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Bitcoin verschenken in Österreich: Wann ist eine Meldung

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⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 25.08.2026

Das Verschenken von Bitcoin erfreut sich in Österreich wachsender Beliebtheit. Doch welche steuerlichen Regelungen sind dabei zu beachten? Dieser Artikel klärt über die Meldepflichten auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schenkung von Bitcoin unterliegt in Österreich keiner Steuer
  • Meldepflicht ab bestimmten Beträgen
  • Wert der Krypto-Assets zum Zeitpunkt der Schenkung entscheidend

Das Verschenken von Bitcoin und anderen Kryptowährungen hat in den letzten Jahren an Popularität gewonnen, insbesondere in Österreich, wo die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Transaktionen relativ günstig sind. In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Meldung erforderlich ist und welche steuerlichen Aspekte dabei zu beachten sind.

Was ist beim Verschenken von Bitcoin zu beachten?

Bitcoin verschenken in Österreich
Symbolbild: Bitcoin verschenken in Österreich · Foto: RDNE Stock project / Pexels

In Österreich gibt es seit 2008 keine Schenkungssteuer mehr, was bedeutet, dass das Verschenken von Bitcoin grundsätzlich steuerfrei ist. Dies gilt sowohl für den Geschenkgeber als auch für den Beschenkten, solange es sich um eine unentgeltliche Übertragung handelt. Eine Schenkung von Bitcoin, beispielsweise zu besonderen Anlässen wie Weihnachten oder Geburtstagen, führt somit nicht zu einer Steuerpflicht.

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Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass eine Meldung an das Finanzamt erforderlich ist, wenn bestimmte Wertgrenzen überschritten werden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob es sich um Bitcoin oder andere Krypto-Assets handelt. Die Meldepflicht ist ein zentraler Aspekt, den sowohl Geschenkgeber als auch Beschenkte im Auge behalten sollten.

Wann ist eine Meldung erforderlich?

Die Meldepflicht für Schenkungen in Österreich ist klar geregelt. Für Schenkungen zwischen Nichtangehörigen gilt eine Grenze von 15.000 Euro pro Schenkung. Wird dieser Betrag überschritten, muss die Schenkung innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt gemeldet werden. Bei Schenkungen unter Angehörigen liegt die Grenze bei 50.000 Euro. Auch hier ist eine Meldung erforderlich, wenn diese Grenze innerhalb eines Jahres überschritten wird.

Es ist wichtig, den Wert der Bitcoin zum Zeitpunkt der Schenkung zu berücksichtigen, da dieser für die Meldung entscheidend ist. Der Wert wird nicht auf Basis des Anschaffungswerts des Geschenkgebers, sondern auf dem aktuellen Marktwert zum Zeitpunkt der Schenkung bestimmt.

Dokumentationspflichten und Nachweise

Fakten auf einen Blick

  • Keine Schenkungssteuer in Österreich seit 2008
  • Meldepflicht ab 15.000 Euro für Nichtangehörige
  • Meldepflicht ab 50.000 Euro für Angehörige

Obwohl es keine Schenkungssteuer gibt, müssen alle relevanten Informationen zur Schenkung dokumentiert werden. Dazu gehören unter anderem die Namen und Anschriften des Geschenkgebers und des Beschenkten, der genaue Zeitpunkt der Schenkung sowie die Menge der übertragenen Krypto-Assets. Auch der Wert der Bitcoin zum Zeitpunkt der Schenkung und die ursprünglichen Anschaffungskosten müssen festgehalten werden.

Ein Nachweis über die Herkunft der geschenkten Bitcoin ist ebenfalls erforderlich. Dies kann durch Rechnungen oder Screenshots erfolgen, die den Kauf des Geschenkgebers belegen. Diese Dokumentation ist nicht nur für die Meldung wichtig, sondern auch für zukünftige Transaktionen, insbesondere wenn die geschenkten Bitcoin später verkauft werden.

Steuerliche Konsequenzen beim Verkauf von geschenkten Bitcoin

Wenn der Beschenkte die geschenkten Bitcoin später verkauft, sind die ursprünglichen Anschaffungskosten des Geschenkgebers für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns relevant. Dies bedeutet, dass der Gewinn, der beim Verkauf erzielt wird, auf Basis des Anschaffungswerts des Geschenkgebers besteuert wird. Sollte der Beschenkte die Bitcoin beispielsweise für 1.000 Euro verkaufen, die der Geschenkgeber jedoch für 100 Euro erworben hat, fällt auf den Gewinn von 900 Euro die Kapitalertragsteuer von 27,5% an.

Es ist zu beachten, dass Bitcoin, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden, unter das neue Besteuerungsregime fallen. Das bedeutet, dass beim Verkauf dieser Bitcoins immer eine Steuer anfällt, unabhängig von der Haltedauer. Dies ist ein wichtiger Punkt, den sowohl Geschenkgeber als auch Beschenkte im Hinterkopf behalten sollten.

Besondere Regelungen bei internationalen Schenkungen

Eine Ausnahme von der allgemeinen Regelung besteht, wenn Bitcoin ins Ausland verschenkt werden. In solchen Fällen kann die sogenannte Wegzugsbesteuerung greifen. Dies bedeutet, dass bei einer Schenkung ins Ausland steuerliche Konsequenzen entstehen können, die es zu beachten gilt. Daher ist es ratsam, sich vor einer internationalen Schenkung rechtzeitig über die steuerlichen Rahmenbedingungen zu informieren.

Zusätzlich sollten Geschenkgeber und Beschenkte darauf achten, dass die Meldepflicht auch für internationale Schenkungen gilt. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen zu dokumentieren und die Schenkung fristgerecht zu melden, um mögliche Strafen zu vermeiden.

Fazit

Bitcoin verschenken in Österreich
Symbolbild: Bitcoin verschenken in Österreich · Foto: Defrino Maasy / Pexels

Das Verschenken von Bitcoin in Österreich ist eine attraktive Möglichkeit, um digitale Vermögenswerte zu übertragen, ohne dass dabei Schenkungssteuern anfallen. Dennoch ist es wichtig, die geltenden Meldepflichten und Dokumentationsanforderungen zu beachten. Insbesondere die Wertgrenzen für Meldungen und die steuerlichen Konsequenzen beim späteren Verkauf der geschenkten Bitcoin sollten im Vorfeld geklärt werden. Wer diese Aspekte berücksichtigt, kann das Verschenken von Bitcoin rechtssicher und ohne finanzielle Nachteile gestalten.

Häufige Fragen

Gibt es eine Schenkungssteuer für Bitcoin in Österreich?
In Österreich gibt es seit 2008 keine Schenkungssteuer mehr, daher fällt für Bitcoin-Schenkungen keine Steuer an.
Wann muss ich eine Schenkung von Bitcoin melden?
Eine Meldung ist erforderlich, wenn der Wert der Schenkung 15.000 Euro für Nichtangehörige oder 50.000 Euro für Angehörige übersteigt.
Wie wird der Wert der Bitcoin für die Meldung bestimmt?
Der Wert der Bitcoin zum Zeitpunkt der Schenkung ist entscheidend, nicht der Anschaffungswert des Geschenkgebers.
Was passiert, wenn ich die Meldepflicht nicht einhalte?
Bei vorsätzlicher Verletzung der Meldepflicht kann eine Geldstrafe von bis zu 10% des gemeinen Wertes des geschenkten Vermögens verhängt werden.
Gilt die Meldepflicht auch für NFTs?
Ja, die gleichen Regelungen gelten auch für NFTs, wenn sie verschenkt werden.

Quellen: Google News

Symbolbild: Bitcoin verschenken in Österreich · Foto: RDNE Stock project / Pexels

Stefan Wagner
Stefan Wagner
Stefan Wagner widmet sich den Themen Altersvorsorge und Versicherungen. Er erklärt verständlich, welche Vorsorgemodelle es gibt und worauf man bei langfristigen Entscheidungen achten sollte. Bei Finanz-Echo möchte er dazu beitragen, dass auch trockene Themen wie Renten- und Absicherungsfragen greifbar werden.
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