⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 05.06.2026
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Vermögenseinziehung bei Cum-Ex-Leerverkäufern erleichtert. Dies ist ein entscheidender Schritt im Kampf gegen Steuerhinterziehung.
- Neuer Gesetzentwurf zur Vermögenseinziehung bei Cum-Ex-Leerverkäufern
- Schaden durch Cum-Ex-Geschäfte wird auf 10 bis 12 Milliarden Euro geschätzt
- Bundesrat beschließt Gesetzesinitiative am 8. Mai 2026
Am 10. März 2026 hat das Land Hessen eine bedeutende Initiative zur Stärkung der Vermögensabschöpfung bei Cum-Ex-Leerverkäufen in den Bundesrat eingebracht. Diese Initiative zielt darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, um die Rückholung illegaler Gewinne aus komplexen Steuerhinterziehungen zu erleichtern. Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 den Gesetzentwurf beschlossen, der nun im Bundestag zur Abstimmung steht.
Was sind Cum-Ex-Leerverkäufe?

Cum-Ex-Leerverkäufe sind Finanztransaktionen, die in den Jahren von 2006 bis 2011 in Deutschland weit verbreitet waren. Bei diesen Geschäften werden Aktien um den Dividendenstichtag herum zwischen verschiedenen Akteuren hin- und hergeschoben, um sich mehrfach Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen. Diese Praktiken haben zu erheblichen finanziellen Schäden für den deutschen Staat geführt, die auf schätzungsweise 10 bis 12 Milliarden Euro beziffert werden.
Die Rolle der Leerverkäufer ist dabei entscheidend, da sie Aktien, die ihnen nicht gehören, weiterreichen und somit die Rückerstattung von Steuern manipulieren. Diese Geschäfte sind nicht nur komplex, sondern auch rechtlich problematisch, da sie oft über ausländische Gesellschaften abgewickelt werden, was die Nachverfolgung und Einziehung von Gewinnen erschwert.
Der neue Gesetzentwurf im Detail
Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass die Einziehung von Vermögensvorteilen auch bei Dritten möglich ist, die diese ‚für die Tat‘ erlangt haben. Bisher war dies nur für Erträge möglich, die ‚durch die Tat‘ erzielt wurden. Diese Unterscheidung hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass viele Gewinne von Leerverkäufern nicht eingezogen werden konnten, da diese oft bereits vor der eigentlichen Tat bezahlt wurden.
Die Initiative zielt darauf ab, diese rechtlichen Lücken zu schließen und die Strafverfolgungsbehörden in ihrer Arbeit zu unterstützen. Justizminister Christian Heinz aus Hessen betonte, dass es wichtig sei, die Profite aus Steuerbetrügereien konsequent abzuschöpfen, um die Integrität des Steuersystems zu wahren.
Hintergrund der Initiative
- Datum: 10. März 2026
- Schaden durch Cum-Ex: 10 bis 12 Milliarden Euro
- Bundesrat beschließt Gesetzentwurf am 8. Mai 2026
Die Initiative zur Stärkung der Vermögensabschöpfung ist eine Reaktion auf die wiederholten Probleme, die bei der Verfolgung von Cum-Ex-Geschäften aufgetreten sind. Der Bundesgerichtshof hatte bereits im Jahr 2025 festgestellt, dass die bestehende Rechtslage unzureichend ist und eine unterschiedliche Behandlung von ‚durch‘ und ‚für‘ die Tat erlangten Vermögensvorteilen nicht gewollt war. Dies hat die Gesetzgeber dazu veranlasst, aktiv zu werden und die notwendigen Änderungen vorzunehmen.
Die Reform wird von vielen Experten als wichtiger Schritt angesehen, um die Strafverfolgung von Steuerhinterziehung zu verbessern und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Anne Brorhilker, ehemalige Chefermittlerin der Staatsanwaltschaft Köln, bezeichnete die Reform als einen entscheidenden Schritt zur Schließung einer rechtlichen Lücke im Strafgesetzbuch.
Die Auswirkungen auf die Finanzmärkte
Die Einführung dieser neuen Regelungen könnte weitreichende Auswirkungen auf die Finanzmärkte haben. Banken und Finanzinstitute, die in Cum-Ex-Geschäfte verwickelt sind, müssen sich auf strengere Kontrollen und mögliche Rückforderungen einstellen. Dies könnte dazu führen, dass solche Geschäfte unattraktiver werden und die Marktteilnehmer ihre Strategien überdenken müssen.
Die Reform könnte auch das Vertrauen in die Finanzmärkte stärken, da sie ein klares Signal sendet, dass Steuerhinterziehung nicht toleriert wird. Dies könnte langfristig zu einer stabileren und transparenteren Marktumgebung führen, was sowohl für Investoren als auch für die Allgemeinheit von Vorteil ist.
Reaktionen auf die Gesetzesinitiative
Die Reaktionen auf die Gesetzesinitiative sind überwiegend positiv. Viele Politiker und Experten begrüßen die Initiative als notwendigen Schritt zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Christian Heinz, der hessische Justizminister, betonte die Bedeutung der Reform für die staatlichen Einnahmen und die Notwendigkeit, die Profite aus illegalen Geschäften abzuschöpfen.
Die breite Zustimmung im Bundesrat zeigt, dass es einen gemeinsamen politischen Willen gibt, gegen Steuerbetrug vorzugehen. Dies könnte auch dazu führen, dass weitere Reformen im Bereich der Steuerpolitik und der Finanzregulierung in Zukunft in Angriff genommen werden.
Fazit

Die Initiative zur Stärkung der Vermögensabschöpfung bei Cum-Ex-Leerverkäufern stellt einen wichtigen Fortschritt im Kampf gegen Steuerhinterziehung dar. Mit der Möglichkeit, auch Gewinne von Dritten einzuziehen, wird die rechtliche Grundlage für die Strafverfolgung verbessert. Die Reform könnte nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, sondern auch das Vertrauen in die Finanzmärkte stärken. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundestag über den Gesetzentwurf entscheiden wird und welche weiteren Schritte in der Bekämpfung von Steuerbetrug unternommen werden.
Häufige Fragen
Was sind Cum-Ex-Leerverkäufe?
Wie hoch ist der Schaden durch Cum-Ex-Geschäfte?
Was sieht der neue Gesetzentwurf vor?
Wann wurde der Gesetzentwurf beschlossen?
Welche Rolle spielen Leerverkäufer bei Cum-Ex-Geschäften?
Quellen: Google News
Symbolbild: Vermögenseinziehung bei Cum-Ex-Leerverkäufern · Foto: Pixabay / Pexels


