⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 19.06.2026
Wenn Schulen aufgrund von Hitzewelle oder Streik schließen, stehen berufstätige Eltern vor großen Herausforderungen. Welche Rechte haben sie in solchen Situationen?
- Hitzefrei wird von Schulen kurzfristig entschieden.
- Eltern haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf bezahlte Freistellung.
- Die Regelungen variieren je nach Arbeitsvertrag.
In den letzten Wochen haben viele Schulen in Deutschland aufgrund der anhaltenden Hitzewelle kurzfristig entschieden, den Unterricht früher zu beenden oder ganz auszusetzen. Diese Entscheidungen stellen berufstätige Eltern vor erhebliche organisatorische Herausforderungen. Doch welche Rechte haben sie in solchen Situationen, und wie können sie sich absichern?
Was ist Hitzefrei?

Hitzefrei bezeichnet die vorzeitige Entlassung von Schülern aus der Schule, wenn die Temperaturen in den Klassenräumen unerträglich werden. Laut den Richtlinien der Deutschen Presse-Agentur liegt die Entscheidung über Hitzefrei im Ermessen der Schulleitung. Ein Richtwert für die Temperatur, ab dem Hitzefrei gewährt werden kann, liegt bei etwa 27 Grad Celsius im Klassenraum. Grundschulen neigen dazu, ihre Schüler früher zu entlassen, während ältere Schüler in weiterführenden Schulen oft länger bleiben müssen.
Rechte der Eltern bei Hitzefrei
Wenn der Unterricht aufgrund von Hitzefrei oder anderen unvorhersehbaren Umständen ausfällt, stellt sich für viele berufstätige Eltern die Frage nach der rechtlichen Absicherung. Nach § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) haben Arbeitnehmer in Ausnahmefällen Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn sie aufgrund persönlicher Gründe, wie der Betreuung ihrer Kinder, kurzfristig nicht arbeiten können. Dieser Anspruch gilt jedoch nur, wenn die Situation unvorhersehbar ist und keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht.
Einschränkungen durch Arbeitsverträge
- Temperaturgrenze für Hitzefrei: 27 Grad
- § 616 BGB: Anspruch auf bezahlte Freistellung
- Keine einheitliche Regelung für Hitzefrei
Ob der Anspruch auf bezahlte Freistellung tatsächlich besteht, hängt stark vom individuellen Arbeitsvertrag ab. Viele Unternehmen schließen den Anspruch nach § 616 BGB vertraglich aus. In solchen Fällen müssen Eltern, die wegen fehlender Kinderbetreuung nicht arbeiten können, auf Urlaubstage, Überstunden oder unbezahlte Freistellung zurückgreifen. Daher ist es ratsam, die eigene Vertragssituation frühzeitig zu prüfen und gegebenenfalls das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen.
Was tun bei längeren Unterrichtsausfällen?
Nicht jeder Unterrichtsausfall bleibt auf einen Tag beschränkt. Streiks, Personalengpässe oder andere Gründe können dazu führen, dass die Betreuung über mehrere Tage ausfällt. In einigen Tarifverträgen, insbesondere im öffentlichen Dienst, sind Regelungen verankert, die bis zu drei bezahlte Tage vorsehen, wenn keine andere Betreuung möglich ist. Darüber hinaus haben gesetzlich versicherte Eltern Anspruch auf sogenannte Kinderkrankentage, die jedoch nur bei Krankheit des Kindes gelten und nicht bei Hitzefrei oder Schulschließungen.
Praktische Tipps für Eltern
Fazit

Die aktuellen Hitzewellen und die damit verbundenen Schulschließungen stellen berufstätige Eltern vor große Herausforderungen. Es ist wichtig, sich über die eigenen Rechte und Möglichkeiten zu informieren, um im Falle von Hitzefrei oder anderen unvorhersehbaren Schulschließungen gut vorbereitet zu sein. Eine enge Kommunikation mit dem Arbeitgeber und die Prüfung des eigenen Arbeitsvertrags sind entscheidend, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Häufige Fragen
Was ist Hitzefrei?
Welche Rechte haben Eltern bei Hitzefrei?
Gibt es eine einheitliche Regelung für Hitzefrei?
Was passiert, wenn der Unterricht länger ausfällt?
Wie sollten Eltern auf kurzfristige Schulschließungen reagieren?
Quellen: finanzen.net
Symbolbild: Schulkinder bei Hitzefrei · Foto: RDNE Stock project / Pexels


