⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 25.06.2026
Der Niedersächsische Landtag hat am 23. Juni 2026 eine bedeutende Änderung des Grundsteuergesetzes beschlossen, die es Gemeinden ermöglicht, in besonderen Härtefällen die Grundsteuer ganz oder teilweise zu erlassen.
- Änderung des Grundsteuergesetzes beschlossen
- Erlassmöglichkeiten für Gemeinden in Härtefällen
- Drei Fallgruppen definiert
Der Niedersächsische Landtag hat am 23. Juni 2026 eine bedeutende Änderung des Grundsteuergesetzes beschlossen, die es den Gemeinden ermöglicht, in besonderen Härtefällen die Grundsteuer ganz oder teilweise zu erlassen. Diese Entscheidung kommt in einer Zeit, in der die Immobilienpreise in Deutschland steigen und viele Eigentümer mit hohen Steuerlasten konfrontiert sind. Die neuen Regelungen könnten insbesondere für Investoren und Immobilienbesitzer von Interesse sein, die in Niedersachsen tätig sind.
Was ist das Niedersächsische Grundsteuergesetz?

Das Niedersächsische Grundsteuergesetz regelt die Erhebung der Grundsteuer in Niedersachsen. Diese Steuer wird auf Grundstücke und Immobilien erhoben und ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen. Die Reform, die seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist, hat die Berechnungsmethoden grundlegend geändert. Die Grundsteuer wird nun nach einem neuen Flächen-Lage-Modell berechnet, das auf den von Gutachterausschüssen festgestellten Bodenrichtwerten basiert. Diese Reform wurde notwendig, da das Bundesverfassungsgericht die vorherige Berechnungsmethode als verfassungswidrig eingestuft hatte.
Die neuen Erlassmöglichkeiten für Gemeinden
Mit der jüngsten Änderung des Grundsteuergesetzes erhalten die Gemeinden in Niedersachsen die Möglichkeit, die Grundsteuer in bestimmten Härtefällen zu erlassen. Dies betrifft insbesondere drei Fallgruppen: Erstens, ehemalige land- und forstwirtschaftliche Betriebe, bei denen große Nebengebäude dauerhaft leer stehen und deren Nutzfläche 300 qm überschreitet. Zweitens, unbebaute Grundstücke, deren Flächen 3.000 qm überschreiten und die dauerhaft nicht genutzt werden. Drittens, verpachtete Grundstücke, die für sportliche Aktivitäten von gemeinnützigen Institutionen genutzt werden.
Warum ist diese Änderung wichtig?
- Datum der Beschlussfassung: 23.06.2026
- Erlassmöglichkeiten für Gemeinden in Härtefällen
- Frist für Härtefallanträge: bis 31.03. des Folgejahres
Die Änderung des Grundsteuergesetzes ist besonders relevant in Zeiten steigender Immobilienpreise und einer hohen Inflation. Viele Eigentümer sehen sich mit einer erhöhten Steuerlast konfrontiert, die nicht immer im Verhältnis zu den Erträgen steht, die sie aus ihren Immobilien erzielen. Die Möglichkeit, die Grundsteuer in Härtefällen zu erlassen, könnte dazu beitragen, die finanzielle Belastung für viele Eigentümer zu reduzieren und somit auch die Stabilität des Immobilienmarktes in Niedersachsen zu fördern.
Fristen und Antragsverfahren
Ein wichtiger Aspekt der neuen Regelung ist die Frist für die Einreichung von Härtefallanträgen. Diese muss bis spätestens zum 31. März des Folgejahres bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden. Für das Jahr 2025 gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. Dezember 2026. Dies gibt den Eigentümern ausreichend Zeit, um ihre Anträge vorzubereiten und einzureichen. Es ist wichtig, dass die Grundstücksverhältnisse unverändert bleiben, da in diesem Fall kein erneuter Antrag nötig ist.
Auswirkungen auf den Immobilienmarkt
Die neuen Regelungen könnten auch Auswirkungen auf den Immobilienmarkt in Niedersachsen haben. Investoren und Käufer könnten sich durch die Möglichkeit eines Steuererlasses in ihrer Kaufentscheidung bestärkt fühlen. Dies könnte zu einer Stabilisierung der Immobilienpreise führen, insbesondere in ländlichen Gebieten, wo die Nachfrage nach Immobilien oft geringer ist. Zudem könnte die Regelung dazu beitragen, dass ungenutzte Grundstücke wieder in den Markt integriert werden, was langfristig zu einer besseren Nutzung der Flächen führen könnte.
Fazit

Die Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes stellt einen wichtigen Schritt dar, um den Gemeinden mehr Flexibilität im Umgang mit der Grundsteuer zu geben. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten und steigender Immobilienpreise ist es entscheidend, dass Eigentümer in besonderen Härtefällen entlastet werden. Die neuen Regelungen könnten nicht nur die finanzielle Belastung für viele Immobilienbesitzer reduzieren, sondern auch positive Auswirkungen auf den Immobilienmarkt in Niedersachsen haben.
Häufige Fragen
Was sind die Hauptänderungen im Grundsteuergesetz?
Wer kann von den neuen Regelungen profitieren?
Wie lange gilt die Frist für Härtefallanträge?
Was sind die Kriterien für einen Härtefall?
Wie wird die Grundsteuer in Niedersachsen berechnet?
Quellen: Google News
Symbolbild: Niedersächsische Landschaft mit Immobilien · Foto: Serg Karpow / Pexels


