⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 18.06.2026
Steuerprofi Sascha Matussek gibt wertvolle Tipps, wie Immobilienbesitzer ihre Steuerlast erheblich senken können. In Zeiten steigender Zinsen und Inflation ist es wichtiger denn je, die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.
- Steuerliche Absetzbarkeit von Werbungskosten nutzen
- Abschreibungsmöglichkeiten für Immobilien kennen
- Neues Jahressteuergesetz 2026 beachten
In der aktuellen wirtschaftlichen Lage, geprägt von steigenden Zinsen und einer hohen Inflation, ist es für Immobilienbesitzer von entscheidender Bedeutung, ihre Steuerlast zu optimieren. Steuerprofi Sascha Matussek hat in einem aktuellen Beitrag wertvolle Tipps gegeben, wie Eigentümer von Immobilien ihre Steuerlast erheblich senken können. Diese Tipps sind besonders relevant, da das Jahressteuergesetz 2026 neue Regelungen einführt, die für viele Immobilienbesitzer von Bedeutung sind.
Wer ist Sascha Matussek?

Sascha Matussek ist ein erfahrener Steuerberater, der sich auf die steuerliche Beratung von Immobilienbesitzern spezialisiert hat. In seiner Rolle als Steuerprofi hat er zahlreiche Eigentümern geholfen, ihre Steuerlast durch gezielte Maßnahmen zu reduzieren. Matussek betont, dass viele Immobilienbesitzer oft nicht alle Möglichkeiten zur Steueroptimierung ausschöpfen, was zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen kann.
Wie können Immobilienbesitzer Steuern sparen?
Eine der effektivsten Methoden, um Steuern zu sparen, ist die Nutzung von Werbungskosten. Diese Kosten können direkt von den Mieteinnahmen abgezogen werden, was die steuerliche Belastung erheblich senkt. Zu den absetzbaren Werbungskosten zählen unter anderem Verwaltungskosten, Instandhaltungen, Zinsen für Kredite sowie Gebühren, die im Zusammenhang mit der Immobilie stehen. Matussek empfiehlt, alle relevanten Belege sorgfältig zu sammeln und zu dokumentieren, um die Absetzbarkeit zu gewährleisten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Abschreibung von Immobilien. Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es Eigentümern, den Wertverlust ihrer Immobilie steuerlich geltend zu machen. Matussek weist darauf hin, dass die AfA nur auf den Gebäudeanteil des Kaufpreises berechnet wird, nicht auf den Grundstückswert. Daher ist eine präzise Kaufpreisaufteilung zwischen Gebäude und Grundstück entscheidend für die steuerliche Optimierung.
Neues Jahressteuergesetz 2026
- Datum: 17.06.2026
- Steuerprofi: Sascha Matussek
- Abschreibung: bis zu 5% Sonderabschreibung möglich
- Zinssatz für Steuernachforderungen: 0,30% ab 2027
Das Jahressteuergesetz 2026, das am 19. Mai 2026 veröffentlicht wurde, bringt einige wesentliche Änderungen für Immobilienbesitzer mit sich. Eine der zentralen Neuerungen ist die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken. Künftig müssen Eigentümer den Gebäudewert vom Bodenwert klar trennen, da nur der Gebäudeanteil abgeschrieben werden kann. Diese Regelung soll mehr Klarheit und Rechtssicherheit für Immobilienbesitzer schaffen.
Zusätzlich wird der Zinssatz für Steuernachforderungen ab 2027 von 0,15% auf 0,30% steigen, was die finanzielle Belastung für Steuerzahler erhöhen wird. Matussek warnt, dass dies ein wichtiges Signal für alle Eigentümer ist, die mit Steuerbescheiden rechnen müssen. Eine rechtzeitige und korrekte Steuererklärung kann hier bares Geld sparen.
Abschreibungsmöglichkeiten für Vermieter
Vermieter profitieren von einem gestaffelten System der Abschreibung. Die lineare Abschreibung beträgt in der Regel 2% bis 3% pro Jahr, abhängig vom Fertigstellungsjahr der Immobilie. Darüber hinaus bleibt die Sonderabschreibung nach § 7b EStG erhalten, die es Vermietern ermöglicht, in den ersten vier Jahren nach Erwerb einer Immobilie bis zu 5% der Anschaffungskosten abzusetzen. Diese Regelung gilt für Bauanträge, die zwischen September 2018 und Dezember 2021 sowie erneut ab Januar 2023 bis Oktober 2029 gestellt wurden.
Ein wichtiger Hinweis von Matussek ist, dass Vermieter darauf achten sollten, ihre Immobilien mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken zu vermieten, um die steuerlichen Vorteile nicht zu gefährden. Ein vorzeitiger Auszug könnte die Steuervorteile rückwirkend gefährden, was für viele Eigentümer eine unerwartete finanzielle Belastung darstellen kann.
Tipps zur Steueroptimierung
Um die Steuerlast weiter zu optimieren, empfiehlt Matussek, alle Werbungskosten vollständig und belegt zu erfassen. Dazu zählen nicht nur die offensichtlichen Kosten wie Reparaturen und Instandhaltungen, sondern auch weniger bekannte Posten wie Fortbildungskosten oder Mitgliedsbeiträge zu Immobilienverbänden. Diese Ausgaben können sich schnell summieren und die steuerliche Belastung erheblich reduzieren.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die anschaffungsnahe Herstellungskosten-Regelung. Wenn die Renovierungskosten innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf 15% des Gebäudekaufpreises übersteigen, dürfen diese nicht sofort als Erhaltungsaufwand abgezogen werden. Stattdessen müssen sie über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden, was für viele Sanierer ein teurer Fallstrick sein kann.
Fazit

Die Tipps von Steuerprofi Sascha Matussek bieten Immobilienbesitzern wertvolle Ansätze zur Steueroptimierung. In Zeiten steigender Zinsen und Inflation ist es wichtiger denn je, die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Durch die gezielte Nutzung von Werbungskosten, Abschreibungen und die Beachtung der neuen Regelungen im Jahressteuergesetz 2026 können Eigentümer ihre Steuerlast erheblich senken. Es lohnt sich, die verschiedenen Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die maximalen Steuervorteile zu nutzen.
Häufige Fragen
Wie kann ich mit Immobilien Steuern sparen?
Was ist die Sonderabschreibung nach § 7b EStG?
Welche Werbungskosten kann ich absetzen?
Was ändert sich mit dem Jahressteuergesetz 2026?
Wie beeinflusst die Inflation meine Immobilieninvestitionen?
Quellen: Google News
Symbolbild: Steuern sparen mit Immobilien · Foto: Monstera Production / Pexels


