⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 10.08.2026
Im Jahr 2026 gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerlast auf Immobilien zu senken. Durch gezielte Maßnahmen und aktuelle steuerliche Regelungen können Eigentümer von Immobilien erheblich profitieren.
- BMF-Schreiben klärt steuerliche Behandlung von Sanierungskosten.
- Erhaltungsaufwand sofort abziehbar, Herstellungskosten über AfA.
- Energetische Sanierungen bieten hohe Steuerermäßigungen.
Im Jahr 2026 gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerlast auf Immobilien zu senken. Durch gezielte Maßnahmen und aktuelle steuerliche Regelungen können Eigentümer von Immobilien erheblich profitieren. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26. Januar 2026 ein neues Schreiben veröffentlicht, das wichtige Klarstellungen zur steuerlichen Behandlung von Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen bei Immobilien bietet. Diese Regelungen sind besonders relevant für Eigentümer, die in den kommenden Jahren Sanierungsmaßnahmen planen.
Was ist das BMF-Schreiben 2026?

Das BMF-Schreiben 2026 ersetzt die bisherigen Regelungen aus 2003 und 2017 und bringt wesentliche Änderungen mit sich. Es definiert klar, welche Kosten als Erhaltungsaufwand sofort abziehbar sind und welche als Herstellungskosten aktiviert werden müssen. Diese Unterscheidung ist entscheidend, da sie die steuerliche Belastung erheblich beeinflussen kann. Insbesondere für Immobilienbesitzer, die Sanierungsmaßnahmen planen, ist es wichtig, die neuen Regelungen zu verstehen und anzuwenden.
Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten
Ein zentraler Punkt des BMF-Schreibens ist die Unterscheidung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten. Erhaltungsaufwand, wie beispielsweise Dachreparaturen oder Malerarbeiten, kann im Zahlungsjahr zu 100% abgezogen werden. Im Gegensatz dazu müssen Herstellungskosten, die durch Maßnahmen zur Standardhebung oder wesentliche Verbesserungen entstehen, über die Abschreibung (AfA) aktiviert werden. Dies bedeutet, dass diese Kosten nur über einen längeren Zeitraum steuerlich geltend gemacht werden können.
Die 15%-Grenze bei Sanierungskosten
- Neues BMF-Schreiben vom 26. Januar 2026 veröffentlicht.
- Beobachtungszeitraum für Sanierungskosten auf 3 Jahre verkürzt.
- Steuerermäßigung von 20% für energetische Maßnahmen möglich.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die 15%-Grenze für Sanierungskosten. Wenn Eigentümer innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Erwerb einer Immobilie Sanierungsmaßnahmen durchführen, müssen sie darauf achten, dass die Netto-Sanierungskosten 15% der Anschaffungskosten nicht überschreiten. Andernfalls werden alle Kosten rückwirkend als anschaffungsnahe Herstellungskosten behandelt, was die steuerliche Absetzbarkeit einschränkt. Diese Regelung hat erhebliche Auswirkungen auf die Planung von Sanierungsprojekten und sollte daher frühzeitig berücksichtigt werden.
Energetische Sanierungen und Steuerermäßigungen
Energetische Sanierungen bieten Eigentümern die Möglichkeit, von hohen Steuerermäßigungen zu profitieren. Nach § 35c EStG können Eigentümer 20% der Aufwendungen für energetische Maßnahmen über drei Jahre verteilt absetzen, wobei der Höchstbetrag bei 40.000 Euro liegt. Diese Regelung gilt für Maßnahmen, die von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und die zu einer signifikanten Verbesserung der Energieeffizienz führen. Es ist wichtig, dass die Maßnahmen ordnungsgemäß dokumentiert und die entsprechenden Bescheinigungen vorliegen.
Praktische Tipps zur Steueroptimierung
Fazit

Die steuerlichen Regelungen für Immobilienbesitzer haben sich im Jahr 2026 erheblich verändert. Durch das neue BMF-Schreiben und die klaren Vorgaben zur Unterscheidung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten können Eigentümer gezielt ihre Steuerlast senken. Insbesondere die 15%-Grenze und die Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzbarkeit von energetischen Sanierungen bieten Potenzial zur Steueroptimierung. Eine frühzeitige Planung und Beratung sind hierbei unerlässlich.
Häufige Fragen
Was ist das BMF-Schreiben 2026?
Wie kann ich Sanierungskosten steuerlich absetzen?
Welche Maßnahmen sind steuerlich absetzbar?
Was bedeutet die 15%-Grenze bei Sanierungskosten?
Wie kann ich von der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen profitieren?
Quellen: Google News
Symbolbild: Steuertipps für Immobilienbesitzer 2026 · Foto: Valentin Ivantsov / Pexels


