⏱ 5 Min. Lesezeit · Stand: 26.08.2026
Das Thema Kindergeld bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit und Studium gewinnt an Bedeutung. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) beleuchtet die 20-Stunden-Grenze und deren Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch.
- Kindergeldanspruch bis 25 Jahre bei Studium oder Ausbildung
- Erwerbstätigkeit über 20 Stunden kann Kindergeldanspruch gefährden
- BFH-Urteil fordert genauere Prüfung der Ausbildungszusammenhänge
Das Thema Kindergeld bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit und Studium hat in den letzten Monaten an Bedeutung gewonnen, insbesondere durch ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH). Dieses Urteil, das am 13. November 2025 gefällt wurde, beleuchtet die oft kritische 20-Stunden-Grenze für die Erwerbstätigkeit von Studierenden und deren Auswirkungen auf den Anspruch auf Kindergeld. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte und aktuellen Entwicklungen zu diesem Thema zusammengefasst.
Was ist der aktuelle Stand beim Kindergeld?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld für jedes Kind 259 Euro pro Monat. Dieser Betrag gilt für alle volljährigen Kinder, die sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden. Die Regelungen zum Kindergeld sind besonders relevant für Eltern, deren Kinder nach einer abgeschlossenen Ausbildung ein Studium beginnen und gleichzeitig arbeiten. Hierbei ist die Einhaltung der 20-Stunden-Grenze entscheidend, um den Anspruch auf Kindergeld nicht zu gefährden.
Der Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, solange das Kind sich in einer Ausbildung oder einem Studium befindet. Dies gilt auch, wenn das Kind während dieser Zeit einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Allerdings wird die Situation komplizierter, wenn bereits eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen wurde. In solchen Fällen ist der Anspruch auf Kindergeld nur noch eingeschränkt und hängt von der Art der Erwerbstätigkeit ab.
Die 20-Stunden-Grenze: Was bedeutet das für Studierende?
Die 20-Stunden-Grenze ist eine zentrale Regelung, die besagt, dass eine Erwerbstätigkeit von bis zu 20 Stunden pro Woche als unschädlich für den Kindergeldanspruch gilt. Überschreitet ein Kind diese Grenze, kann dies den Anspruch auf Kindergeld gefährden. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Rückforderung von bereits gezahltem Kindergeld. Diese Regelung soll sicherstellen, dass das Studium im Vordergrund steht und die Erwerbstätigkeit nicht zu einer Beeinträchtigung der Ausbildung führt.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jede Art von Erwerbstätigkeit automatisch schädlich ist. Tätigkeiten im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses oder geringfügige Beschäftigungen, wie Minijobs, sind in der Regel unproblematisch, solange die 20-Stunden-Grenze nicht überschritten wird. Eltern sollten daher genau darauf achten, wie viele Stunden ihr Kind arbeitet und welche Art von Beschäftigung es ausübt.
Aktuelle Entwicklungen durch das BFH-Urteil
- Kindergeldhöhe: 259 Euro pro Kind seit 2026
- 20-Stunden-Grenze für Erwerbstätigkeit während des Studiums
- BFH-Urteil vom 13.11.2025 zur Kindergeldanspruch
- Rückforderung von Kindergeld bei Überschreitung der 20 Stunden möglich
Das Urteil des BFH hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Kindergeldanspruch bei Teilzeitstudiengängen und Erwerbstätigkeit erheblich beeinflusst. Der BFH hat entschieden, dass die Familienkasse berechtigt ist, eine bereits erfolgte Kindergeldfestsetzung rückwirkend zu korrigieren, wenn die 20-Stunden-Grenze überschritten wird. Dies bedeutet, dass Eltern, die sich auf eine regelmäßige Zahlung von Kindergeld verlassen haben, plötzlich mit Rückforderungen konfrontiert werden können.
Das Gericht hat jedoch auch klargestellt, dass allein die Tatsache, dass ein Studium als Teilzeitstudium organisiert ist oder berufsbegleitend erfolgt, nicht automatisch zum Verlust des Kindergeldanspruchs führt. Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse, einschließlich der zeitlichen Organisation von Studium und Erwerbstätigkeit sowie der inhaltlichen Zusammenhänge zwischen Ausbildung, Studium und Berufstätigkeit.
Praktische Tipps für Eltern und Studierende
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die steuerliche Behandlung des Kindergeldes. Das Kindergeld wird nicht als Einkommen angerechnet und hat somit keinen Einfluss auf die Berechnung von BAföG. Eltern sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit dem Studium steuerlich geltend gemacht werden können, was die finanzielle Belastung verringern kann.
Die Auswirkungen auf die finanzielle Planung
Die Unsicherheiten rund um den Kindergeldanspruch können auch Auswirkungen auf die finanzielle Planung von Familien haben. Insbesondere in Zeiten von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten ist es für viele Familien entscheidend, auf die regelmäßigen Zahlungen des Kindergeldes angewiesen zu sein. Ein plötzlicher Verlust des Kindergeldanspruchs kann daher erhebliche finanzielle Engpässe verursachen.
In der aktuellen wirtschaftlichen Lage, in der auch die Zinsen steigen und die Inflation die Kaufkraft der Haushalte belastet, ist es umso wichtiger, die finanziellen Ressourcen gut zu planen. Eltern sollten daher auch alternative Finanzierungsquellen in Betracht ziehen, um die Ausbildungskosten ihrer Kinder zu decken, sei es durch Stipendien, BAföG oder andere Fördermöglichkeiten.
Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Thema Kindergeld bei Erwerbstätigkeit und Studium eine komplexe Materie ist, die durch aktuelle Urteile und Regelungen ständig im Wandel ist. Die 20-Stunden-Grenze spielt eine entscheidende Rolle für den Anspruch auf Kindergeld, und Eltern sollten sich der Risiken bewusst sein, die mit einer Überschreitung dieser Grenze verbunden sind. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation der finanziellen Situation kann helfen, unerwartete Rückforderungen zu vermeiden und die finanzielle Stabilität während der Studienzeit zu sichern.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Kindergeld für Studierende?
Was passiert, wenn mein Kind mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet?
Gibt es Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel?
Wie wird der Kindergeldanspruch bei Teilzeitstudiengängen behandelt?
Was muss ich bei der Steuererklärung für mein studierendes Kind beachten?
Quellen: Google News
Symbolbild: Studierende und Kindergeldansprüche · Foto: Manuel Camacho-Navarro / Pexels


