⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 25.08.2026
Ein einfacher Haken in der Steuererklärung kann Ihnen helfen, über 700 Euro steuerfrei zu sichern. Nutzen Sie den Sparerpauschbetrag optimal aus.
- Freistellungsauftrag ermöglicht steuerfreie Kapitalerträge
- Sparerpauschbetrag bleibt bei 1.000 Euro
- Ehepaare können bis zu 2.000 Euro steuerfrei anlegen
In der aktuellen Finanzlandschaft ist es für Sparer und Anleger wichtiger denn je, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen. Ein einfacher Haken in der Steuererklärung kann Ihnen helfen, über 700 Euro steuerfrei zu sichern. Dies ist besonders relevant für alle, die Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden oder Wertpapierverkäufen erzielen. Der Schlüssel dazu liegt im Freistellungsauftrag, der es ermöglicht, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei zu erhalten.
Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag ist eine schriftliche Anweisung an Ihre Bank, Kapitalerträge bis zu einem festgelegten Betrag ohne Steuerabzug auszuzahlen. In Deutschland beträgt der Sparerpauschbetrag seit dem 1. Januar 2023 1.000 Euro pro Person und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Das bedeutet, dass Sie bis zu dieser Höhe keine Abgeltungsteuer zahlen müssen, die normalerweise 25 Prozent beträgt, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Ohne einen Freistellungsauftrag führt die Bank die Abgeltungsteuer automatisch ab, selbst wenn Ihre Kapitalerträge unter dem Freibetrag liegen. Dies kann zu unnötigen Steuerabzügen führen, die Sie sich leicht sparen könnten, indem Sie den Freistellungsauftrag rechtzeitig einrichten.
Wie funktioniert der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der es Anlegern ermöglicht, ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei zu erhalten. Für Einzelpersonen liegt dieser Betrag bei 1.000 Euro jährlich, während Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften bis zu 2.000 Euro steuerfrei anlegen können. Diese Regelung gilt für alle Arten von Kapitalerträgen, einschließlich Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen.
Um den Sparerpauschbetrag optimal zu nutzen, sollten Anleger ihren Freistellungsauftrag so aufteilen, dass er den zu erwartenden Erträgen entspricht. Wenn Sie beispielsweise bereits 700 Euro bei einer Bank freigestellt haben, stehen Ihnen für andere Institute nur noch 300 Euro zur Verfügung. Eine kluge Verteilung kann helfen, die Steuerlast zu minimieren und mehr von den Erträgen zu behalten.
Wie richte ich meinen Freistellungsauftrag ein?
- Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro pro Person
- Ehepaare: 2.000 Euro steuerfrei
- Abgeltungsteuer: 25% auf Kapitalerträge
Die Einrichtung eines Freistellungsauftrags ist in der Regel unkompliziert und kann oft online über das Banking-Portal Ihrer Bank erfolgen. Hier sind die Schritte, die Sie befolgen sollten:
- Einloggen: Melden Sie sich in Ihrem Online-Banking an.
- Betrag festlegen: Geben Sie den gewünschten Freistellungsbetrag ein, maximal 1.000 Euro für Einzelpersonen oder 2.000 Euro für Ehepaare.
- Steuer-ID angeben: Ihre Steueridentifikationsnummer ist erforderlich, um den Auftrag gültig zu machen.
- Bestätigen: Senden Sie den Auftrag ab und speichern Sie die Bestätigung.
Der Freistellungsauftrag gilt in der Regel ab dem 1. Januar eines Jahres und bleibt bestehen, bis Sie ihn ändern oder widerrufen. Es ist nicht notwendig, ihn jedes Jahr neu einzurichten, was den Prozess für Anleger erheblich vereinfacht.
Was passiert, wenn ich den Freistellungsauftrag vergesse?
Wenn Sie vergessen haben, einen Freistellungsauftrag zu erteilen, ist das kein endgültiger Nachteil. Zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer lässt sich in der Regel über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Ihre Bank stellt Ihnen dafür eine Steuerbescheinigung aus, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, kann eine Günstigerprüfung sinnvoll sein. In diesem Fall prüft das Finanzamt, ob die Besteuerung nach Ihrem individuellen Steuersatz günstiger wäre und erstattet gegebenenfalls zu viel gezahlte Steuer.
Es ist jedoch ratsam, den Freistellungsauftrag rechtzeitig einzurichten, um unnötige Steuerabzüge zu vermeiden und die Vorteile des Sparerpauschbetrags voll auszuschöpfen.
Steuerliche Vorteile für Anleger in der aktuellen Wirtschaftslage
In Zeiten von Inflation und steigenden Zinsen ist es für Anleger besonders wichtig, steuerliche Vorteile zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag und der Freistellungsauftrag bieten eine einfache Möglichkeit, die Steuerlast zu minimieren und mehr von den Erträgen zu behalten. Gerade in einem Umfeld, in dem die Zinsen steigen und die Renditen aus Kapitalanlagen möglicherweise unter Druck geraten, kann jeder Euro, den Sie steuerfrei behalten, einen erheblichen Unterschied machen.
Zusätzlich zu den steuerlichen Vorteilen sollten Anleger auch die Diversifikation ihrer Anlagen in Betracht ziehen. Ob in Aktien, Anleihen, Immobilien oder alternative Anlagen wie Gold und Kryptowährungen – eine breite Streuung kann helfen, das Risiko zu minimieren und die Rendite zu maximieren.
Fazit

Ein einfacher Haken in Ihrer Steuererklärung kann Ihnen helfen, über 700 Euro steuerfrei zu sichern. Durch die Nutzung des Freistellungsauftrags und des Sparerpauschbetrags können Anleger ihre Kapitalerträge optimieren und die Steuerlast erheblich reduzieren. In der aktuellen wirtschaftlichen Lage ist es wichtiger denn je, steuerliche Vorteile zu nutzen und klug zu investieren. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Freistellungsauftrag rechtzeitig einrichten, um von diesen Vorteilen zu profitieren.
Häufige Fragen
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Wie kann ich meinen Freistellungsauftrag einrichten?
Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen?
Quellen: Google News
Symbolbild: Steuerfreies Geld durch Freistellungsauftrag · Foto: Kindel Media / Pexels


