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Kindergeld bei Erwerbstätigkeit und Studium: Aktuelle

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⏱ 5 Min. Lesezeit · Stand: 26.08.2026

Das Thema Kindergeld bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit und Studium gewinnt an Bedeutung. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) beleuchtet die 20-Stunden-Grenze und deren Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kindergeldanspruch bis 25 Jahre bei Studium oder Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit über 20 Stunden kann Kindergeldanspruch gefährden
  • BFH-Urteil fordert genauere Prüfung der Ausbildungszusammenhänge

Das Thema Kindergeld bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit und Studium hat in den letzten Monaten an Bedeutung gewonnen, insbesondere durch ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH). Dieses Urteil, das am 13. November 2025 gefällt wurde, beleuchtet die oft kritische 20-Stunden-Grenze für die Erwerbstätigkeit von Studierenden und deren Auswirkungen auf den Anspruch auf Kindergeld. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte und aktuellen Entwicklungen zu diesem Thema zusammengefasst.

Was ist der aktuelle Stand beim Kindergeld?

Studierende und Kindergeldansprüche
Symbolbild: Studierende und Kindergeldansprüche · Foto: Mikhail Nilov / Pexels

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld für jedes Kind 259 Euro pro Monat. Dieser Betrag gilt für alle volljährigen Kinder, die sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden. Die Regelungen zum Kindergeld sind besonders relevant für Eltern, deren Kinder nach einer abgeschlossenen Ausbildung ein Studium beginnen und gleichzeitig arbeiten. Hierbei ist die Einhaltung der 20-Stunden-Grenze entscheidend, um den Anspruch auf Kindergeld nicht zu gefährden.

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Der Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, solange das Kind sich in einer Ausbildung oder einem Studium befindet. Dies gilt auch, wenn das Kind während dieser Zeit einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Allerdings wird die Situation komplizierter, wenn bereits eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen wurde. In solchen Fällen ist der Anspruch auf Kindergeld nur noch eingeschränkt und hängt von der Art der Erwerbstätigkeit ab.

Die 20-Stunden-Grenze: Was bedeutet das für Studierende?

Die 20-Stunden-Grenze ist eine zentrale Regelung, die besagt, dass eine Erwerbstätigkeit von bis zu 20 Stunden pro Woche als unschädlich für den Kindergeldanspruch gilt. Überschreitet ein Kind diese Grenze, kann dies den Anspruch auf Kindergeld gefährden. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Rückforderung von bereits gezahltem Kindergeld. Diese Regelung soll sicherstellen, dass das Studium im Vordergrund steht und die Erwerbstätigkeit nicht zu einer Beeinträchtigung der Ausbildung führt.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jede Art von Erwerbstätigkeit automatisch schädlich ist. Tätigkeiten im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses oder geringfügige Beschäftigungen, wie Minijobs, sind in der Regel unproblematisch, solange die 20-Stunden-Grenze nicht überschritten wird. Eltern sollten daher genau darauf achten, wie viele Stunden ihr Kind arbeitet und welche Art von Beschäftigung es ausübt.

Aktuelle Entwicklungen durch das BFH-Urteil

Fakten auf einen Blick

  • Kindergeldhöhe: 259 Euro pro Kind seit 2026
  • 20-Stunden-Grenze für Erwerbstätigkeit während des Studiums
  • BFH-Urteil vom 13.11.2025 zur Kindergeldanspruch
  • Rückforderung von Kindergeld bei Überschreitung der 20 Stunden möglich

Das Urteil des BFH hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Kindergeldanspruch bei Teilzeitstudiengängen und Erwerbstätigkeit erheblich beeinflusst. Der BFH hat entschieden, dass die Familienkasse berechtigt ist, eine bereits erfolgte Kindergeldfestsetzung rückwirkend zu korrigieren, wenn die 20-Stunden-Grenze überschritten wird. Dies bedeutet, dass Eltern, die sich auf eine regelmäßige Zahlung von Kindergeld verlassen haben, plötzlich mit Rückforderungen konfrontiert werden können.

Das Gericht hat jedoch auch klargestellt, dass allein die Tatsache, dass ein Studium als Teilzeitstudium organisiert ist oder berufsbegleitend erfolgt, nicht automatisch zum Verlust des Kindergeldanspruchs führt. Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse, einschließlich der zeitlichen Organisation von Studium und Erwerbstätigkeit sowie der inhaltlichen Zusammenhänge zwischen Ausbildung, Studium und Berufstätigkeit.

Praktische Tipps für Eltern und Studierende

Tipp: Eltern sollten regelmäßig die Arbeitszeiten ihrer studierenden Kinder im Auge behalten und sicherstellen, dass diese die 20-Stunden-Grenze nicht überschreiten. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen und Nachweise über die Erwerbstätigkeit und das Studium sorgfältig zu dokumentieren. Dies kann im Falle einer Überprüfung durch die Familienkasse von großer Bedeutung sein.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die steuerliche Behandlung des Kindergeldes. Das Kindergeld wird nicht als Einkommen angerechnet und hat somit keinen Einfluss auf die Berechnung von BAföG. Eltern sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit dem Studium steuerlich geltend gemacht werden können, was die finanzielle Belastung verringern kann.

Die Auswirkungen auf die finanzielle Planung

Die Unsicherheiten rund um den Kindergeldanspruch können auch Auswirkungen auf die finanzielle Planung von Familien haben. Insbesondere in Zeiten von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten ist es für viele Familien entscheidend, auf die regelmäßigen Zahlungen des Kindergeldes angewiesen zu sein. Ein plötzlicher Verlust des Kindergeldanspruchs kann daher erhebliche finanzielle Engpässe verursachen.

In der aktuellen wirtschaftlichen Lage, in der auch die Zinsen steigen und die Inflation die Kaufkraft der Haushalte belastet, ist es umso wichtiger, die finanziellen Ressourcen gut zu planen. Eltern sollten daher auch alternative Finanzierungsquellen in Betracht ziehen, um die Ausbildungskosten ihrer Kinder zu decken, sei es durch Stipendien, BAföG oder andere Fördermöglichkeiten.

Fazit

Studierende und Kindergeldansprüche
Symbolbild: Studierende und Kindergeldansprüche · Foto: Bulat843 🌙 / Pexels

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Thema Kindergeld bei Erwerbstätigkeit und Studium eine komplexe Materie ist, die durch aktuelle Urteile und Regelungen ständig im Wandel ist. Die 20-Stunden-Grenze spielt eine entscheidende Rolle für den Anspruch auf Kindergeld, und Eltern sollten sich der Risiken bewusst sein, die mit einer Überschreitung dieser Grenze verbunden sind. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation der finanziellen Situation kann helfen, unerwartete Rückforderungen zu vermeiden und die finanzielle Stabilität während der Studienzeit zu sichern.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Kindergeld für Studierende?
Seit 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Monat und Kind. Dieser Betrag gilt für alle volljährigen Kinder, die sich in Ausbildung oder Studium befinden.
Was passiert, wenn mein Kind mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet?
Wenn Ihr Kind während des Studiums mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, kann dies den Anspruch auf Kindergeld gefährden. In solchen Fällen kann die Familienkasse rückwirkend das Kindergeld zurückfordern.
Gibt es Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel?
Ja, Tätigkeiten im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses oder geringfügige Beschäftigungen sind in der Regel unschädlich für den Kindergeldanspruch, solange die 20-Stunden-Grenze nicht überschritten wird.
Wie wird der Kindergeldanspruch bei Teilzeitstudiengängen behandelt?
Ein Teilzeitstudium führt nicht automatisch zum Verlust des Kindergeldanspruchs. Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse, einschließlich der Arbeitszeiten und der Organisation des Studiums.
Was muss ich bei der Steuererklärung für mein studierendes Kind beachten?
Bei der Steuererklärung sollten Sie darauf achten, dass das Kindergeld nicht als Einkommen angerechnet wird. Zudem können bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit dem Studium steuerlich geltend gemacht werden.

Quellen: Google News

Symbolbild: Studierende und Kindergeldansprüche · Foto: Manuel Camacho-Navarro / Pexels

Sebastian Stehle
Sebastian Stehlehttps://finanz-echo.de
Sebastian Stehle beschäftigt sich seit über zehn Jahren mit den Aktien- und Kapitalmärkten. Bei Finanz-Echo schreibt er über Börsentrends, Unternehmenszahlen und wirtschaftliche Entwicklungen und legt dabei Wert darauf, komplexe Zusammenhänge verständlich aufzubereiten. Sein Ziel ist es, Leserinnen und Lesern eine solide Grundlage für eigene Entscheidungen zu geben – ohne reißerische Versprechen.
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