⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 17.09.2026
Ab 2027 wird die Besteuerung von Gewinnen aus Kryptowährungen in Deutschland grundlegend reformiert. Anleger sollten sich jetzt auf die neuen Regelungen vorbereiten.
- Ab 2027 pauschale Besteuerung von Krypto-Gewinnen mit 25%
- Altbestände bleiben im bisherigen System
- Verluste können in bestimmten Zeiträumen vorgetragen werden
Im September 2026 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) einen Referentenentwurf zur Reform der Besteuerung von Kryptowährungen vorgelegt, der ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Diese Reform bringt grundlegende Änderungen für Anleger mit sich, insbesondere in Bezug auf die Besteuerung von Gewinnen und Verlusten aus dem Handel mit Kryptowährungen. Die neuen Regelungen sind von großer Bedeutung für alle, die in diesem Bereich aktiv sind, da sie die steuerliche Behandlung von Krypto-Gewinnen und -Verlusten erheblich beeinflussen werden.
Was ändert sich beim Krypto-Verlustvortrag ab 2027?

Die zentrale Neuerung besteht darin, dass Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden. Dies bedeutet, dass sie pauschal mit einem Steuersatz von 25% besteuert werden, was zusammen mit dem Solidaritätszuschlag einen effektiven Steuersatz von etwa 26,375% ergibt. Diese Regelung gilt unabhängig von der Haltedauer der Kryptowährungen, was einen signifikanten Unterschied zu den bisherigen Regelungen darstellt, bei denen Gewinne nur nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei waren.
Für Anleger bedeutet dies, dass sie ihre Krypto-Gewinne ab 2027 deutlich einfacher versteuern können, da die Komplexität der bisherigen Regelungen entfällt. Allerdings müssen sie sich auch bewusst sein, dass Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen nur bis zur Höhe der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im gleichen Kalenderjahr ausgeglichen werden dürfen. Dies ist eine wichtige Einschränkung, die Anleger beachten sollten.
Wie werden Altbestände behandelt?
Eine der wichtigsten Fragen, die sich Anleger stellen, betrifft die Behandlung von Altbeständen. Kryptowährungen, die vor dem 31. Dezember 2026 angeschafft wurden, bleiben im bisherigen Besteuerungssystem. Das bedeutet, dass für diese Altbestände die Regelungen des § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) weiterhin gelten. Gewinne aus dem Verkauf dieser Altbestände innerhalb der einjährigen Haltefrist sind weiterhin steuerpflichtig, während Gewinne nach Ablauf dieser Frist steuerfrei bleiben.
Diese Regelung bietet Anlegern, die bereits in Kryptowährungen investiert haben, eine gewisse Planungssicherheit. Sie können ihre Altbestände weiterhin nach den bisherigen steuerlichen Vorgaben verwalten, während sie gleichzeitig die neuen Regelungen für neu erworbene Kryptowährungen ab 2027 berücksichtigen müssen.
Verluste und deren Verrechnung
- Referentenentwurf des BMF: Gewinne aus Kryptowerten ab 2027 mit 25% besteuert
- Bitcoin-Kurs am 16. September 2026: 75.887 US-Dollar
- Verluste aus 2026 können gegen Gewinne aus 2025 oder 2027 vorgetragen werden
Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen Regelungen ist die Möglichkeit, Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen vorzutragen. Verluste, die im Jahr 2026 realisiert werden, können gegen Gewinne aus dem Jahr 2025 oder gegen Gewinne aus 2027 und später vorgetragen werden, solange diese Gewinne ebenfalls aus privaten Veräußerungsgeschäften stammen. Dies bedeutet, dass Anleger strategisch planen können, um ihre Steuerlast zu optimieren.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Verluste nicht gegen andere Einkunftsarten, wie beispielsweise Gehalt oder Mieteinnahmen, verrechnet werden können. Diese Einschränkung ist Teil der bestehenden Regelungen und bleibt auch unter dem neuen System bestehen. Anleger sollten sich daher gut überlegen, wie sie ihre Krypto-Transaktionen planen, um die steuerlichen Auswirkungen zu minimieren.
Die Rolle von Staking und Lending
Mit der Reform wird auch die Besteuerung von Erträgen aus Staking und Lending neu geregelt. Diese Erträge sollen künftig als Kapitalerträge behandelt werden und unterliegen somit dem neuen Steuersatz von 25%. Dies ist eine bedeutende Änderung, da viele Anleger in den letzten Jahren vermehrt in Staking und Lending investiert haben, um zusätzliche Erträge aus ihren Krypto-Beständen zu generieren.
Die genaue Ausgestaltung der Regelungen für Staking und Lending wird durch eine Rechtsverordnung festgelegt, die noch in Arbeit ist. Anleger sollten sich daher regelmäßig über die Entwicklungen informieren, um sicherzustellen, dass sie die steuerlichen Anforderungen erfüllen und keine unerwarteten Steuerlasten entstehen.
Praktische Tipps für Anleger
Darüber hinaus ist es ratsam, sich frühzeitig mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um die individuellen steuerlichen Auswirkungen der neuen Regelungen zu besprechen. Ein Steuerberater kann helfen, die besten Strategien zur Verlustverrechnung und zur Optimierung der Steuerlast zu entwickeln.
Fazit

Die geplanten Änderungen zur Besteuerung von Kryptowährungen ab 2027 stellen einen Wendepunkt für Anleger dar. Mit der pauschalen Besteuerung von Gewinnen und der Möglichkeit, Verluste strategisch vorzutragen, wird die steuerliche Behandlung von Krypto-Transaktionen einfacher und transparenter. Anleger sollten sich jedoch bewusst sein, dass die neuen Regelungen auch Herausforderungen mit sich bringen, insbesondere in Bezug auf die Verrechnung von Verlusten. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation sind daher unerlässlich, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.
Häufige Fragen
Was ändert sich beim Krypto-Verlustvortrag ab 2027?
Wie werden Altbestände behandelt?
Was bedeutet der Verlustvortrag für Anleger?
Wie wird die Besteuerung von Staking und Lending geregelt?
Wann tritt die neue Regelung in Kraft?
Quellen: Google News
Symbolbild: Krypto-Verlustvortrag und Steueränderungen · Foto: Rafael Minguet Delgado / Pexels


