⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 26.08.2026
Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung veröffentlicht, der den Zugang zum Beruf erleichtern soll.
- Reform soll ab 2028 gelten
- Fakultätsvorbehalt wird abgeschafft
- Wiederholungsversuche werden nicht mehr limitiert
Am 13. August 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Referentenentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung veröffentlicht. Diese Reform ist eine Reaktion auf den demografischen Wandel und die schwankenden Teilnehmerzahlen bei der Prüfung. Ziel ist es, die Prüfung für Bewerberinnen und Bewerber attraktiver zu gestalten, ohne das hohe fachliche Niveau der Steuerberaterprüfung zu verringern.
Was sind die Hauptänderungen im Entwurf?

Der Entwurf sieht mehrere wesentliche Änderungen vor. Eine der bedeutendsten Maßnahmen ist die Aufhebung des Fakultätsvorbehalts. Bisher mussten Bewerber nachweisen, dass sie ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium abgeschlossen haben, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Mit der Reform entfällt diese Anforderung, was den Zugang zum Beruf erheblich erleichtert.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Aufhebung der Beschränkung der Wiederholungsversuche. Bisher konnten Bewerber die Prüfung nur zweimal wiederholen. Zukünftig sind unbegrenzte Wiederholungsversuche möglich, was insbesondere für diejenigen von Bedeutung ist, die in der Vergangenheit bereits dreimal durchgefallen sind. Diese Änderung soll dazu beitragen, die Zahl der Bewerber zu erhöhen und den Beruf des Steuerberaters attraktiver zu machen.
Warum ist die Reform notwendig?
Die Notwendigkeit dieser Reform ergibt sich aus mehreren Faktoren. Zum einen ist der demografische Wandel in Deutschland ein entscheidendes Thema. Die Zahl der jungen Menschen, die sich für eine Karriere im Steuerrecht entscheiden, nimmt ab. Dies führt zu einem Mangel an qualifizierten Steuerberatern, was sich negativ auf die gesamte Branche auswirken kann. Durch die Reform sollen mehr junge Menschen motiviert werden, sich für diesen Beruf zu entscheiden.
Darüber hinaus sind die Teilnehmerzahlen bei der Steuerberaterprüfung in den letzten Jahren schwankend gewesen. Die Reform soll dazu beitragen, diese Zahlen zu stabilisieren und langfristig zu erhöhen. Die Aufhebung des Fakultätsvorbehalts und der Wiederholungsversuche sind Schritte in die richtige Richtung, um den Zugang zu erleichtern und die Attraktivität der Prüfung zu steigern.
Wie wird die Reform umgesetzt?
- Datum des Entwurfs: 13. August 2026
- Aufhebung des Fakultätsvorbehalts
- Unbegrenzte Wiederholungsversuche ab 2027
Die Reform soll grundsätzlich ab dem Jahr 2028 in Kraft treten. Allerdings wird die Aufhebung der Beschränkung der Wiederholungsversuche bereits ab 2027 wirksam. Dies bedeutet, dass Bewerber, die in der Vergangenheit dreimal durchgefallen sind, bereits im nächsten Jahr erneut zur Prüfung antreten können. Diese Regelung könnte dazu führen, dass sich mehr Personen für die Prüfung anmelden, da sie nicht mehr durch die vorherige Begrenzung abgeschreckt werden.
Zusätzlich zu diesen Änderungen wird auch die organisatorische Durchführung der Prüfung flexibler gestaltet. Die rechtlichen Grundlagen für die Bildung von gemeinsamen Stellen und Prüfverbünden sollen erweitert werden, um Synergien zu nutzen und die Prüfung effizienter zu gestalten. Dies könnte auch dazu beitragen, die Prüfungsbedingungen zu verbessern und den Bewerbern eine bessere Vorbereitung zu ermöglichen.
Reaktionen auf den Entwurf
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat den Referentenentwurf positiv aufgenommen. In einer Stellungnahme wurde betont, dass die Reform dringend notwendig sei, um die Prüfung zu modernisieren und den Zugang zum Beruf zu erleichtern. Der DStV sieht in den geplanten Änderungen einen wichtigen Schritt, um die Attraktivität des Berufs zu steigern und die Qualität der Ausbildung zu sichern.
Die Reform wird auch von anderen Verbänden und Institutionen beobachtet, die ein Interesse an der Entwicklung des Steuerrechts und der Ausbildung von Steuerberatern haben. Es bleibt abzuwarten, wie die Reform in der Praxis umgesetzt wird und welche Auswirkungen sie auf die Branche haben wird.
Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Steuersektor
Die Reform der Steuerberaterprüfung hat nicht nur Auswirkungen auf die Bewerber, sondern auch auf die gesamte Wirtschaft. Ein Mangel an qualifizierten Steuerberatern kann zu einer schlechteren Beratung von Unternehmen und Privatpersonen führen, was sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken kann. Durch die Erhöhung der Bewerberzahlen und die Verbesserung der Ausbildungsbedingungen könnte die Qualität der steuerlichen Beratung in Deutschland steigen.
In Zeiten von Inflation und wirtschaftlicher Unsicherheit ist eine kompetente steuerliche Beratung wichtiger denn je. Unternehmen benötigen Fachleute, die ihnen helfen, die komplexen steuerlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und zu navigieren. Die Reform könnte dazu beitragen, dass mehr qualifizierte Steuerberater zur Verfügung stehen, die in der Lage sind, diese Herausforderungen zu meistern.
Fazit

Die Reform der Steuerberaterprüfung, die am 13. August 2026 als Referentenentwurf veröffentlicht wurde, stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer modernen und zugänglicheren Prüfung dar. Mit der Aufhebung des Fakultätsvorbehalts und der Begrenzung der Wiederholungsversuche wird der Zugang zum Beruf des Steuerberaters erleichtert. Diese Maßnahmen sind notwendig, um den demografischen Wandel und die schwankenden Teilnehmerzahlen zu adressieren. Die Reform könnte langfristig zu einer Verbesserung der Qualität der steuerlichen Beratung in Deutschland führen und somit auch positive Auswirkungen auf die Wirtschaft haben.
Häufige Fragen
Was sind die Hauptziele der Reform?
Wann tritt die Reform in Kraft?
Was bedeutet die Abschaffung des Fakultätsvorbehalts?
Wie viele Wiederholungsversuche sind künftig möglich?
Wie wird die Reform von den Verbänden aufgenommen?
Quellen: Google News
Symbolbild: Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung · Foto: Tara Winstead / Pexels


