⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 23.06.2026
Rentner in Deutschland müssen für ihre Steuererklärung keine separate Bescheinigung über ihre Rente mehr anfordern. Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt.
- Rentner benötigen keine separate Bescheinigung mehr.
- Datenübermittlung erfolgt automatisch seit 2019.
- Steuererklärungspflicht besteht bei Überschreitung des Grundfreibetrags.
Die Steuererklärung ist für viele Rentner in Deutschland ein zentrales Thema, insbesondere in Zeiten von Inflation und wirtschaftlichen Unsicherheiten. Ein wichtiger Aspekt, der in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat, ist die Notwendigkeit einer Bescheinigung über die bezogene Rente. Doch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat kürzlich klargestellt, dass diese Bescheinigung nicht mehr erforderlich ist. Dies stellt eine erhebliche Erleichterung für viele Rentner dar, die sich mit den Anforderungen der Steuererklärung auseinandersetzen müssen.
Was ist die Bescheinigung über die bezogene Rente?

Die Bescheinigung, offiziell als „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ bezeichnet, diente früher dazu, Rentnern einen Nachweis über ihre Renteneinkünfte zu liefern. Viele Rentner beantragten diese Bescheinigung bei den Auskunfts- und Servicestellen der DRV, um ihre Steuererklärung korrekt ausfüllen zu können. Die DRV hat jedoch in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass diese Bescheinigung seit 2019 nicht mehr notwendig ist, da alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt werden.
Diese automatische Datenübertragung bedeutet für Rentner eine erhebliche Entlastung. Sie müssen sich nicht mehr um die Beantragung und den Erhalt dieser Bescheinigung kümmern, was insbesondere für ältere Menschen eine Erleichterung darstellt. Die DRV hat betont, dass die relevanten Informationen direkt an das Finanzamt übermittelt werden, wodurch die Notwendigkeit einer separaten Bescheinigung entfällt.
Wie funktioniert die Datenübermittlung?
Die Datenübermittlung erfolgt automatisch und umfasst alle steuerlich relevanten Beträge, die für das entsprechende Jahr von der gesetzlichen Rentenversicherung an die Finanzverwaltung übermittelt wurden. Dies bedeutet, dass Rentner, die ihre Steuererklärung abgeben, die Daten über ihre gesetzliche Rente nicht mehr in die Formulare eintragen müssen. Lediglich wer sich mithilfe von Steuerprogrammen vorab seine Steuer ausrechnen lassen möchte, benötigt möglicherweise die entsprechenden Daten.
Die DRV hat zudem klargestellt, dass die Bescheinigung immer erst in dem Jahr ausgestellt werden kann, das auf das Jahr folgt, für das die Rentner ihre Steuern erklären wollen. Beispielsweise wird die Bescheinigung für das Jahr 2025 im Jahr 2026 ausgestellt. Dies sorgt für eine klare Struktur und Planungssicherheit für Rentner.
Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
- Bescheinigung über bezogene Rente nicht mehr erforderlich.
- Datenübermittlung an das Finanzamt erfolgt automatisch seit 2019.
- Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro für Alleinstehende, 24.192 Euro für Verheiratete.
Grundsätzlich müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Für das Jahr 2025 liegt dieser Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 12.096 Euro und für Verheiratete bei 24.192 Euro. Jeder Cent, der über dieser Schwelle liegt, muss versteuert werden. Das bedeutet, dass Rentner, die mit ihrem Einkommen inklusive Rente über dem Grundfreibetrag liegen, verpflichtet sind, eine Steuererklärung einzureichen.
Diese Regelung ist besonders relevant in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und Inflation, die viele Rentner vor finanzielle Herausforderungen stellen. Es ist daher wichtig, dass Rentner ihre Einkünfte genau im Blick behalten und gegebenenfalls rechtzeitig eine Steuererklärung abgeben, um mögliche Nachzahlungen zu vermeiden.
Praktische Hinweise für Rentner
Die DRV bietet zudem eine Broschüre mit Informationen zum Steuerrecht für Versicherte und Rentner an, die kostenlos heruntergeladen werden kann. Diese Informationen sind besonders hilfreich, um sich über die eigenen steuerlichen Pflichten und Möglichkeiten zu informieren.
Fazit

Die aktuelle Regelung zur Steuererklärung für Rentner bringt erhebliche Erleichterungen mit sich. Die Notwendigkeit, eine Bescheinigung über die bezogene Rente anzufordern, entfällt, da alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt werden. Dennoch bleibt es wichtig, dass Rentner ihre steuerlichen Verpflichtungen im Blick behalten und gegebenenfalls eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Mit der richtigen Vorbereitung und den notwendigen Informationen können Rentner ihre Steuererklärung effizient und unkompliziert abwickeln.
Häufige Fragen
Warum brauchen Rentner keine Bescheinigung mehr?
Was ist der Grundfreibetrag für 2025?
Wie beantrage ich die Bescheinigung, falls ich sie benötige?
Wann wird die Bescheinigung versendet?
Was sollten Rentner bei der Steuererklärung beachten?
Symbolbild: Rentner bei der Steuererklärung · Foto: Kampus Production / Pexels


