⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 12.06.2026
Gartenbesitzer können bis zu 5200 Euro jährlich von der Steuer absetzen, doch ein entscheidender Fehler kann diese Ersparnis zunichte machen.
- Steuerliche Absetzbarkeit von Gartenarbeiten bis zu 5200 Euro
- Wichtige Regel: Zahlung muss per Überweisung erfolgen
- Unterscheidung zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und Inflation ist es für viele Hausbesitzer von großer Bedeutung, jede mögliche Steuerersparnis zu nutzen. Ein oft übersehener Bereich sind die Kosten für Gartenarbeiten, die sich erheblich summieren können. Laut den aktuellen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Gartenbesitzer bis zu 5200 Euro jährlich von der Steuer absetzen. Doch ein entscheidender Fehler kann diese Ersparnis schnell zunichte machen.
Was ist die Steuerersparnis für Gartenarbeiten?

Die steuerliche Absetzbarkeit von Gartenarbeiten ist in § 35a des Einkommensteuergesetzes geregelt. Hierbei können 20 Prozent der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen abgezogen werden. Dies bedeutet, dass Gartenbesitzer, die professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, einen erheblichen Teil ihrer Ausgaben zurückerhalten können. Die maximale Absetzbarkeit setzt sich aus zwei Kategorien zusammen: haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen alltägliche Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Heckenschneiden oder Laub entfernen. Hier können bis zu 4000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr geltend gemacht werden, da 20% von maximal 20.000 Euro Arbeitskosten abgezogen werden können. Handwerkerleistungen, die größere Projekte wie das Anlegen neuer Beete oder das Errichten von Zäunen betreffen, sind ebenfalls absetzbar, jedoch nur bis zu 1200 Euro Steuerbonus aus maximal 6000 Euro Arbeitskosten.
Der entscheidende Fehler: Barzahlung vermeiden
Ein häufiger Fehler, den viele Steuerzahler machen, ist die Barzahlung für Gartenarbeiten. Das Finanzamt erkennt Barzahlungen grundsätzlich nicht an, egal wie hoch der Betrag ist. Um von der Steuerersparnis zu profitieren, muss die Zahlung direkt auf das Konto des Dienstleisters erfolgen. Dies ist seit dem 1. Januar 2025 durch das Jahressteuergesetz 2024 noch strenger geregelt. Überweisungen an Dritte oder Plattformen sind ebenfalls nicht zulässig.
Wer seinen Gärtner oder die Gartenbaufirma in bar bezahlt, verliert den gesamten steuerlichen Vorteil, selbst wenn eine Quittung vorliegt. Daher ist es ratsam, alle Zahlungen per Überweisung oder Kartenzahlung zu tätigen, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
Rechnungen und Belege richtig aufbewahren
- Maximaler Steuerabzug: 5200 Euro pro Jahr
- 20% der Arbeitskosten absetzbar
- Zahlung muss per Überweisung erfolgen
- Rechnung muss Arbeits- und Materialkosten trennen
- Gilt nur für bestehende Gärten, nicht für Neubauten
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die ordnungsgemäße Dokumentation der Ausgaben. Um die Steuerersparnis geltend zu machen, muss eine ordentliche Rechnung vorliegen, die Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweist. Das Finanzamt erkennt nur die Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten an. Materialkosten wie Pflanzen oder Dünger sind nicht absetzbar. Daher sollten Gartenbesitzer darauf achten, dass die Rechnungen klar strukturiert sind.
Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beträgt mindestens zwei Jahre. Dies ist wichtig, da das Finanzamt bei einer Prüfung die entsprechenden Belege anfordern kann. Eine sorgfältige Dokumentation kann somit nicht nur helfen, die Steuerlast zu senken, sondern auch rechtliche Probleme vermeiden.
Steuerliche Vorteile für Rentner und Immobilienbesitzer
Die steuerlichen Vorteile für Gartenarbeiten sind besonders für Rentner von Bedeutung, die oft auf ein festes Einkommen angewiesen sind. Durch die Absetzbarkeit von Gartenarbeiten können sie ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Auch Immobilienbesitzer, die in einem eigenen Haus wohnen, profitieren von diesen Regelungen. Ferienhäuser und Zweitwohnungen in Europa sind ebenfalls begünstigt, solange der Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet ist.
Für Vermieter gelten andere Regelungen. Wenn das Haus nicht selbst bewohnt wird, können die Kosten zwar nicht als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden, jedoch als Werbungskosten. Dies ist besonders relevant für Immobilieninvestoren, die ihre Steuerlast optimieren möchten.
Politische Entwicklungen und zukünftige Änderungen
Aktuell gibt es politische Bestrebungen, die steuerlichen Entlastungen für Einkommen bis 70.000 Euro zu erweitern. Diese Reform könnte durch einen höheren Spitzensteuersatz gegenfinanziert werden. Obwohl diese Änderungen noch nicht beschlossen sind, könnte dies in Zukunft Auswirkungen auf die steuerlichen Vorteile für Gartenarbeiten haben.
Hausbesitzer sollten die Entwicklungen im Steuerrecht genau beobachten, um keine potenziellen Vorteile zu verpassen. Eine proaktive Steuerplanung kann helfen, die finanziellen Belastungen zu minimieren und gleichzeitig von den bestehenden Regelungen zu profitieren.
Fazit

Die Möglichkeit, bis zu 5200 Euro jährlich für Gartenarbeiten von der Steuer abzusetzen, bietet eine wertvolle Chance zur finanziellen Entlastung. Allerdings ist es entscheidend, die richtigen Zahlungsmodalitäten zu wählen und die Rechnungen ordnungsgemäß zu dokumentieren. Wer diese Aspekte beachtet, kann von den steuerlichen Vorteilen profitieren und gleichzeitig die eigene Gartenlandschaft aufwerten. In Zeiten von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten ist dies eine sinnvolle Maßnahme, um die eigene finanzielle Situation zu verbessern.
Häufige Fragen
Wie viel kann ich für Gartenarbeiten von der Steuer absetzen?
Welche Zahlungsarten sind für die Steuerabsetzung zulässig?
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Gilt die Steuerersparnis auch für Neubauten?
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
Quellen: Google News
Symbolbild: Gartenarbeit: Steuerersparnis clever nutzen · Foto: Pascal Küffer / Pexels


