⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 09.09.2026
Abnehmspritzen und -pillen bieten eine Möglichkeit zur Gewichtsreduktion, können jedoch auch die Steuerlast senken. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert.
- Abnehmspritzen kosten bis zu 490 Euro monatlich.
- Steuerliche Absetzbarkeit unter bestimmten Bedingungen möglich.
- Ärztliches Attest ist entscheidend für die Anerkennung.
Abnehmspritzen und -pillen sind in der heutigen Zeit ein beliebtes Mittel zur Gewichtsreduktion. Diese verschreibungspflichtigen Medikamente, die in der Apotheke erhältlich sind, können jedoch auch eine steuerliche Entlastung bieten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Kosten für diese Medikamente in Ihrer Steuererklärung geltend machen können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Was sind Abnehmspritzen und -pillen?

Abnehmspritzen wie Wegovy oder Ozempic sowie Abnehmpillen sind Medikamente, die zur Gewichtsreduktion eingesetzt werden. Diese Mittel sind in der Regel teuer und müssen über einen längeren Zeitraum eingenommen werden, um wirksam zu sein. Die monatlichen Kosten können dabei erheblich sein: Eine Abnehmspritze kann bis zu 490 Euro pro Monat kosten, während Abnehmpillen zwischen 170 und 280 Euro liegen. Diese hohen Ausgaben können für viele Menschen eine finanzielle Belastung darstellen, insbesondere wenn die Krankenkassen in der Regel keine Kostenübernahme anbieten.
Steuerliche Absetzbarkeit von Abnehmspritzen und -pillen
Die gute Nachricht ist, dass die Kosten für Abnehmspritzen und -pillen unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) weist darauf hin, dass die Ausgaben für diese Medikamente steuerlich absetzbar sind, wenn die sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Diese Eigenbelastung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder.
Um die steuerliche Entlastung zu nutzen, müssen die Kosten für die Abnehmspritze oder -pille in der Steuererklärung angegeben werden. Es ist wichtig, alle Belege zu sammeln, nicht nur für die Medikamente selbst, sondern auch für weitere Krankheitskosten, wie Fahrten zu Ärzten oder Therapien. Pro gefahrenem Kilometer können 30 Cent als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden, wenn ein Pkw verwendet wurde.
Ärztliches Attest als entscheidender Faktor
- Kosten für Abnehmspritzen bis zu 490 Euro pro Monat
- Abnehmpillen kosten zwischen 170 und 280 Euro pro Monat
- Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung möglich
Ein entscheidender Faktor für die steuerliche Absetzbarkeit ist das Vorliegen eines ärztlichen Attests. Dieses Attest muss die medizinische Notwendigkeit der Behandlung bestätigen. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Kosten für eine Abnehmspritze nur dann absetzbar sind, wenn sie medizinisch notwendig sind und ein entsprechendes Gutachten vorliegt. Dies bedeutet, dass eine bloße Gewichtsreduktion aus ästhetischen Gründen nicht ausreicht, um die Kosten steuerlich geltend zu machen.
Die rechtliche Lage ist jedoch nicht ganz klar, da das Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig ist. Steuerpflichtige, die die Kosten für Medikamente wie Ozempic geltend machen möchten, sollten daher die Ausgaben in ihrer Steuererklärung angeben und gegebenenfalls Einspruch einlegen, wenn das Finanzamt die Kosten nicht anerkennt.
Finanzielle Auswirkungen und Steuertricks
Die finanziellen Auswirkungen der Abnehmspritzen und -pillen können erheblich sein. Bei einer Familie mit einem Einkommen von 50.000 Euro und jährlichen Kosten von 2.400 Euro für die Medikamente können sich durch die steuerliche Absetzbarkeit Einsparungen von 500 bis 600 Euro ergeben. Diese Einsparungen sind jedoch abhängig von den individuellen Bedingungen und der Höhe der zumutbaren Eigenbelastung.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die Abnehmspritzen nur dann steuerlich absetzbar sind, wenn sie medizinisch zur Behandlung einer Krankheit eingesetzt werden. Dies kann beispielsweise bei Adipositas, Diabetes oder Bluthochdruck der Fall sein. Die genaue Zuordnung der Medikamente zu den jeweiligen Krankheitsbildern ist entscheidend für die Anerkennung durch das Finanzamt.
Zusammenfassung der steuerlichen Absetzbarkeit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kosten für Abnehmspritzen und -pillen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sind. Die wichtigsten Punkte sind:
- Die Kosten müssen die zumutbare Eigenbelastung überschreiten.
- Ein ärztliches Attest ist erforderlich, um die medizinische Notwendigkeit zu bestätigen.
- Die Ausgaben müssen in der Steuererklärung angegeben werden, um die steuerliche Entlastung zu nutzen.
Es ist ratsam, alle Belege sorgfältig zu sammeln und sich gegebenenfalls rechtzeitig über die aktuelle rechtliche Lage zu informieren, insbesondere da das Verfahren beim Bundesfinanzhof noch anhängig ist.
Fazit

Die Abnehmspritzen und -pillen bieten nicht nur eine Möglichkeit zur Gewichtsreduktion, sondern können auch eine steuerliche Entlastung mit sich bringen. Wer die hohen Kosten für diese Medikamente tragen muss, sollte die Chancen zur steuerlichen Absetzbarkeit nutzen und sich über die notwendigen Voraussetzungen informieren. Ein ärztliches Attest und die Überschreitung der zumutbaren Eigenbelastung sind dabei entscheidend.
Häufige Fragen
Kann ich die Kosten für eine Abnehmspritze von der Steuer absetzen?
Was sind die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit?
Wie hoch sind die Kosten für Abnehmspritzen und -pillen?
Was passiert, wenn das Finanzamt die Kosten nicht anerkennt?
Welche weiteren Krankheitskosten sind steuerlich absetzbar?
Quellen: Google News
Symbolbild: Abnehmspritze und -pille: Steuerliche Vorteile · Foto: Mikhail Nilov / Pexels


