⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 02.09.2026
Erben können 2026 Bestattungskosten unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzen. Dies bietet eine wichtige finanzielle Entlastung in wirtschaftlich unsicheren Zeiten.
- Bestattungskosten können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.
- Erben haben Anspruch auf einen Erbfallkosten-Pauschbetrag von 15.000 Euro.
- Nur Kosten, die die zumutbare Eigenbelastung übersteigen, sind absetzbar.
Im Jahr 2026 stehen Erben vor der Herausforderung, die Bestattungskosten steuerlich geltend zu machen. Diese Kosten können unter bestimmten Bedingungen sowohl in der Einkommensteuer als auch in der Erbschaftsteuer abgesetzt werden. Die steuerliche Absetzbarkeit von Bestattungskosten ist besonders relevant in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit, wo jeder Euro zählt.
Was sind Bestattungskosten?

Bestattungskosten umfassen alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Beerdigung einer verstorbenen Person anfallen. Dazu gehören die Gebühren für den Bestatter, die Kosten für den Sarg oder die Urne, Friedhofsgebühren, Trauerfeierlichkeiten sowie weitere damit verbundene Dienstleistungen. Diese Ausgaben können für die Erben eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, insbesondere wenn der Nachlass nicht ausreicht, um diese Kosten zu decken.
Die Erben sind gesetzlich verpflichtet, die Bestattungskosten zu übernehmen, was bedeutet, dass sie in der Regel die finanziellen Mittel aufbringen müssen, um die Beerdigung zu organisieren. In vielen Fällen kann dies zu einer zusätzlichen Belastung führen, insbesondere in wirtschaftlich angespannten Zeiten, in denen auch die Inflation und steigende Lebenshaltungskosten eine Rolle spielen.
Steuerliche Absetzbarkeit von Bestattungskosten
Erben können Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastung in ihrer Einkommensteuererklärung absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kosten selbst getragen wurden, der Nachlass nicht ausreicht und die Ausgaben die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Das Finanzamt erkennt in der Regel bis zu 7.500 Euro als angemessen an. Diese Regelung ist besonders relevant für Erben, die möglicherweise in einer finanziellen Notlage sind und die Kosten nicht aus dem Nachlass decken können.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Erbfallkosten-Pauschbetrag, der seit dem 1. Januar 2025 auf 15.000 Euro erhöht wurde. Dieser Pauschbetrag kann von Erben ohne Nachweis geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass Erben automatisch diesen Betrag abziehen können, ohne Belege für die tatsächlich angefallenen Kosten vorlegen zu müssen. Dies erleichtert den Prozess erheblich und bietet eine finanzielle Entlastung in einer ohnehin schwierigen Zeit.
Welche Kosten sind absetzbar?
- Erbfallkosten-Pauschbetrag: 15.000 Euro seit 01.01.2025
- Absetzbare Bestattungskosten bis 7.500 Euro
- Zumutbare Eigenbelastung variiert je nach Einkommen
Zu den absetzbaren Bestattungskosten zählen unter anderem:
- Leistungen des Bestattungsunternehmens (Organisation, hygienische Versorgung, Überführung)
- Sarg oder Urne
- Trauerdruck (Todesanzeige, Trauerkarten, Dankkarten)
- Friedhofsgebühren (Grabnutzung, Bestattungs- und Trauerfeiergebühren)
- Erstanlage der Grabstätte und Grabmal (Grabstein, Inschrift, Erstbepflanzung)
- Sterbeurkunde und weitere notwendige Dokumente
- Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der Organisation der Bestattung anfallen
Es ist wichtig, alle Rechnungen und Belege sorgfältig aufzubewahren, um die Absetzbarkeit der Kosten nachweisen zu können. Dies ist besonders relevant, da das Finanzamt nur die „angemessenen“ Bestattungskosten anerkennt, was bedeutet, dass Luxusausgaben in der Regel nicht absetzbar sind.
Welche Kosten sind nicht absetzbar?
Es gibt jedoch auch Kosten, die nicht steuerlich absetzbar sind. Dazu gehören:
- Leichenschmaus oder Trauerkaffee, da diese als Bewirtung gelten
- Laufende Grabpflege, die nach der Erstanlage anfällt
- Trauerkleidung, auch wenn sie nur für die Beerdigung gekauft wurde
- Reise- und Übernachtungskosten der Gäste
- Einzahlungen in einen Vorsorgevertrag zu Lebzeiten
- Einzahlungen auf ein Grabpflegekonto
Diese Ausgaben werden vom Finanzamt nicht anerkannt, da sie als private Kosten gelten und nicht direkt mit der Bestattung in Verbindung stehen.
Tipps zur steuerlichen Absetzbarkeit von Bestattungskosten
- Tragen Sie die abzugsfähigen Bestattungskosten in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ unter „Andere Aufwendungen“ ein.
- Bewahren Sie alle Rechnungen auf: Bestatter, Friedhof, Grabmal, Trauerdruck, Trauerredner und weitere Dienstleistungen.
- Legen Sie eine Aufstellung des Nachlasses bei, einschließlich Bankguthaben und Sterbegeld.
Diese Schritte sind entscheidend, um sicherzustellen, dass das Finanzamt die Kosten anerkennt und es keine Rückfragen oder Probleme gibt.
Fazit

Die steuerliche Absetzbarkeit von Bestattungskosten ist ein wichtiges Thema für Erben, insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Mit dem Erbfallkosten-Pauschbetrag von 15.000 Euro und der Möglichkeit, bestimmte Kosten als außergewöhnliche Belastungen abzusetzen, können Erben eine erhebliche finanzielle Entlastung erfahren. Es ist jedoch entscheidend, die genauen Anforderungen und Bedingungen zu kennen, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.
Häufige Fragen
Welche Bestattungskosten können abgesetzt werden?
Was ist der Erbfallkosten-Pauschbetrag?
Wie wird die zumutbare Eigenbelastung berechnet?
Welche Kosten sind nicht absetzbar?
Wie kann ich Bestattungskosten in der Steuererklärung angeben?
Quellen: Google News
Symbolbild: Bestattungskosten und steuerliche Absetzbarkeit · Foto: Pavel Danilyuk / Pexels


