⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 14.06.2026
Hausbesitzer können bis zu 5200 Euro für Gartenarbeiten von der Steuer absetzen. Doch ein entscheidender Fehler kann diese Ersparnis zunichte machen.
- Steuerliche Absetzbarkeit von Gartenarbeiten ist möglich.
- Maximal 20 Prozent der Arbeitskosten können abgezogen werden.
- Zahlungen müssen per Überweisung erfolgen, Barzahlungen sind nicht anerkannt.
In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und Inflation ist es für viele Hausbesitzer von großer Bedeutung, jede mögliche Steuerersparnis zu nutzen. Ein aktueller Trend zeigt, dass Gartenarbeiten steuerlich absetzbar sind und somit bis zu 5200 Euro pro Jahr eingespart werden können. Doch es gibt wichtige Bedingungen, die beachtet werden müssen, um von diesen Steuervorteilen zu profitieren.
Was ist die steuerliche Absetzbarkeit von Gartenarbeiten?

Die Möglichkeit, Gartenarbeiten steuerlich abzusetzen, basiert auf den Regelungen des Einkommensteuergesetzes (§ 35a EStG). Hierbei wird zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen unterschieden. Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen regelmäßige Pflegearbeiten wie Rasenmähen, Heckenschneiden und Laub entfernen. Für diese Arbeiten können bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten abgesetzt werden, maximal jedoch 4000 Euro pro Jahr. Dies bedeutet, dass die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen bis zu 20.000 Euro betragen dürfen.
Handwerkerleistungen hingegen beziehen sich auf größere Projekte, wie das Anlegen neuer Beete oder das Errichten von Zäunen. Hier können ebenfalls 20 Prozent der Arbeitskosten abgezogen werden, jedoch bis zu 6000 Euro Aufwendungen, was einen maximalen Steuerbonus von 1200 Euro ermöglicht. In der Summe sind damit bis zu 5200 Euro Steuerersparnis pro Jahr möglich.
Wichtige Bedingungen für die Steuerersparnis
Um von diesen steuerlichen Vorteilen zu profitieren, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss die Zahlung für die Gartenarbeiten per Überweisung erfolgen. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt, was bedeutet, dass selbst mit Quittung der gesamte steuerliche Vorteil verloren gehen kann. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2025 und ist in § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG festgelegt.
Zusätzlich muss die Rechnung, die vom Dienstleister ausgestellt wird, klar zwischen Arbeits- und Materialkosten unterscheiden. Nur die Arbeitskosten sind absetzbar, während Materialkosten wie Pflanzen, Dünger oder Baumaterialien nicht berücksichtigt werden können. Dies erfordert eine sorgfältige Planung und Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
Wie können Sie die Kosten absetzen?
- Maximal absetzbar: 5200 Euro pro Jahr
- 20 Prozent der Arbeitskosten können abgezogen werden
- Zahlung muss per Überweisung erfolgen, Barzahlungen werden nicht anerkannt
Um die Kosten für Gartenarbeiten erfolgreich von der Steuer abzusetzen, sollten Sie einige Schritte beachten. Zunächst ist es wichtig, alle Rechnungen und Belege sorgfältig aufzubewahren. Diese sollten mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden, um sie bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen zu können. Bei kleineren Beträgen bis 100 Euro genügt in der Regel das Einreichen einer Quittung.
Die absetzbaren Ausgaben sollten Sie am besten mittels Überweisungen bezahlen. Das Finanzamt kann zur Prüfung Ihrer Angaben Belege verlangen und bevorzugt allgemein die Angabe von Beträgen, die nachweislich von Ihrem Konto abgebucht wurden. Achten Sie darauf, dass die Rechnung die gesetzliche Mehrwertsteuer ausweist und die Kosten für Material und Arbeitsleistungen getrennt aufgeführt sind.
Welche Gartenarbeiten sind absetzbar?
Zu den absetzbaren Gartenarbeiten zählen unter anderem die regelmäßige Pflege des Gartens, wie das Rasenmähen, Heckenschneiden und Laub entfernen. Auch das Anlegen neuer Beete oder das Errichten von Zäunen fällt unter die Handwerkerleistungen, die ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden können. Wichtig ist, dass die Arbeiten in einem eigenen Haushalt stattfinden und die Kosten selbst getragen werden.
Ferienhäuser und Zweitwohnungen in Europa werden laut dem Bundesfinanzministerium ebenfalls begünstigt, wenn Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet ist. Vermieten Sie das Haus und bewohnen es nicht selbst, können die Kosten zwar nicht als Handwerksleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden, jedoch als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Fehler, die Sie vermeiden sollten
Ein entscheidender Fehler, den viele Hausbesitzer machen, ist die Bezahlung der Gartenarbeiten in bar. Dies führt dazu, dass der gesamte steuerliche Vorteil verloren geht. Das Finanzamt erkennt Barzahlungen grundsätzlich nicht an, egal wie hoch der Betrag ist. Daher ist es unerlässlich, alle Zahlungen per Überweisung zu tätigen, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
Ein weiterer häufiger Fehler ist die unzureichende Dokumentation der Arbeiten. Es ist wichtig, dass die Rechnung des Dienstleisters klar zwischen Arbeits- und Materialkosten unterscheidet. Nur die Arbeitskosten sind absetzbar, während Materialkosten nicht berücksichtigt werden können. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation sind daher unerlässlich, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.
Fazit

Die Möglichkeit, bis zu 5200 Euro für Gartenarbeiten von der Steuer abzusetzen, bietet eine wertvolle Chance, die Steuerlast zu senken und gleichzeitig für ein gepflegtes Zuhause zu sorgen. Um von diesen Vorteilen zu profitieren, ist es jedoch entscheidend, die geltenden Vorschriften zu beachten und häufige Fehler zu vermeiden. Durch die richtige Dokumentation und die Bezahlung per Überweisung können Hausbesitzer erheblich von diesen steuerlichen Erleichterungen profitieren.
Häufige Fragen
Welche Gartenarbeiten sind steuerlich absetzbar?
Wie viel kann ich maximal absetzen?
Was passiert, wenn ich bar bezahle?
Gilt das auch für Ferienhäuser?
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Quellen: Google News
Symbolbild: Gartenarbeit: Steuerersparnis nutzen · Foto: Pascal Küffer / Pexels


