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Steuererklärung in der Rente: Bescheinigung nicht mehr nötig

⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 05.07.2026

Rentner müssen für ihre Steuererklärung keine Bescheinigung über die bezogene Rente mehr anfordern, da alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Automatische Datenübermittlung vereinfacht Steuererklärung.
  • Bescheinigung kann weiterhin für Hinterbliebenenrenten benötigt werden.
  • Renten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.

Die Steuererklärung ist für viele Rentner ein wichtiges Thema, insbesondere in Zeiten von Inflation und wirtschaftlichen Unsicherheiten. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat kürzlich in einer Pressemitteilung klargestellt, dass eine Bescheinigung über die bezogene Rente für die Steuererklärung nicht mehr erforderlich ist. Diese Änderung, die seit 2019 in Kraft ist, bedeutet, dass alle relevanten Daten direkt an das Finanzamt übermittelt werden. Dies vereinfacht den Prozess erheblich und reduziert den bürokratischen Aufwand für Rentner.

Was ist die neue Regelung für Rentner?

Rentner bei der Steuererklärung
Symbolbild: Rentner bei der Steuererklärung · Foto: RDNE Stock project / Pexels

Die DRV Nordbayern hat betont, dass Rentner keine Bescheinigung mehr anfordern müssen, um ihre Steuererklärung abzugeben. Alle notwendigen Informationen werden automatisch an das Finanzamt übermittelt. Dies betrifft nicht nur die gesetzliche Altersrente, sondern auch andere Rentenarten wie Hinterbliebenenrenten und Rürup-Renten. Die Bescheinigung, die früher oft beantragt wurde, trägt den Titel „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ und gibt einen Überblick über die steuerrechtlich relevanten Beträge.

Die Regelung ist besonders vorteilhaft für Rentner, die sich mit der Abgabe ihrer Steuererklärung oft schwer tun. Durch die automatische Datenübertragung entfällt die Notwendigkeit, die Daten manuell in die Steuerformulare einzutragen. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, um den administrativen Aufwand für Rentner zu reduzieren.

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich sind Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Für das Jahr 2025, für das die Steuererklärung im Jahr 2026 fällig wird, liegt dieser Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 12.096 Euro und für Verheiratete bei 24.192 Euro. Jeder Cent, der über diesen Schwellenwert hinausgeht, muss versteuert werden. Dies bedeutet, dass Rentner, die mit ihrem Einkommen, einschließlich der Rente, über diesen Beträgen liegen, eine Steuererklärung einreichen müssen.

Die nachgelagerte Besteuerung von Renten, die seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 gilt, sorgt dafür, dass Rentner ihre Renteneinkünfte später voll versteuern müssen. Dies betrifft nicht nur die gesetzliche Altersrente, sondern auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten.

Wie beantrage ich die Bescheinigung für Hinterbliebenenrenten?

Fakten auf einen Blick

  • Bescheinigung über bezogene Rente nicht mehr erforderlich.
  • Daten werden automatisch an das Finanzamt übermittelt.
  • Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro für Alleinstehende, 24.192 Euro für Verheiratete.

Obwohl die allgemeine Bescheinigung über die bezogene Rente nicht mehr erforderlich ist, gibt es Situationen, in denen Rentner dennoch eine Bescheinigung benötigen, insbesondere wenn es um Hinterbliebenenrenten geht. In solchen Fällen muss die Versicherungsnummer des Verstorbenen angegeben werden, um die Bescheinigung zu beantragen. Diese Bescheinigung kann über den Online-Service der Deutschen Rentenversicherung kostenlos angefordert werden.

Die DRV empfiehlt, die Bescheinigung online zu beantragen, um lange Wartezeiten am Telefon zu vermeiden. Einmal beantragt, wird die Bescheinigung in den Folgejahren automatisch bis Ende Februar zugesendet, was den Prozess weiter vereinfacht.

Praktische Tipps für Rentner bei der Steuererklärung

Tipp: Rentner sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen ihrer Steuererklärung vertraut machen. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen und Informationen zusammenzustellen, um eine reibungslose Abgabe der Steuererklärung zu gewährleisten. Auch wenn die Bescheinigung über die bezogene Rente nicht mehr erforderlich ist, können Rentner dennoch von der Information profitieren, um ihre mögliche Rückerstattung zu berechnen.

Die Nutzung von Steuerprogrammen, wie Elster, kann Rentnern helfen, ihre Steuererklärung effizient zu erstellen. Diese Programme bieten oft hilfreiche Funktionen, um die Steuerlast zu berechnen und mögliche Rückerstattungen zu ermitteln. Es ist wichtig, alle Einkünfte, einschließlich Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, korrekt anzugeben, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Fazit

Rentner bei der Steuererklärung
Symbolbild: Rentner bei der Steuererklärung · Foto: Helena Lopes / Pexels

Die neue Regelung zur Steuererklärung für Rentner, die die Bescheinigung über die bezogene Rente überflüssig macht, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Sie reduziert den bürokratischen Aufwand und erleichtert Rentnern die Abgabe ihrer Steuererklärung. Dennoch bleibt es wichtig, sich über die eigenen steuerlichen Verpflichtungen im Klaren zu sein und alle relevanten Informationen rechtzeitig zusammenzustellen. Mit der richtigen Vorbereitung können Rentner sicherstellen, dass sie ihre Steuererklärung problemlos einreichen und mögliche Rückerstattungen erhalten.

Häufige Fragen

Warum ist die Bescheinigung über die Rente nicht mehr nötig?
Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt, wodurch die Bescheinigung überflüssig wird.
Wann muss ein Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Eine Steuererklärung ist erforderlich, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag für 2025?
Der Grundfreibetrag liegt für Alleinstehende bei 12.096 Euro und für Verheiratete bei 24.192 Euro.
Was passiert, wenn ich die Bescheinigung für eine Hinterbliebenenrente benötige?
In diesem Fall muss die Versicherungsnummer des Verstorbenen angegeben werden, um die Bescheinigung zu beantragen.
Wie kann ich die Bescheinigung anfordern?
Die Bescheinigung kann kostenlos über den Online-Service der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.

Quellen: Google News

Symbolbild: Rentner bei der Steuererklärung · Foto: Kampus Production / Pexels

Carolin Berger
Carolin Berger
Carolin Berger schreibt über alles rund um die persönliche Finanzplanung: Sparen, Budgetieren und der Umgang mit dem eigenen Geld im Alltag. Ihr ist wichtig, dass Finanzthemen niemanden überfordern, sondern praktisch und nachvollziehbar bleiben. In ihren Beiträgen verbindet sie konkrete Tipps mit einem realistischen Blick auf das, was im Alltag tatsächlich umsetzbar ist.
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