⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 06.09.2026
Ab dem 1. Januar 2028 wird die Nutzung elektronischer Kassen für Handwerker mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro zur Pflicht. Diese Regelung hat weitreichende Auswirkungen auf die Branche und die steuerlichen Verpflichtungen.
- Kassenpflicht betrifft Betriebe mit über 100.000 Euro Umsatz
- Papierbelege werden durch digitale Belege ersetzt
- Straf- und Bußgeldvorschriften werden verschärft
Ab dem 1. Januar 2028 wird die Nutzung elektronischer Kassen für Handwerker mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro zur Pflicht. Diese Regelung ist Teil eines umfassenden Gesetzesentwurfs, der darauf abzielt, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Digitalisierung des Steuerrechts voranzutreiben. Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) wurde am 7. August 2026 veröffentlicht und stellt eine bedeutende Veränderung für die Branche dar.
Was ist die Kassenpflicht?

Die Kassenpflicht verpflichtet alle Betriebe, die bislang eine offene Kassenführung genutzt haben und deren Gesamtumsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 100.000 Euro im Kalenderjahr überschreitet, ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden. Dies betrifft insbesondere Handwerksbetriebe, die in der Vergangenheit möglicherweise auf traditionelle Kassenmethoden gesetzt haben. Die Einführung dieser Regelung soll dazu beitragen, die Transparenz im Finanzwesen zu erhöhen und Steuerhinterziehung zu erschweren.
Die Kassenpflicht tritt am 1. Januar 2028 in Kraft. Für Unternehmen, die die Umsatzgrenze im Jahr 2027 überschreiten, gilt eine Übergangsregelung, die es ihnen ermöglicht, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Diese Unternehmen müssen die Kassenpflicht ab dem 1. Januar 2028 umsetzen. Für Betriebe, die die Umsatzgrenze erstmals ab 2028 überschreiten, gilt die Kassenpflicht jeweils ab dem 1. April des Folgejahres.
Auswirkungen auf die Branche
Die Einführung der Kassenpflicht wird erhebliche Auswirkungen auf die Handwerksbranche haben. Unternehmen müssen sich nicht nur mit den neuen gesetzlichen Anforderungen vertraut machen, sondern auch in die erforderlichen Technologien investieren. Die Umstellung auf ein elektronisches Aufzeichnungssystem kann organisatorische, bürokratische und finanzielle Belastungen mit sich bringen, die es zu berücksichtigen gilt.
Ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 98.748.000 Euro wird für die Wirtschaft erwartet, während sich der jährliche Erfüllungsaufwand um 88.890.000 Euro reduzieren soll. Diese Entlastung entsteht vor allem durch die Umstellung der Belegausgabepflicht von papiergebundenen zu digitalen Belegen.
Änderungen bei der Belegausgabepflicht
- Kassenpflicht ab 1. Januar 2028
- Umsatzgrenze: 100.000 Euro
- Einmaliger Erfüllungsaufwand: 98.748.000 Euro
Ein zentraler Aspekt der neuen Regelung ist die Abschaffung der papierhaften Belegausgabepflicht, die zum 1. Januar 2028 vollständig abgeschafft werden soll. Stattdessen wird eine Belegbereitstellungspflicht eingeführt. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige dem am Geschäftsvorfall Beteiligten in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall einen elektronischen Beleg in einem standardisierten Datenformat bereitstellen muss.
Die Ausgabe eines Papierbelegs wird damit steuerlich nicht mehr der Regelfall sein. Der zivilrechtliche Anspruch auf eine Quittung bleibt jedoch unberührt. Die Belegbereitstellungspflicht kann über verschiedene digitale Formate erfolgen, wie beispielsweise durch die Anzeige eines QR-Codes, per E-Mail oder als Download-Link.
Straf- und Bußgeldvorschriften
Mit der Einführung der Kassenpflicht werden auch umfangreiche neue Straf- und Bußgeldvorschriften eingeführt. Strafbar werden insbesondere der Einsatz, das Bewerben und das In-Verkehr-Bringen von Manipulationsprogrammen für elektronische Aufzeichnungssysteme. Bußgelder drohen insbesondere bei Verstößen gegen die Pflicht zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems sowie gegen die Belegbereitstellungspflicht.
Zusätzlich wird ein Verzögerungsgeld von 2.500 Euro bis 250.000 Euro festgesetzt, wenn die Pflicht zur Einräumung des Datenzugriffs nicht erfüllt wird. Ein Verlagerungsgeld von 2.500 Euro bis 100.000 Euro wird eingeführt, wenn der Steuerpflichtige seinen Pflichten nicht nachkommt, insbesondere wenn die elektronische Buchführung ohne Genehmigung in ein Drittland verlagert wird.
Vorbereitung auf die neuen Anforderungen
Handwerker sollten sich frühzeitig auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten. Dies bedeutet, dass sie sich über die neuen Anforderungen informieren und gegebenenfalls in ein elektronisches Kassensystem investieren müssen. Die Umstellung auf ein elektronisches Aufzeichnungssystem kann organisatorische, bürokratische und finanzielle Belastungen mit sich bringen, die es zu berücksichtigen gilt.
Fazit

Die Einführung der Kassenpflicht ab dem 1. Januar 2028 stellt eine bedeutende Veränderung für die Handwerksbranche dar. Mit der Umstellung auf elektronische Kassen und der Abschaffung der papierhaften Belegausgabepflicht wird die Transparenz im Finanzwesen erhöht und Steuerhinterziehung erschwert. Handwerker sind gut beraten, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, um mögliche Strafen und Bußgelder zu vermeiden.
Häufige Fragen
Was ist die Kassenpflicht?
Welche Betriebe sind betroffen?
Was passiert, wenn ich die Kassenpflicht nicht einhalte?
Wie wird die Belegausgabepflicht geändert?
Wie kann ich mich auf die Kassenpflicht vorbereiten?
Quellen: Google News
Symbolbild: Handwerker mit elektronischer Kasse · Foto: Hook Tell / Pexels


