⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 21.06.2026
Rentner in Deutschland müssen für ihre Steuererklärung keine separate Bescheinigung über ihre Rente mehr anfordern. Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt.
- Rentner benötigen keine separate Bescheinigung mehr.
- Datenübermittlung erfolgt automatisch seit 2019.
- Steuererklärungspflicht besteht bei Überschreitung des Grundfreibetrags.
Die Steuererklärung ist für viele Rentner in Deutschland ein wichtiges Thema, da sie oft verpflichtet sind, ihre Einkommensteuer zu erklären. Ein zentraler Aspekt, der in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat, ist die Notwendigkeit einer Bescheinigung über die bezogene Rente. Doch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat kürzlich klargestellt, dass diese Bescheinigung nicht mehr erforderlich ist. Dies bedeutet eine erhebliche Erleichterung für viele Rentner, die sich mit den Anforderungen der Steuererklärung auseinandersetzen müssen.
Was ist die Bescheinigung über die bezogene Rente?

Die Bescheinigung über die bezogene Rente, offiziell als „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ bezeichnet, diente früher dazu, Rentnern einen Nachweis über ihre Renteneinkünfte zu liefern. Viele Rentner beantragten diese Bescheinigung bei den Auskunfts- und Servicestellen der DRV, um ihre Steuererklärung korrekt ausfüllen zu können. Die DRV hat jedoch in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass diese Bescheinigung seit 2019 nicht mehr notwendig ist, da alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt werden.
Automatische Datenübermittlung: Ein großer Vorteil
Die automatische Übermittlung der Rentendaten an das Finanzamt stellt einen bedeutenden Fortschritt dar. Rentner müssen sich nicht mehr um die Beantragung und den Erhalt der Bescheinigung kümmern, was Zeit und Mühe spart. Die DRV Nordbayern betont, dass die relevanten Informationen direkt an die Finanzverwaltung übermittelt werden, sodass Rentner ihre Steuererklärung einfacher und schneller abwickeln können. Dies ist besonders vorteilhaft für diejenigen, die ihre Steuererklärung digital einreichen, da sie die Daten oft direkt in die entsprechenden Formulare übernehmen können.
Steuererklärungspflicht für Rentner
- Bescheinigung über bezogene Rente nicht mehr nötig
- Datenübermittlung an Finanzamt erfolgt automatisch seit 2019
- Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro für Alleinstehende
Obwohl die Bescheinigung über die bezogene Rente nicht mehr erforderlich ist, müssen viele Rentner dennoch eine Steuererklärung abgeben. Dies ist der Fall, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Für das Jahr 2025 liegt dieser Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 12.096 Euro und für Verheiratete bei 24.192 Euro. Rentner, die mit ihrem Einkommen über diesen Beträgen liegen, sind verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.
Praktische Hinweise zur Steuererklärung
Die Auswirkungen von Rentenerhöhungen
Ein weiterer wichtiger Aspekt, den Rentner im Auge behalten sollten, sind mögliche Rentenerhöhungen. Ab dem 1. Juli 2026 wird es eine Rentenerhöhung von 4,24 Prozent geben, was für viele Rentner bedeutet, dass sie künftig den Grundfreibetrag überschreiten könnten. Dies könnte dazu führen, dass sie erstmals zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, auch wenn sie in der Vergangenheit keine Erklärung abgeben mussten. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) weist darauf hin, dass Rentner, die bisher nicht steuerpflichtig waren, sich über die neuen Regelungen informieren sollten.
Fazit

Die aktuelle Regelung zur Steuererklärung für Rentner bringt erhebliche Erleichterungen mit sich. Die Notwendigkeit, eine Bescheinigung über die bezogene Rente anzufordern, entfällt, da alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt werden. Dennoch bleibt es wichtig, dass Rentner ihre steuerlichen Verpflichtungen im Blick behalten und gegebenenfalls eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Mit der richtigen Vorbereitung und den notwendigen Informationen können Rentner ihre Steuererklärung effizient und unkompliziert abwickeln.
Häufige Fragen
Warum brauchen Rentner keine Bescheinigung mehr?
Was ist der Grundfreibetrag für 2025?
Wie beantrage ich die Bescheinigung, falls ich sie doch benötige?
Wann wird die Bescheinigung zugeschickt?
Was passiert bei Rentenerhöhungen?
Quellen: Google News
Symbolbild: Rentner bei der Steuererklärung · Foto: Kampus Production / Pexels


