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Steuertipp: So senken Sie die Steuer auf Ihre Immobilie

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⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 10.08.2026

Im Jahr 2026 gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerlast auf Immobilien zu senken. Durch gezielte Maßnahmen und aktuelle steuerliche Regelungen können Eigentümer von Immobilien erheblich profitieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • BMF-Schreiben klärt steuerliche Behandlung von Sanierungskosten.
  • Erhaltungsaufwand sofort abziehbar, Herstellungskosten über AfA.
  • Energetische Sanierungen bieten hohe Steuerermäßigungen.

Im Jahr 2026 gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerlast auf Immobilien zu senken. Durch gezielte Maßnahmen und aktuelle steuerliche Regelungen können Eigentümer von Immobilien erheblich profitieren. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26. Januar 2026 ein neues Schreiben veröffentlicht, das wichtige Klarstellungen zur steuerlichen Behandlung von Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen bei Immobilien bietet. Diese Regelungen sind besonders relevant für Eigentümer, die in den kommenden Jahren Sanierungsmaßnahmen planen.

Was ist das BMF-Schreiben 2026?

Steuertipps für Immobilienbesitzer 2026
Symbolbild: Steuertipps für Immobilienbesitzer 2026 · Foto: alpha innotec / Pexels

Das BMF-Schreiben 2026 ersetzt die bisherigen Regelungen aus 2003 und 2017 und bringt wesentliche Änderungen mit sich. Es definiert klar, welche Kosten als Erhaltungsaufwand sofort abziehbar sind und welche als Herstellungskosten aktiviert werden müssen. Diese Unterscheidung ist entscheidend, da sie die steuerliche Belastung erheblich beeinflussen kann. Insbesondere für Immobilienbesitzer, die Sanierungsmaßnahmen planen, ist es wichtig, die neuen Regelungen zu verstehen und anzuwenden.

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Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten

Ein zentraler Punkt des BMF-Schreibens ist die Unterscheidung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten. Erhaltungsaufwand, wie beispielsweise Dachreparaturen oder Malerarbeiten, kann im Zahlungsjahr zu 100% abgezogen werden. Im Gegensatz dazu müssen Herstellungskosten, die durch Maßnahmen zur Standardhebung oder wesentliche Verbesserungen entstehen, über die Abschreibung (AfA) aktiviert werden. Dies bedeutet, dass diese Kosten nur über einen längeren Zeitraum steuerlich geltend gemacht werden können.

Die 15%-Grenze bei Sanierungskosten

Fakten auf einen Blick

  • Neues BMF-Schreiben vom 26. Januar 2026 veröffentlicht.
  • Beobachtungszeitraum für Sanierungskosten auf 3 Jahre verkürzt.
  • Steuerermäßigung von 20% für energetische Maßnahmen möglich.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die 15%-Grenze für Sanierungskosten. Wenn Eigentümer innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Erwerb einer Immobilie Sanierungsmaßnahmen durchführen, müssen sie darauf achten, dass die Netto-Sanierungskosten 15% der Anschaffungskosten nicht überschreiten. Andernfalls werden alle Kosten rückwirkend als anschaffungsnahe Herstellungskosten behandelt, was die steuerliche Absetzbarkeit einschränkt. Diese Regelung hat erhebliche Auswirkungen auf die Planung von Sanierungsprojekten und sollte daher frühzeitig berücksichtigt werden.

Energetische Sanierungen und Steuerermäßigungen

Energetische Sanierungen bieten Eigentümern die Möglichkeit, von hohen Steuerermäßigungen zu profitieren. Nach § 35c EStG können Eigentümer 20% der Aufwendungen für energetische Maßnahmen über drei Jahre verteilt absetzen, wobei der Höchstbetrag bei 40.000 Euro liegt. Diese Regelung gilt für Maßnahmen, die von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und die zu einer signifikanten Verbesserung der Energieeffizienz führen. Es ist wichtig, dass die Maßnahmen ordnungsgemäß dokumentiert und die entsprechenden Bescheinigungen vorliegen.

Praktische Tipps zur Steueroptimierung

Tipp: Eigentümer sollten sich frühzeitig über die steuerlichen Möglichkeiten informieren und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuziehen. Eine sorgfältige Planung der Sanierungsmaßnahmen kann dazu beitragen, die steuerliche Belastung zu minimieren. Zudem sollten Eigentümer darauf achten, dass sie keine steuerlichen Vorteile doppelt in Anspruch nehmen, da dies zu Problemen mit dem Finanzamt führen kann.

Fazit

Steuertipps für Immobilienbesitzer 2026
Symbolbild: Steuertipps für Immobilienbesitzer 2026 · Foto: Monstera Production / Pexels

Die steuerlichen Regelungen für Immobilienbesitzer haben sich im Jahr 2026 erheblich verändert. Durch das neue BMF-Schreiben und die klaren Vorgaben zur Unterscheidung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten können Eigentümer gezielt ihre Steuerlast senken. Insbesondere die 15%-Grenze und die Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzbarkeit von energetischen Sanierungen bieten Potenzial zur Steueroptimierung. Eine frühzeitige Planung und Beratung sind hierbei unerlässlich.

Häufige Fragen

Was ist das BMF-Schreiben 2026?
Das BMF-Schreiben vom 26. Januar 2026 regelt die steuerliche Behandlung von Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen bei Immobilien und ersetzt frühere Regelungen.
Wie kann ich Sanierungskosten steuerlich absetzen?
Sanierungskosten können abgesetzt werden, wenn sie in den ersten drei Jahren nach Erwerb der Immobilie 15% der Anschaffungskosten nicht überschreiten. Andernfalls gelten sie als Herstellungskosten.
Welche Maßnahmen sind steuerlich absetzbar?
Erhaltungsaufwand wie Dachreparaturen oder Heizungswartungen sind sofort abziehbar. Energetische Maßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
Was bedeutet die 15%-Grenze bei Sanierungskosten?
Die 15%-Grenze bezieht sich auf die Netto-Sanierungskosten im Verhältnis zu den Anschaffungskosten der Immobilie. Wird diese Grenze überschritten, gelten die Kosten als anschaffungsnahe Herstellungskosten.
Wie kann ich von der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen profitieren?
Eigentümer können 20% der Aufwendungen für energetische Sanierungen über drei Jahre verteilt absetzen, wenn die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.

Quellen: Google News

Symbolbild: Steuertipps für Immobilienbesitzer 2026 · Foto: Valentin Ivantsov / Pexels

Tobias Reinhardt
Tobias Reinhardt
Tobias Reinhardt schreibt über Geldanlage, ETFs und Steuern. Er legt Wert auf einen langfristigen, kostenbewussten Blick auf das Investieren und erklärt Strategien so, dass sie auch für Einsteiger nachvollziehbar bleiben. In seinen Beiträgen geht es ihm weniger um schnelle Gewinne als um fundierte, langfristige Entscheidungen.
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