⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 01.09.2026
Der Verkauf von Immobilien an die eigenen Kinder gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs, das neue steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.
- Zinslose Ratenzahlungen sind steuerlich vorteilhaft.
- Freibeträge bleiben unberührt, wenn zum Verkehrswert verkauft wird.
- Das Miet-Darlehens-Modell sichert Liquidität und steuerliche Vorteile.
Der Verkauf von Immobilien an die eigenen Kinder ist ein zunehmend beliebtes Steuersparmodell, das durch ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. März 2026 an Attraktivität gewonnen hat. In diesem Urteil wurde entschieden, dass zinslose Ratenzahlungen beim Verkauf von Immobilien keine fiktiven Kapitaleinkünfte auslösen. Dies eröffnet neue Möglichkeiten für Eltern, die ihre Immobilien zu Lebzeiten an die nächste Generation übertragen möchten, ohne dabei hohe Steuerlasten zu riskieren.
Was ist das Steuersparmodell beim Immobilienverkauf?

Das Steuersparmodell beim Immobilienverkauf an Kinder umfasst verschiedene Ansätze, die es Eltern ermöglichen, ihre Immobilien steuerlich vorteilhaft zu übertragen. Der Verkauf zum Verkehrswert ist hierbei entscheidend, da er sicherstellt, dass keine Schenkungsteuer anfällt und die Freibeträge der Kinder unberührt bleiben. Die Eltern können die Immobilie in monatlichen Raten verkaufen, die zinslos sind, was bedeutet, dass keine zusätzlichen steuerpflichtigen Einkünfte entstehen.
Ein zentrales Element dieses Modells ist das sogenannte Miet-Darlehens-Modell. Hierbei verkaufen die Eltern ihre Immobilie an die Kinder und gewähren ihnen ein Darlehen in Höhe des Kaufpreises. Die Eltern mieten die Immobilie zurück und zahlen eine marktübliche Miete, die zur Tilgung des Darlehens verwendet wird. Dies ermöglicht es den Eltern, weiterhin in ihrem Zuhause zu wohnen, während die Kinder Eigentümer werden und von den steuerlichen Vorteilen profitieren.
Vorteile des Verkaufs an Kinder
Der Verkauf einer Immobilie an die Kinder bietet zahlreiche Vorteile. Zunächst einmal bleibt der Freibetrag für die Schenkungsteuer unberührt, da der Verkauf zum Verkehrswert erfolgt. Dies ist besonders wichtig, da die Freibeträge für die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland relativ hoch sind und bei einer Schenkung sofort verbraucht werden würden. Durch den Verkauf können die Eltern sicherstellen, dass sie diese Freibeträge für zukünftige Übertragungen nutzen können.
Ein weiterer Vorteil ist die neue AfA-Bemessungsgrundlage. Das kaufende Kind kann von den tatsächlichen Anschaffungskosten der Immobilie Abschreibungen vornehmen, was bei einer Schenkung nicht in gleichem Maße möglich wäre. Dies kann insbesondere bei vermieteten Immobilien zu einer erheblichen steuerlichen Entlastung führen, da die Kinder die Mieteinnahmen versteuern müssen, aber gleichzeitig auch die damit verbundenen Kosten und Abschreibungen geltend machen können.
Das Urteil des Bundesfinanzhofs
- Urteil des BFH vom 24.03.2026 (VIII R 30/24) zur zinslosen Ratenzahlung
- Verkauf zum Verkehrswert schützt Freibeträge
- Miet-Darlehens-Modell ermöglicht steuerliche Vorteile
Das Urteil des BFH vom 24. März 2026 hat die steuerlichen Rahmenbedingungen für den Verkauf von Immobilien an Kinder erheblich verbessert. Bislang unterstellte die Finanzverwaltung bei zinslosen Ratenzahlungen einen fiktiven Zinsanteil, der als Kapitaleinkünfte besteuert wurde. Mit der neuen Entscheidung wird jedoch klargestellt, dass bei einer ausdrücklich zinslosen Stundung des Kaufpreises keine steuerpflichtigen Einkünfte entstehen. Dies bedeutet, dass Eltern, die ihre Immobilien an ihre Kinder verkaufen, von einer erheblichen steuerlichen Entlastung profitieren können.
Die Entscheidung des BFH ist ein Wendepunkt in der steuerlichen Behandlung von Immobilienverkäufen innerhalb der Familie. Sie ermöglicht es den Eltern, ihre Immobilien zu Lebzeiten zu übertragen, ohne dass sie sich um hohe Steuerlasten sorgen müssen. Dies ist besonders relevant in Zeiten steigender Immobilienpreise und einer unsicheren wirtschaftlichen Lage, in der viele Familien nach Wegen suchen, ihr Vermögen effizient zu übertragen.
Praktische Umsetzung des Verkaufs
Bei der praktischen Umsetzung des Verkaufs an die Kinder ist es wichtig, einige Punkte zu beachten. Zunächst sollte der Verkaufspreis dem Verkehrswert der Immobilie entsprechen. Liegt der Verkaufspreis unter dem Verkehrswert, könnte dies als teilweise Schenkung gewertet werden, was steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Daher ist eine professionelle Bewertung der Immobilie ratsam, um sicherzustellen, dass der Verkaufspreis angemessen ist.
Darüber hinaus müssen alle vertraglichen Regelungen klar und eindeutig im notariellen Kaufvertrag festgehalten werden. Dies umfasst die Zahlungsmodalitäten, die zinslose Stundung des Kaufpreises sowie die Rückmietvereinbarung. Nur wenn diese Punkte ordnungsgemäß dokumentiert sind, entfaltet die Gestaltung ihre steuerliche Wirkung und wird vom Finanzamt anerkannt.
Fazit

Der Verkauf von Immobilien an die eigenen Kinder stellt ein effektives Steuersparmodell dar, das durch das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs an Bedeutung gewonnen hat. Eltern können ihre Immobilien zu Lebzeiten übertragen, ohne hohe Steuerlasten befürchten zu müssen. Durch die zinslosen Ratenzahlungen und die Möglichkeit, Freibeträge zu erhalten, wird dieses Modell für viele Familien attraktiv. Es ist jedoch wichtig, die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen genau zu beachten, um die Vorteile optimal zu nutzen.
Häufige Fragen
Was ist das Miet-Darlehens-Modell?
Welche steuerlichen Vorteile bietet der Verkauf an Kinder?
Wie funktioniert die zinslose Ratenzahlung?
Was muss beim Verkauf an Kinder beachtet werden?
Wie kann ich die Freibeträge optimal nutzen?
Quellen: Google News
Symbolbild: Familie beim Immobilienverkauf · Foto: MART PRODUCTION / Pexels


