage zu haben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Urlaub zu gewähren, es sei denn, es liegen dringende betriebliche Gründe vor, die einer Gewährung entgegenstehen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Dokumentation. Arbeitnehmer sollten sich eine Urlaubsbescheinigung vom Arbeitgeber ausstellen lassen, die Auskunft über bereits gewährten oder abgegoltenen Urlaub gibt. Dies verhindert Doppelansprüche und sorgt für Klarheit bei einem möglichen neuen Arbeitgeber.

Fazit

Resturlaub nach Kündigung: Wichtige Hinweise
Symbolbild: Resturlaub nach Kündigung: Wichtige Hinweise · Foto: Towfiqu barbhuiya / Pexels

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arbeitnehmer nach einer Kündigung einen klaren Anspruch auf ihre Resturlaubstage haben. Es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und aktiv auf die Durchsetzung der Ansprüche zu achten. Die Urlaubsabgeltung ist ein wichtiger finanzieller Aspekt, der nicht vernachlässigt werden sollte. Arbeitnehmer sollten sich rechtzeitig informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um ihre Ansprüche zu sichern.

Häufige Fragen

Was passiert mit meinem Resturlaub nach einer Kündigung?
Ihr Resturlaub verfällt nicht automatisch. Sie haben Anspruch auf Abgeltung, wenn der Urlaub nicht mehr genommen werden kann.
Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?
Die Urlaubsabgeltung wird auf Basis des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes der letzten 13 Wochen berechnet.
Wann verfällt mein Resturlaub?
Resturlaub verfällt in der Regel am 31. März des Folgejahres, es sei denn, der Arbeitgeber hat nicht rechtzeitig darauf hingewiesen.
Ist die Urlaubsabgeltung steuerpflichtig?
Ja, die Urlaubsabgeltung ist voll steuerpflichtig und wird wie reguläres Arbeitsentgelt behandelt.
Was muss ich tun, um meinen Resturlaub geltend zu machen?
Fordern Sie Ihren Resturlaub direkt nach Erhalt der Kündigung an und lassen Sie sich die offenen Urlaubstage schriftlich bestätigen.

Quellen: Google News

Symbolbild: Resturlaub nach Kündigung: Wichtige Hinweise · Foto: Kampus Production / Pexels

Sebastian Stehle
Sebastian Stehlehttps://finanz-echo.de
Sebastian Stehle beschäftigt sich seit über zehn Jahren mit den Aktien- und Kapitalmärkten. Bei Finanz-Echo schreibt er über Börsentrends, Unternehmenszahlen und wirtschaftliche Entwicklungen und legt dabei Wert darauf, komplexe Zusammenhänge verständlich aufzubereiten. Sein Ziel ist es, Leserinnen und Lesern eine solide Grundlage für eigene Entscheidungen zu geben – ohne reißerische Versprechen.
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