⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 28.08.2026
Die Deutsche Bahn hat die Bedingungen für das Sammeln von BahnBonus-Punkten für Geschäftskunden verschärft, was weitreichende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung und die Nutzung dieser Punkte hat.
- BahnBonus-Punkte können nicht mehr übertragen werden.
- Pauschalversteuerung seit Juli 2023 vereinfacht die Steuererklärung.
- Reiserichtlinien des Arbeitgebers beeinflussen die Nutzung von Punkten.
Die Deutsche Bahn hat kürzlich bekannt gegeben, dass das Sammeln von BahnBonus-Punkten für Geschäftskunden ab dem 18. September 2026 erheblich erschwert wird. Diese Entscheidung hat nicht nur Auswirkungen auf die Reisenden selbst, sondern könnte auch weitreichende Folgen für die steuerliche Behandlung von Prämien und die Nutzung von BahnBonus-Punkten haben.
Was sind die neuen Regelungen für BahnBonus-Punkte?

Die wichtigste Änderung betrifft die Übertragbarkeit von BahnCard Business 25/50 und BahnBonus-Punkten. Ab dem 18. September 2026 wird es nicht mehr möglich sein, diese Punkte zu übertragen. Dies bedeutet, dass Geschäftskunden ihre gesammelten Punkte nicht mehr flexibel zwischen verschiedenen Konten oder für unterschiedliche Mitarbeiter nutzen können. Diese Regelung könnte insbesondere für Unternehmen, die häufig Geschäftsreisen organisieren, eine Herausforderung darstellen, da die Flexibilität im Umgang mit gesammelten Punkten eingeschränkt wird.
Zusätzlich zur Übertragbarkeit hat die Deutsche Bahn auch die Bedingungen für das Sammeln von Punkten verschärft. Geschäftskunden müssen sicherstellen, dass ihre BahnBonus-Nummer bei jeder Buchung angegeben wird, um Punkte zu sammeln. Dies kann zusätzlichen administrativen Aufwand verursachen, insbesondere in großen Unternehmen mit vielen Reisenden.
Steuerliche Auswirkungen der Pauschalversteuerung
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einführung der Pauschalversteuerung für BahnBonus-Punkte, die seit dem 1. Juli 2023 in Kraft ist. Die DB Fernverkehr AG übernimmt nun die Pauschalversteuerung nach § 37a EStG für die gesammelten Punkte. Dies bedeutet, dass der geldwerte Vorteil, der aus der Einlösung von BahnBonus-Punkten für private Zwecke entsteht, nicht mehr in der individuellen Steuererklärung angegeben werden muss. Diese Regelung vereinfacht die steuerliche Behandlung für viele Geschäftsreisende und reduziert den administrativen Aufwand sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
Die Pauschalversteuerung könnte jedoch auch dazu führen, dass einige Unternehmen ihre Reiserichtlinien anpassen. Arbeitgeber haben das Recht, die Nutzung von dienstlich gesammelten Punkten für private Zwecke zu regeln. Daher ist es wichtig, dass Mitarbeiter sich über die spezifischen Richtlinien ihres Unternehmens informieren, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
Einfluss auf die Nutzung von BahnBonus-Punkten
- Ab dem 18. September 2026 können BahnCard Business 25/50 und BahnBonus nicht mehr übertragen.
- Die DB Fernverkehr AG übernimmt seit dem 1. Juli 2023 die Pauschalversteuerung nach § 37a EStG.
- Die Nutzung von BahnBonus-Punkten unterliegt den Reiserichtlinien des Arbeitgebers.
Die neuen Regelungen könnten auch die Art und Weise beeinflussen, wie Geschäftskunden ihre BahnBonus-Punkte nutzen. Während die Möglichkeit, Punkte für private Zwecke einzulösen, weiterhin besteht, müssen die Mitarbeiter sicherstellen, dass sie die Reiserichtlinien ihres Unternehmens einhalten. Dies könnte dazu führen, dass einige Unternehmen die Nutzung von Punkten für private Reisen einschränken oder sogar ganz untersagen.
Darüber hinaus könnte die Unsicherheit über die neuen Regelungen dazu führen, dass weniger Punkte gesammelt werden, da Mitarbeiter möglicherweise zögern, ihre BahnBonus-Nummer bei geschäftlichen Buchungen anzugeben. Dies könnte sich negativ auf die Einnahmen der Deutschen Bahn aus dem BahnBonus-Programm auswirken, da weniger Punkte gesammelt und eingelöst werden.
Die Rolle der Reiserichtlinien
Die Reiserichtlinien der Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Nutzung von BahnBonus-Punkten. Arbeitgeber können festlegen, ob und in welchem Umfang dienstlich gesammelte Punkte privat genutzt werden dürfen. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter sich über die spezifischen Richtlinien ihres Unternehmens informieren sollten, um sicherzustellen, dass sie die Vorteile des BahnBonus-Programms optimal nutzen können.
Einige Unternehmen könnten beispielsweise verlangen, dass gesammelte Punkte ausschließlich für dienstliche Reisen verwendet werden, während andere eine flexiblere Handhabung erlauben. Diese Unterschiede können erhebliche Auswirkungen auf die Motivation der Mitarbeiter haben, Punkte zu sammeln und zu nutzen.
Praktische Tipps für Geschäftskunden
Es ist auch ratsam, regelmäßig den Punktestand zu überprüfen und rechtzeitig Prämien einzulösen, um den Verfall von Punkten zu vermeiden. Die Deutsche Bahn informiert ihre Kunden über den Punktestand und mögliche Verfallsdaten, sodass Sie immer auf dem Laufenden bleiben können.
Fazit

Die neuen Regelungen der Deutschen Bahn zum Sammeln von BahnBonus-Punkten für Geschäftskunden stellen eine erhebliche Veränderung dar. Die Einschränkung der Übertragbarkeit von Punkten und die Einführung der Pauschalversteuerung könnten sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Nutzung und den administrativen Aufwand für Unternehmen haben. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen auf die Motivation der Mitarbeiter auswirken und ob die Deutsche Bahn in Zukunft weitere Anpassungen vornehmen wird.
Häufige Fragen
Was sind die neuen Regelungen für BahnBonus-Punkte?
Wie wirkt sich die Pauschalversteuerung auf die Steuererklärung aus?
Darf ich meine gesammelten Punkte privat nutzen?
Wie kann ich sicherstellen, dass ich Punkte sammle?
Was passiert, wenn ich meine Punkte nicht rechtzeitig einlöse?
Quellen: Google News
Symbolbild: BahnBonus Punkte sammeln auf Geschäftsreisen · Foto: Ketut Subiyanto / Pexels


