⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 28.08.2026
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Grunderwerbsteuer hat das Potenzial, die steuerliche Landschaft in Deutschland erheblich zu verändern. Insbesondere betrifft es die Besteuerung von Umstrukturierungen und Share Deals.
- EuGH-Urteil könnte deutsche Grunderwerbsteuer reformieren.
- Steuerbefreiungen unter strengen Voraussetzungen.
- Relevanz für Investoren und Immobilienmärkte.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juni 2026 in der Rechtssache C-837/24 hat weitreichende Implikationen für die Grunderwerbsteuer in Deutschland. Es stellt die Frage, inwieweit nationale Steuern auf die Übertragung von Grundstücken auf Vorgänge angewendet werden dürfen, die unter die Richtlinie 2008/7/EG fallen. Diese Entscheidung könnte die steuerliche Behandlung von Umstrukturierungen und Share Deals in Deutschland erheblich beeinflussen.
Was ist das EuGH-Urteil zur Grunderwerbsteuer?

Das EuGH-Urteil bezieht sich auf einen spezifischen Fall in Portugal, in dem die nationale Steuer auf die Übertragung von Grundstücken nicht erhoben werden durfte, da der Vorgang als von der Richtlinie 2008/7/EG geschützt eingestuft wurde. Diese Richtlinie regelt die Erhebung indirekter Steuern auf Kapitalzuführungen und Umstrukturierungen von Kapitalgesellschaften. Das Urteil könnte somit auch für Deutschland von Bedeutung sein, da ähnliche Regelungen im deutschen Grunderwerbsteuergesetz existieren.
Insbesondere betrifft das Urteil die Bestimmungen des § 1 Abs. 2a, 2b, 3 und 3a GrEStG, die auch Vorgänge erfassen, bei denen kein Grundstück unmittelbar übertragen wird, sondern Anteile an grundbesitzenden Gesellschaften. Dies könnte dazu führen, dass die Besteuerung solcher Transaktionen in Frage gestellt wird, wenn kein tatsächlicher Eigentumswechsel an Grundstücken stattfindet.
Folgen für die deutsche Steuerlandschaft
Die Entscheidung des EuGH könnte erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Grunderwerbsteuer haben. Der Bundesfinanzhof hat bereits ein Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen II R 8/23 anhängig, das die Europarechtskonformität von § 1 Absatz 3 Nummer 4 GrEStG bei Umstrukturierungen klärt. Diese rechtlichen Überprüfungen sind von großer Bedeutung, da sie die Grundlage für zukünftige steuerliche Regelungen bilden könnten.
Die Bundesregierung hat sich bislang nicht zu konkreten Maßnahmen geäußert, jedoch wird die aktuelle Rechtsprechung aufmerksam beobachtet. Es ist zu erwarten, dass die Bundesregierung die Vereinbarkeit des deutschen Grunderwerbsteuerrechts mit den Vorgaben des EuGH prüfen wird, um mögliche Anpassungen vorzunehmen.
Steuerbefreiungen und ihre Herausforderungen
- Urteil des EuGH: 4. Juni 2026
- Aktenzeichen: C-837/24
- Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof: II R 8/23
- Steueraufkommen Grunderwerbsteuer 2025: 1,3 Mrd. Euro monatlich
Im deutschen Grunderwerbsteuergesetz gibt es bereits Regelungen zur Steuerbefreiung bei Umstrukturierungen, insbesondere nach § 6a GrEStG. Diese Befreiungen sind jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft, wie etwa das Vorliegen einer privilegierten Maßnahme und das Einhalten von Beteiligungsschwellen von 95%. In der Praxis finden diese Steuerbefreiungen häufig keine Anwendung, was die steuerliche Belastung für Unternehmen erhöht.
Das EuGH-Urteil könnte dazu führen, dass diese strengen Anforderungen überdacht werden müssen. Eine Reform könnte nicht nur die steuerliche Belastung für Unternehmen senken, sondern auch die Attraktivität von Investitionen in Immobilien erhöhen, was insbesondere in Zeiten von Inflation und wirtschaftlicher Unsicherheit von Bedeutung ist.
Relevanz für Investoren und den Immobilienmarkt
Für Investoren im Immobiliensektor könnte das Urteil des EuGH eine positive Wendung darstellen. Die Möglichkeit, dass Umstrukturierungen und Share Deals steuerlich begünstigt werden, könnte die Investitionsbereitschaft erhöhen. In einem Markt, der von steigenden Zinsen und Inflation geprägt ist, sind solche steuerlichen Erleichterungen von großer Bedeutung.
Die Immobilienmärkte in Deutschland könnten von einer erhöhten Nachfrage profitieren, wenn Unternehmen weniger Steuern auf Umstrukturierungen zahlen müssen. Dies könnte auch zu einer Stabilisierung der Immobilienpreise führen, die in den letzten Jahren stark schwankten.
Auswirkungen auf die Länderhaushalte
Die Grunderwerbsteuer ist eine bedeutende Einnahmequelle für die Länderhaushalte in Deutschland. Im Jahr 2025 belief sich das Steueraufkommen auf durchschnittlich 1,3 Milliarden Euro pro Monat. Eine mögliche Reform der Grunderwerbsteuer könnte jedoch zu Mindereinnahmen führen, was die Haushaltslage der Bundesländer belasten könnte.
Die Bundesregierung hat bereits darauf hingewiesen, dass die Ertrags- und Verwaltungshoheit über die Grunderwerbsteuer bei den Ländern liegt. Daher könnte eine Anpassung des Grunderwerbsteuergesetzes nicht nur rechtliche, sondern auch fiskalische Herausforderungen mit sich bringen.
Fazit

Das EuGH-Urteil zur Grunderwerbsteuer hat das Potenzial, die steuerliche Landschaft in Deutschland grundlegend zu verändern. Die Auswirkungen auf Umstrukturierungen und Share Deals könnten nicht nur die Investitionsbereitschaft erhöhen, sondern auch die Attraktivität des Immobilienmarktes steigern. Gleichzeitig müssen die finanziellen Folgen für die Länderhaushalte sorgfältig abgewogen werden, um eine ausgewogene Lösung zu finden.
Häufige Fragen
Was besagt das EuGH-Urteil zur Grunderwerbsteuer?
Welche Auswirkungen hat das Urteil auf deutsche Unternehmen?
Was sind Share Deals und wie sind sie betroffen?
Wie reagiert die Bundesregierung auf das Urteil?
Was bedeutet das für Immobilieninvestoren?
Quellen: Google News
Symbolbild: EuGH-Urteil zur Grunderwerbsteuer in Deutschland · Foto: Monstera Production / Pexels


